Wird es Anrechnung auf meinem WBA geben?
Hallöchen,
ich muss einen Weiterbewilligungsantrag für Alg. 2 stellen.
In der Mitteilung vom JC steht, „Aktuelle Kontoauszüge beifügen“.
Da keine Anzahl erwähnt wurde, denke ich, wird Kontoauszug April genügen.
(Man wird sehen).
Auf dem Kontoauszug stehen drei Positionen im „Haben“.
1. Guthaben aus Jahresabrechnung Strom. 120 €…
(Ausschließlich für normalen Haushaltsstrom, ohne Heizung o.ä.).
2. Hatte ich einer Bekannten ein Buch gekauft, und den Kaufpreis von 22 €, hat sie mir überwiesen.
3. Habe ich mir Payback-Guthaben von 20 € auszahlen/überweisen lassen.
MEINE FRAGE:
Werde ich damit rechnen müssen, dass mir hier das JC etwas auf meinen WBA anrechnen wird?
Sollte ich diese drei Positionen dem JC schriftlich erklären?
Danke für Info…
4 Antworten
Im Regelfall möchten die Jobcenter die Kontoauszüge der letzten 3 Monate sehen oder in Kopie haben.
Das Guthaben für normalen Haushaltsstrom ist kein anrechenbares Einkommen, da der Abschlag aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber gezahlt werden muss.
Bei den 22 € für das Buch sollte es eigentlich keine Probleme geben, wenn man es im Verwendungszweck entsprechend angibt, wenn doch, kann man ja bei Rückfragen eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben, die von der betreffenden Person durch Unterschrift bestätigt werden kann.
Wenn Du dir nur ein Guthaben auszahlen lässt, dann ist das auch kein anrechenbares Einkommen, da dieses ja auch entweder aus dem Regelbedarf oder eigenem Einkommen stammt.
Im Allgemeinen sind für einen WBA die Kontoauszüge der letzten 3 bzw. 6 Monate erforderlich.
Auf den WBA wird Dir nichts angerechnet, jedoch ggf. auf die Leistungen. Die genannten Zahlungseingänge solltest Du in einer separaten Anlage zum WBA papierschriftlich erklären, bevor nachgefragt wird. Mache ich auch immer so.
Zu 1: Guthaben hättest Du sofort melden müssen.
Zu 2: Wenn die Bekannte das papierschriftlich bestätigt, bzw, wenn der Vorgang sich aus dem Verwendungszweck der Überweisung entnehmen läßt, sollte es keine Probleme geben.
Zu 3: Das Jobcenter wird mutmaßlich versuchen, dieses Geld anzurechnen.
https://www.hartziv.org/forum/thread/15496-alg-ii-und-payback-premiumpunkte-als-einkommen/
Einfach mal nach Payback und ALG 2 googeln :)
Nein, das sind keine Einnahmen, die zu einer Anrechnung auf die Leistungen führen.
Kontoauszüge werden in der Regel für die letzten 3 Monate überprüft.
Da wird es entsprechende Verzögerung durch nachträgliche Anforderung geben.
1. Guthaben aus Jahresabrechnung Strom. 120 €…
Wenn du den Strom komplett selber bezahlst, wird und darf nicht angerechnet werden
2. Hatte ich einer Bekannten ein Buch gekauft, und den Kaufpreis von 22 €, hat sie mir überwiesen.
Du hast ein Buch gekauft und sie hat das was du bezahlen sollst dir als Kaufpreis überwiesen? Interessante Geschäftspraktik.
Es handelt sich hierbei wohl aber um eine Vermögensumwandlung, keine Anrechnung.
3. Habe ich mir Payback-Guthaben von 20 € auszahlen/überweisen lassen.
Keine Anrechnung.
Da keine Anzahl erwähnt wurde, denke ich, wird Kontoauszug April genügen.
Im Normalfall sind es die letzten 3 Monate, wenn nicht anders verlangt.
ALLE EINKÜNFTE sind jedoch Meldepflichtig.
"ALLE EINKÜNFTE sind jedoch Meldepflichtig." ... Mist, bekomme ich deswegen Ärger? Hab janoch nie zuvor Stromnachzahlung bekommen. :/
Was ist daran für dich "Interessante Geschäftspraktik"?
Berufstätige hat keine Zeit sich Buch zu besorgen.
Bittet mich darum, und sendet per Echtzeitüberweisung, die Summe.
Ganz normal...
Ach soooooooooo :) OK.
Nun, ich muss erwähnen, in den letzten 4 Jahren habe ich nie Kontoauszüge an das JC mitgesendet.
Auch wenn auf der Mitteilung, vom JC, darum gebeten wurde.
WBA wurde immer, ohne Nachfragen, bewilligt.
"Jetzt" wollte ich einfach mal einen Auszug mitsenden, weil ich nicht weiß, was sich in den letzten Monaten, wegen Politik, so beim JC getan hat
Ja das mit den Kontoauszügen ist auch immer abhängig vom SB. Mal will der das so, mal so, mal gar nicht. Pauschal kann man nur sagen 3, maximal 6 Monate.
Mittlerweile sind 6 Monate bei Neuanträgen schon Standard. 3 bei WBAs, manche wollen auch nur einen Tagesaktuellen Auszug.
Hausaufgabe für dich, lese dir nochmal § 11 Abs. 1 SGB II durch.
Und dann frage dich, ob PayBack-Guthaben bzw. die Auszahlung dessen rechtlich als Einkommen gezählt werden UND ob es überhaupt angerechnet werden kann.