Wird es Anrechnung auf meinem WBA geben?

4 Antworten

Im Regelfall möchten die Jobcenter die Kontoauszüge der letzten 3 Monate sehen oder in Kopie haben.

Das Guthaben für normalen Haushaltsstrom ist kein anrechenbares Einkommen, da der Abschlag aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber gezahlt werden muss.

Bei den 22 € für das Buch sollte es eigentlich keine Probleme geben, wenn man es im Verwendungszweck entsprechend angibt, wenn doch, kann man ja bei Rückfragen eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben, die von der betreffenden Person durch Unterschrift bestätigt werden kann.

Wenn Du dir nur ein Guthaben auszahlen lässt, dann ist das auch kein anrechenbares Einkommen, da dieses ja auch entweder aus dem Regelbedarf oder eigenem Einkommen stammt.

Im Allgemeinen sind für einen WBA die Kontoauszüge der letzten 3 bzw. 6 Monate erforderlich.

Auf den WBA wird Dir nichts angerechnet, jedoch ggf. auf die Leistungen. Die genannten Zahlungseingänge solltest Du in einer separaten Anlage zum WBA papierschriftlich erklären, bevor nachgefragt wird. Mache ich auch immer so.

Zu 1: Guthaben hättest Du sofort melden müssen.

Zu 2: Wenn die Bekannte das papierschriftlich bestätigt, bzw, wenn der Vorgang sich aus dem Verwendungszweck der Überweisung entnehmen läßt, sollte es keine Probleme geben.

Zu 3: Das Jobcenter wird mutmaßlich versuchen, dieses Geld anzurechnen.

https://www.hartziv.org/forum/thread/15496-alg-ii-und-payback-premiumpunkte-als-einkommen/

Einfach mal nach Payback und ALG 2 googeln :)

Zu 3: Das Geld wird mutmaßlich versuchen, dieses Geld anzurechnen.

Hausaufgabe für dich, lese dir nochmal § 11 Abs. 1 SGB II durch.
Und dann frage dich, ob PayBack-Guthaben bzw. die Auszahlung dessen rechtlich als Einkommen gezählt werden UND ob es überhaupt angerechnet werden kann.

2
@Comp4ny

Ich denke das auch von dir Hinweise nicht fruchten, bei mir zumindest ist das der Fall !

1
@isomatte

Du meinst dass er, wie so oft, ignoriert was man schreibt?

1
@isomatte

Ich sage nur Pipi Langstrumpf 🙈 ... ist ja nichts neues.

2

Nein, das sind keine Einnahmen, die zu einer Anrechnung auf die Leistungen führen.

Kontoauszüge werden in der Regel für die letzten 3 Monate überprüft.

Da wird es entsprechende Verzögerung durch nachträgliche Anforderung geben.

Von Experte isomatte bestätigt
1. Guthaben aus Jahresabrechnung Strom. 120 €…

Wenn du den Strom komplett selber bezahlst, wird und darf nicht angerechnet werden

2. Hatte ich einer Bekannten ein Buch gekauft, und den Kaufpreis von 22 €, hat sie mir überwiesen.

Du hast ein Buch gekauft und sie hat das was du bezahlen sollst dir als Kaufpreis überwiesen? Interessante Geschäftspraktik.

Es handelt sich hierbei wohl aber um eine Vermögensumwandlung, keine Anrechnung.

3. Habe ich mir Payback-Guthaben von 20 € auszahlen/überweisen lassen.

Keine Anrechnung.

Da keine Anzahl erwähnt wurde, denke ich, wird Kontoauszug April genügen.

Im Normalfall sind es die letzten 3 Monate, wenn nicht anders verlangt.

ALLE EINKÜNFTE sind jedoch Meldepflichtig.

Was ist daran für dich "Interessante Geschäftspraktik"?

Berufstätige hat keine Zeit sich Buch zu besorgen.

Bittet mich darum, und sendet per Echtzeitüberweisung, die Summe.

Ganz normal...

0
@Hans1311

Damit war gemeint, dass wenn du sagt dass du ein Buch "gekauft" hast, der Käufer dir den Kaufpreis bezahlt. Mit anderen Worten du hast dich verschrieben und es war mehr als kleiner Witz gemeint und ein Hinweis.

1
@Comp4ny

Ach soooooooooo :) OK.

Nun, ich muss erwähnen, in den letzten 4 Jahren habe ich nie Kontoauszüge an das JC mitgesendet.

Auch wenn auf der Mitteilung, vom JC, darum gebeten wurde.

WBA wurde immer, ohne Nachfragen, bewilligt.

"Jetzt" wollte ich einfach mal einen Auszug mitsenden, weil ich nicht weiß, was sich in den letzten Monaten, wegen Politik, so beim JC getan hat

0
@Hans1311

Ja das mit den Kontoauszügen ist auch immer abhängig vom SB. Mal will der das so, mal so, mal gar nicht. Pauschal kann man nur sagen 3, maximal 6 Monate.

Mittlerweile sind 6 Monate bei Neuanträgen schon Standard. 3 bei WBAs, manche wollen auch nur einen Tagesaktuellen Auszug.

1
@Comp4ny

OK, mit dem SB von der Leistungsabteilung lief es bisher immer gut.

Habe meine Anträge ihm immer an seine E-Mail senden können, und Bewilligung lag meist nach 5 Tagen in meinem Briefkasten.

0
@Hans1311

Wenn sich der SB nicht geändert hat, dann kann es natürlich auch weiterhin so sein. Einfach mal diese 5 Tage abwarten.

1

"ALLE EINKÜNFTE sind jedoch Meldepflichtig." ... Mist, bekomme ich deswegen Ärger? Hab janoch nie zuvor Stromnachzahlung bekommen. :/

0
@Hans1311

Auch hier hängt das wieder vom SB ab.
Aber in der Regel nicht, da es sich hier um Beträge im Freibetrag-Bereich handeln.
Und mal Hand aufs Herz ... viele Leute melden keine Einkünfte.

1
@Comp4ny

Hast es ja mit deinem Hinweis (§ 11 Abs. 1 SGB II) gut belegt :).

Hab vom letztjährigem JC-Bonus (150€) mir mal neueren Kühlschrank zulegen können. Deswegen Stromrückzahlung... Da sollte ich vom JC eine Auszeichnung für bekommen :D

0
@Hans1311

Dann freue dich auf Juli, da gibbet nochmal 200 €

1
@Comp4ny

japp, da bin ich aufn laufenden. Nur steht immer geschrieben, IM Juli.

Im Juli wäre Überweisungstag ja erst der 31. Juli.

ZUM Juli möchte ich mal lesen ;)

Heute noch Bundestag... Bla Bla zum Moratorium!

0
@Hans1311

Es wird mit der regulären Regelleistung ausgezahlt. Das heißt am 30.06. für Juli.

1
@Comp4ny

Wäre cool! Zusammen mit 9 Euro-Ticket, wäre mal ein Tagesausflug möglich :)

0