Geldgeschenk bei Hartz 4 Bezug in Höhe von 200€ zu Weihnachten erhalten?
Ich habe zu Weihnachten 200 € von meiner Mutter auf mein Konto überweisen bekommen.
Einen Monat nochmals 50 € überwiesen bekommen für einen Kumpel der kein eigenes Konto und ich deswegen meins aufgrund einer Echtzeit Überweisung zur Verfügung gestellt habe.
Ich beziehe derzeit Hartz IV.
Nun fordert das eine Stellungnahme bezüglich dieser beiden Überweisungen.
Hätte ich diese bei der Weiterbewillung angeben müssen???
3 Antworten
Du musst jedwedes Einkommen angeben und ein Geldgeschenk ist ein Einkommen.
Lass dir nichts mehr auf dein Konto überweisen und stelle dein Konto für niemanden mehr zur Verfügung! Am Ende bist du der Dumme, der das Geld abgezogen bekommt.
Warum hat deine Mutter dir das Geld nicht Bar im verdeckten Briefumschlag geschickt, damit das Amt damit nichts zu tun kriegt in Sachen Verrechnen. Schnell hast du da jmd vom Amt bei dir auf der Schulter sitzen der behauptet das große Weihnachtsgeschenk ist Gegenstück für von dir geleistete haushaltsnahe Dienstleistungen. Ein bekannter von mir wollte mir 1000€ auf mein Konto einzahlen, die ich dann sofort wohinüberweisen sollte. Ich hab das nicht gemacht, weil ich kein Bock hatte auf auch nur einen halben Nebensatz, dass ich diese Überweisung bestimmt nicht gratis gemacht hätte und Einnahmen verstecken würde, das Amt ist in diesen Hinsichten ein Mistverein
Zahlungseingänge sollte man nach Erhalt bzw. spätestens beim nächsten WBA melden.
Wie das Jobcenter mit den 200 € umgeht, läßt sich so nicht sagen, und die Überweisungsstory wirst Du erklären müssen; im Idealfall bestätigt der 'eigentliche' Empfänger des Geldes die Geschichte.
Laut meiner Info ist nur ein regelmäßiges Geldgeschenk ein Einkommen, ein Geldgeschenk zu einem feierlichen Anlass aber nicht. Kommt vermutlich auch auf die Höhe an, 10.000 € sind sicher anders zu bewerten als 200 €.