ALG II: 9-Euro-Ticket?
Gibt es was zu beachten? Speziell in BaWü?
5 Antworten
Wenn Du keine Fahrkosten vom Jobcenter bekommst oder erstattet haben möchtest, musst Du auch nichts weiter beachten, dass ist damit gemeint was Du im TV - gesehen hast.
Der pauschale Anteil, der für Fahrkosten im Regelbedarf für den Lebensunterhalt enthalten ist bleibt davon unberührt.
Selbst wenn es keine gesundheitlichen Probleme geben würde, müssten die Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln auch zumutbar sein.
Da käme es dann unter anderem auch auf deine Arbeitszeiten an, würde man 6 oder mehr Stunden arbeiten, dann wäre eine Pendelzeit von 2 bis 2 / 2 1/2 Stunden möglich, also Fahrzeiten, Wartezeiten und Fußwege inbegriffen.
Kann (fast) nicht gehen. Hier im Hochhaus mit dem Aufzug runter, ca. 10-15 Meter zum Auto. Den Weg zum Bus - absolut illusorisch. Umsteigen zur Bahn - Aufzug kaputt oder Rolltreppe kaputt - dann müsste ich Treppen gehen - bedeutet, ich müsste zurück fahren ...
Arbeitszeit - aufgrund weiterer gesundheitlicher Probleme: Max. 3h/Tag. Gerne würde ich mehr machen, denn ich arbeite gerne. Aber würde ich (als Ausnahme schon geschehen) 5 Stunden machen, dann bräuchte ich mind. 2-3 Tage komplette Pause ...
Nein, was sollte es da zu beachten geben? Gerade wenn man arbeitslos ist, ist das Ticket doch toll.
Eben. Aber angeblich soll es angerechnet werden? Kann nichts genau sagen, habe was im TV aufgeschnappt ...
Es soll angerechnet werden, wenn man für Kinder das Schulticket vom Amt bezahlt bekommt. Aber nicht prinzipiell.
Und Erwachsene dürfen selber entscheiden? Alles weiter wie bisher?
Wenn dir bisher kein Ticket gezahlt wurde, dann darfst du selbst entscheiden was du dir vom Regelsatz leistet.
Perfekt. Denn Pflicht zum ÖPNV würde bedeuten ALLE Kunden zu verlieren. Und zwar in schätzungsweise 2-4 Wochen. Und so schnell mal eben einige neue finden - forget it.
das einzige, was du zu beachten hast ist, dass wenn du z.B. reisekosten zu bewerbungsgesprächen, bildungsmaßnahmen oder zum minijob etc. geltend machen willst, dies eben nur noch in höhe dieses tickets machen kannst.
lg, Anna
Wenn ich mit dem Ticket fahre. Aber wenn ich mit dem Auto fahre? Genau wie bislang auch? Weil ÖPNV aus verschiedenen Gründen nicht geht?
Nein, denn was du mit deinem ALG II Geld dir kaufst, ist ja nun deine Sache und interessiert das Amt/Jobcenter nicht.
Nein.
Also einfach weiter wie bisher?