Bis zu welcher Bafög-Höhe hat man noch Anspruch auf ALG II? Oder hat man es grundsätzlich nicht mehr?

5 Antworten

Im Regelfall schließen sich Bafög - und ALG - 2 zusammen aus, aber das kommt immer auf die individuellen Umstände an und müsste durch einen ALG - 2 Antrag geprüft werden.

Es kommt unter anderem auch auf die Art der Ausbildung an, wie alt Du bist und ob Du ggf. noch bei den bedürftigen Eltern lebst.

Wenn Du unter 25 noch bei den bedürftigen Eltern leben würdest, dann bestünde zumindest dem Grunde nach Anspruch darauf, wenn Du mit deinem anrechenbarem Einkommen deinen Bedarf den Du bei deinen Eltern hast nicht decken könntest.

Das läßt sich so nicht beantworten. BAföG hat grundsätzlich Vorrang vor ALG 2 und wird entsprechend angerechnet.

Wie alt bist Du, wohnst Du noch zu Hause bzw. wie viel zahlst Du an Miete?

Mit Antworten auf diese Fragen könnte man ggf. mehr schreiben.

Normalerweise schließen sich Bafög und ALG ll grundsätzlich aus. Es gibt dafür nur wenige Ausnahmen.

Bafög und Leistungen nach SGB II schließen einander i.d.R. aus.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-hoechstsatz.php

Zu diesen Sätzen kannst Du anrechnungsfrei noch 450 Euro verdienen - ab Oktober wird höchstwahrscheinlich dann auch dort die Höchstgrenze bei 520 Euro liegen.

Dazu kommt soweit Du U25 bist u.U. noch das Kindergeld on topp.

Es kann unter bestimmten Voraussetzungen ein SGB II-Anspruch bestehen. Zum einen hängt das von der Art Deiner Ausbildung/Deines Studiums ab und zum anderen davon, ob Dein Einkommen höher oder niedriger ist als Dein SGB II-rechtlicher Bedarf.

Lasse Dich am besten bei Deinem Jobcenter beraten.