ALG II Trotz Wohnsitz bei den Eltern?

5 Antworten

Anspruchsberechtig für ALG 2 kann man ab dem 15. Lebensjahr sein.

Wenn Du die Anspruchsvoraussetzungen für ALG 2 erfüllt, kannst Du selbstverständlich diese Leistung beantragen.

Wenn Du noch zu Hause wohnst und das 25. Lebensjahr vollendet hast, bildest Du keine Bedarfsgemeinschaft mit Deinen Eltern mehr, sondern Deine eigene = deren Einkommen wird nicht auf Deine Bedarfsgemeinschaft angerechnet.

Spätestens ab Vollendung des 25 Lebensjahres bildest du dann wohnhaft im elterlichen Haushalt deine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ), gehörst also nicht mehr zu der deiner Eltern und kannst dann unabhängig von Einkommen und Vermögen deiner Eltern ALG - 2 Leistungen beziehen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

im Prinzip musst du dein eigenes Leben führen nur eben im Haushalt deiner Eltern.

das bedeutet das alles getrennt sein muss. Essen muss im Kühlschrank getrennt sein und so weiter.

sobald ihr als bedarfsgemeinschaft angesehen werden wird das Jobcenter alle Einnahmen aus der BG zusammenrechnen. Da du ja schon selbst geschrieben hast das deine Eltern gut verdienen könnte es da schlecht für dich aussehen.

ledim 
Fragesteller
 23.02.2020, 22:28

Ich müsste halt morgen noch einmal dort zum Amt und dann wird alles geklärt. Sollte eigentlich ein Untermietvertrag mitbringen ausgefüllt von meinem Vater aber versuche es einmal Morgen. Danke für die Antwort und falls ich morgen etwas mehr weiß und weitere Fragen haben sollte würde ich mich freuen falls noch jemand eventuell dazu was weiß :) Grüße

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Richi008  23.02.2020, 22:38
@ledim

Einfach fragen :-D eventuell kann ich dir dann weiterhelfen :)

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Ja, klar. ABER es wird verdammt schwer zu beweisen, dass du bei Eltern wohnst und trotzdem eigene BG bildest.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe Insgesamt 12 Jahren H4 bezogen, bzw aufgestockt.
ledim 
Fragesteller
 23.02.2020, 20:50

Also ich war halt beim Amt und ich muss einen Untermietvertrag mitbringen ausgefüllt von meinem Vater, der müsste das aber Steuerlich angeben und das möchte er nicht.

Ich "muss" ihm aber trotzdem eigentlich etwas miete geben. für Essen etc.

Mein gedanke war aber eigentlich nur der Antrag auf ALG II um die Krankenkasse zahlen zu können da ich ja kein Geld habe dafür um dies monatlich zu zahlen.

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GutenTag2003  23.02.2020, 20:55
@ledim
Mein gedanke war aber eigentlich nur der Antrag auf ALG II um die Krankenkasse zahlen zu können da ich ja kein Geld habe dafür um dies monatlich zu zahlen.

Arbeit wäre eine Möglichkeit

  • Geld zu verdienen
  • Krankenversichert zu sein
  • Deinen Eltern "Kostgeld" zu geben
  • usw.
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ledim 
Fragesteller
 23.02.2020, 20:56
@GutenTag2003

Ja da bin ich ja auf der suche, aber solang ich keine Arbeit habe muss ich Monatlich 185€ Zahlen, die ich nicht habe, und mit dem ALG II beitrag wollte ich dies decken.

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Ichbinsmischa  23.02.2020, 21:00
@ledim

JC kann zu dir nach hause kommen. So musst du auch separat essen(eigener Kühlschrank oder "dein" Regal in Kühlschrank haben). Und Sachen wie Wäsche waschen oder Klopapier müssen getrennt sein. Sonst wirst du zu BG deiner Eltern dazugehören.

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Kommt darauf an wie du da wohnst. Mit eigener Wohnung geht das sicher besser als mit einer gemeinschaftlichen Wohnung.

ledim 
Fragesteller
 23.02.2020, 20:48

d.H? Wenn meine Eltern beispiel genommen "Gut" verdienen geht das nicht "schwer"?

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brennspiritus  23.02.2020, 20:49
@ledim

Die Wohnsituation ist dabei wichtig, es kommt darauf an, ob ihr als Gemeinschaft zusammen wohnt

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