Einburgerung trotz Alg II?
Hallo,
Sofern einer Einbürgerung in Deutschland nichts mehr im Weg steht, aber die Person Alg II Empfänger ist. Wie sieht es dann mit den Kosten für die Einbürgerung aus?
2 Antworten
Die Abhängigkeit von Sozialleistungen würden der Einbürgerung im Wege stehen. Denn eine der Voraussetzungen zur Einbürgerung ist, die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen.
Kannst du im link in der nächsten Antwort nachlesen
Damit wollte ich das nicht in Frage stellen, sondern nur klar stellen, dass ich dann leider nichts dazu sagen kann, ob jemand anderes als du, die Gebühren für die Einbürgerung tragen muss.
Ob eine Einbürgerung bei Alg 2 überhaupt möglich ist, kannst du hier nachlesen.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/die-anspruchseinbuergerung-456774
Wenn die Arbeitslosigkeit nicht auf eigenes verschulden zurückzuführen ist gibt es ausnahmeregelungen. Hätte ich mal irgendwo gelesen.