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Einbürgerungstest - Antwort falsch?

Es geht um diese Frage:

In Deutschland arbeiten Kirche und Staat in mehreren Bereichen zusammen, obwohl sie laut dem Prinzip der Trennung von Kirche und Staat formal unabhängig voneinander sind. Diese Zusammenarbeit ist durch das Grundgesetz und historische Verträge (z. B. Konkordat mit dem Vatikan) geregelt. Dennoch wird viel zusammen gearbeitet:

  1. Kirchensteuer: der Staat zieht die Kirchensteuer für die großen christlichen Kirchen ein und leitet sie an die Kirchen weiter. Dies erfolgt über Finanzämter.
  2. Religionsunterricht: in staatlichen Schulen wird Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach angeboten. Dieser wird von den Kirchen gestaltet und beaufsichtigt, während der Staat die Rahmenbedingungen (z. B. Lehrpläne, Lehrergehälter) bereitstellt.
  3. Soziale Arbeit und Wohlfahrt (Daseinsvorsorge): Kirchliche Organisationen wie Caritas (katholisch) und Diakonie (evangelisch) sind wichtige Träger im sozialen Bereich. Sie arbeiten eng mit staatlichen Institutionen zusammen und erhalten öffentliche Gelder für Aufgaben wie: Altenpflege, Krankenhäuser, Kinder- und Jugendhilfe, Flüchtlingsbetreuung
  4. Arbeitsrecht: Kirchliche Arbeitgeber wie Schulen, Krankenhäuser und Sozialeinrichtungen haben ein besonderes Arbeitsrecht. Der Staat toleriert, dass diese Einrichtungen eigene Regeln anwenden können, z. B. in Bezug auf Loyalitätsanforderungen an Mitarbeitende (z. B. konfessionelle Zugehörigkeit). Sie haben den sogenannten "Dritten Weg" im Arbeitsrecht und das verstößt gegen Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV, Gleichheitsgrundsatzes, Grundrechten wie z. B. der Koalitionsfreiheit, Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
  5. Feiertage und Kirchengebäude: Viele staatliche Feiertage basieren auf christlichen Traditionen (z. B. Weihnachten, Ostern, Pfingsten). Der Staat beteiligt sich an der Erhaltung von Kirchengebäuden, besonders bei denkmalgeschützten Bauwerken, da sie auch kulturelles Erbe sind.
  6. Seelsorge: In öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Gefängnissen und bei der Bundeswehr finanzieren oder unterstützen Staat und Kirche gemeinsam Seelsorgeangebote. Geistliche wirken dort in Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen.
  7. Theologische Fakultäten: An vielen staatlichen Universitäten gibt es katholisch-theologische und evangelisch-theologische Fakultäten. Die Besetzung theologischer Professuren erfolgt in Abstimmung mit den Kirchen.
  8. Staatsleistungen: Einige Bundesländer zahlen jährliche Staatsleistungen an die Kirchen als Entschädigung für Enteignungen aus der Säkularisation im 19. Jahrhundert.

Somit ist die Antwort doch eigentlich auch falsch? Weil ohne die kirchlichen Träger in der Daseinsvorsorge wäre der Staat aufgeschmissen. Somit ist der Staat zu einem gewissen Teil abhängig von Religionsgemeinschaften - in dem Fall die christliche Weltanschauung. Dass die Bundesrepublik Deutschland immer noch nicht vollständig ein säkulares Land ist, ist schon sehr mies. Auf dem Papier vielleicht, aber nicht in der Praxis. Der Staat hat neutral zu sein, nix anderes. Religionsfreiheit ja, aber der Staat sollte sich raushalten.

Was meint ihr?

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