Wie bekomme ich die deutsch-polnische Staatsbürgerschaft?
Hallo , Ich ( 15 Jahre alt ) möchte gerne die deutsch-polnische Staatsbürgerschaft erlangen . Meine Eltern (verheiratet) leben beide in Deutschland . Meine Mutter hat die polnische Staatsbürgerschaft, mein Vater die deutsche . Ich bin in Deutschland geboren verstehe gut Polnisch und lerne momentan die Sprache . Was muss ich tun um diese Doppelstaatsbürgerschaft zu bekommen ? Und kann ich überhaupt die Doppelstatsbürgerschaft bekommen ? Muss ich einen Test oder sowas machen ? LG Jecky
5 Antworten
Da Du in Deutschland geboren bist... bist Du deutsch...
Evtl. wenn Du nach Polen ziehen würdest...
Aber hier in Deutschland würdest Du sie (je nachdem in welchen Jahr Du geboren wurdest) auch wieder abgeben müssen, selbst wenn Du sie "zu Deiner Geburt erhalten" hättest......
In Deutschland gibt es seit ein paar Jahren im Prinzip beides.
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit
Eben... und ausserdem weiß ich das dies auch je nach jahrgang noch unterschiedlich gehandhabt wurde...
1973 beide und das bis heute
1988 + 1990 beide und Abgabe einer mit 18
Kurzfristig kann ich dir ohne nachweise jetzt sagen, dass das nicht einfach ist, und dass die staatengemeinschaft doppelstaatsbürgerschaft ablehnt. In Deutschland müssen sich glaube ich neue Staatsbürger nach einer gewissen Frist entscheiden, welche Bürgerschaft sie endgültig haben möchten. Staatsbürgerschaft ist schließlich kein Bedienpool, sonder er eröffnet dir exclusive Rechte (Wahlrecht) und Pflichten (Einhaltung öffentlicher Ordnung).
Es gibt keine deutsch-polnische Staatsbürgerschaft. Es gibt die deutsche, die polnische und beide. Welche Staatsbürgerschaft hast du denn jetzt?
Wenn deine Mutter zum Zeitpunkt deiner Geburt schon die polnische Staatsangehoerigkeit besass UND deine eltern nicht in deinen ersten Lebensmonaten erklaert haben, dass du NUR die deutsche Staatsangehoerigkeit besitzen sollst, hast du bereits die polnische Staatsangehoerigkeit. Dann musst du sie also gar nicht erst beantragen sondern lediglich evtl. feststellen lassen. Wie das geht, weiss ich nicht. Ein polnisches Konsulat wird da aber sicher helfen koennen.
Sollten deine Eltern jedoch kurz nach deiner Geburt erklaert haben, dass du nur die deutsche Staatsangehoerigkeit haben sollst, kannst du bei den polnischen Behoerden die Wiedererlangung der polnischen Staatsangehoerigkeit zu beantragen.
Deine deutsche Staatsangehoerigkeit betrifft das alles ueberhaupt nicht. Die musst du also nicht abgeben, wenn du die polnische wieder erhaeltst oder diese nun festgestellt wird.
in deinem alter kannst du gar nichts tun
in Deutschland wird die Staatsbürgerschaft aber nicht nach dem Geburtsprinzip, sondern nach dem Abstammungsprinzip vergeben. Nicht mit USA verwechseln. Hier kommt es darauf an, welche Staatsbürgerschaft die Eltern haben.