Warum labert die Union dauernd vom Bürgergeld?

Jeden Tag kommt einen neue Forderung in Sachen Bürgergeld. Man könnte meinen, Unionspolitiker träumen nachts davon. Wie sieht denn die Faktenlage nun wirklich aus?

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip entwickelt. Das Bürgergeld ist im Grunde genommen das selbe wie Hartz 4 bzw. Arbeitslosengeld 2 und basiert auf Grundlage de SGB II mit einigen geänderten Normen. Das Existenzminimum für Menschen, die Bürgergeld beziehen, wird nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts jährlich in einem gesetzlich festgelegten Verfahren errechnet. Die Regelsätze werden ständig erhöht (jährlich) (1). 2024 wurden die Regelsätze etwas mehr erhöht wegen steigender Lebenshaltungskosten und Energiepreise, was ja auch richtig ist (2).

Die Sanktionen bei Verweigerung einer zumutbaren Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder ein gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern oder wenn sie eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antreten, abbrechen oder Anlass für den Abbruch gegeben haben betrugen beim Hartz 4 2019 30% Leistungsminderung und sind nicht verfassungswidrig (3). Leistungskürzungen von 30% werden mit dem Bürgergeld pauschal für 3 Monate belegt statt 10 Prozent (4)! Das ist auch härter als bei Hartz 4.

Die geforderte im Fall der ersten wiederholten Verletzung einer Mitwirkungspflicht nach § 31a Abs. 1 Satz 2 SGB II vorgegebene Minderung der Leistungen des maßgebenden Regelbedarfs in einer Höhe von 60 % ist hingegen verfassungswidrig (4).

Auch der vollständige Wegfall des Arbeitslosengeld II ist verfassungswidrig (5). Das große "Aber" gibt es noch: Verbot das komplette ALG 2 zu streichen wurde nicht ausgesprochen. Im Ergebnis wurde damit der vollständige Entzug der Leistung zwar aktuell, aber nicht völlig ausgeschlossen. Im Umkehrschluss: Werden Miet- und Heizungskosten übernommen und kann durch Untersuchungen belegt werden, dass diese Sanktionen wirksam sind und ihren Zweck erfüllen, geht es doch. Das ist das erste „Aber“(7). Das zweite "Aber": wenn Hartz IV-Empfänger„ es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern.“ In solchen Fällen liege nämlich keine Bedürftigkeit vor (8).

Das Kabinett hat dann doch eine 100% Streichung des Bürgergeldes eingeführt seit dem 28.03.2024 bei faktisch möglicher Arbeitsaufnahme und Verweigerung ohne wichtigen Grund für zwei Monate (9). Das ist schärfer als bei Hartz 4! Und warum die Verschärfung? Wegen des Haushaltsurteils vom November 2023. 170 Millionen soll das ganze einsparen (10).

Dann kommen die Kollegen der CDU/CSU und wollen es in der Form abschaffen:

Merz kündigt „Agenda 2030“ an und will Bürgergeld abschaffen

Linnemann will Unwilligen Bürgergeld streichen

Wir haben doch faktisch eine komplette Streichung des Bürgergeldes bei Totalverweigerern. Sogar schärfere Sanktionen als bei Hartz 4. Warum als streichen, wenn es doch schon der Fall ist? Bei der Union wird wieder mit Populismus gearbeitet, wie man es nicht anders kennt. Es gibt gerade mal 17000 Totalverweigerer von 3,9 Millionen erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger (11). Das sind gerade mal 0,44%. Wozu diese ganze sinnlose Debatte?

Debatte, Union, Bürgergeld, CDU/CSU, Merz, Ampelkoalition