

Nein - dies ist nicht erlaubt.
Was anderes wäre es, wenn die einzelnen Reiter einen größeren Abstand halten würden.
Nein - dies ist nicht erlaubt.
Was anderes wäre es, wenn die einzelnen Reiter einen größeren Abstand halten würden.
dieser ist aber nicht offiziell gemeldet oder in Untermiete, eher dauerhafter Besuch
Du könntest das Einwohnermeldeamt informieren, dass er dem Melderecht nicht nachgekommen ist. Ein dauerhafter Besuch gilt nur für max. 6 Wochen.
§ 17 BMG Anmeldung, Abmeldung Bundesmeldegesetz (buzer.de)
Wir wurden von ihm beleidigt und aggressiv angegangen. Er hat uns sogar mit unserem Leben bedroht und macht uns das Leben in dieser Wohnung zur Hölle.
Anzeige bei der Polizei wäre sinnvoll und würde ich hier auch raten. Ihr solltet nicht warten, bis tatsächlich was passiert.
§ 241 StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
da meine Schwester zu 100% zu ihrem Freund stehen würde...
Nach deinem eigenen Text haben wir hier einen Widerspruch, denn an anderer Stelle schreibst du.
Meine Schwester wird von diesem schlecht behandelt ( sie wollte schon öfter Schluss machen und er erlaubt ihr das nicht) und er ist auch sehr aggressiv.
Ich vermute, dass auch sie Angst vor ihm hat.
Hier wird deine Frage beantwortet:
Neues Gesetz zur Maklerprovision ab 23. Dezember | Immobilien | Haufe
Das Ordnungsamt darf dich festhalten, bis die Polizei erscheint.
Wenn der Motor abgeschaltet ist und der Schlüssel abgezogen ist, ja.
Außerdem, darf man ein Handy auch im fahrenden Auto nutzen, wenn man das Handy nicht in der Hand hat. Also z. B. über Sprechfunk.
Lösungen zu deiner Frage findet man mit Leichtigkeit im Internet.
z.B.: ➤ Verwaltungsakt : Definition, Beispiele, Merkmale & Arten (juraforum.de)
Behörden können keine Verwaltungsakte sein, aber sie erlassen Verwaltungsakte.
Darf mein Vermieter einfach meine Mails an Nachbarn weiterleiten ohne meine Erlaubnis?
Verstehe ich dies richtig: Du schickst dem Vermieter Emails und er leitet diese weiter an Fremde?
Oder hast du ihm in dieser Email einen Vorschlag unterbreitet, der auch die anderen Hausbewohner betrifft?
Als 18jährige Volljährige solltest du selbst wissen, was du willst.
Ansonsten besprich dies mit deinen Eltern!
Einfach mal lesen:
§ 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - dejure.org
Die Strafverfolgung ist Sache der Polizei, Staatsanwaltschaft und der Gerichte.
Außerdem, weshalb prangerst du nur die Sexualtäter, Vergewaltiger an und die Mörder die nach 15 / 20 Jahren wieder aus dem Gefängnis kommen, die dürfen dann weiter morden?
Wenn du dies tatsächlich durchführen willst, dann stell zuerst mal eine Gruppe persönlicher Beschützer auf, die dir dann bei Übergriffen der Sexualtäter behilflich sind, denn diese finden sehr schnell heraus wer es auf sie abgesehen hat.
Keinen davon!
Dies musst du selbst herausfinden, ob du schon reiten kannst, oder noch eine Weile warten solltest.
Im Grunde spricht aber nichts dagegen.
Du solltest allerdings Springreiten, bzw. reiten im Galopp vorerst vermeiden.
Einzelunternehmen - Definition - IHK Berlin (ihk-berlin.de)
Da du ein Geheimnis über deine Tätigkeit machst, kann ich dir sonst keine Antwort geben.
Hast du denn überhaupt schon bei der zuständigen Gemeinde (Gewerbeamt) ein Gewerbe angemeldet? Wenn ja, welches?
Wenn nein, kannst du keine Waren verkaufen!
bitte lesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315.html
Der 2. Arzt kann keine Folgebescheinigung ausstellen, da ihm ja nicht bekannt ist, weshalb der 1. Arzt dich krank geschrieben hat.