Verweigerte Antwort auf Widerspruch gesetzmäßig?
Moin ihr Lieben,
ich habe seit 6 Monaten keine Antwort auf meinen Widerspruch hinsichtlich der einseitigen Vertragsverlängerung im Fitnessstudio erhalten. Ich habe gekündigt, das Fitnessstudio hat mir ein Kündigungsdatum genannt, dass sich deren Meinung nach um ein Jahr verlängert hat. Also habe ich Widerspruch eingereicht. 4 Briefe per Einschreiben und 1 per Einschreiben sind ignoriert worden. Auf eine mündliche Zusage einer Antwort zu meinem Widerspruch kam natürlich nichts. Dürfen die das? Muss ich ein Schreiben vom Anwalt schicken, das auf der initialen Antwort von vor 6 Monaten beruht?
Liebe Grüße