ALG 2 Antrag, Offenlegung Einkommen der Eltern Ü25?
Derzeit beziehe ich ALG 1, habe ALG 2 beantragt - aufstockend. Heute kam die Forderung des Jobcenters etliche Daten offen zu legen, unter anderem die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern. Ich wohne bei meinen Eltern, wir haben KEINEN gemeinsamen Haushalt oder ähnliches, mein Alter beträgt 25 Jahre. Kann das Jobcenter verlangen das trotz dieser Tatsachen Einkommen und Vermögen offen gelegt werden? Was wenn meine Eltern sich weigern?
6 Antworten
In dem Fall musst Du dem Jobcenter nachweisen, daß ihr keinen gemeinsamen Haushalt habt.
Das Jobcenter geht natürlich von einem gemeinsamen Haushalt aus, wenn Du bei Deinen Eltern wohnst.
Da du spätestens ab 25 wohnhaft bei deinen Eltern deine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bildest, spielt das Einkommen und Vermögen deiner Eltern im Normalfall keine Rolle mehr, weil du dann unabhängig davon bei Bedürftigkeit und Erfüllen der sonstigen Voraussetzungen einen unabhängigen Anspruch auf ALG - 2 hast.
Hast du ggf.beim ausfüllen des Antrags einen Fehler gemacht ?
Und das Jobcenter geht nun von einer HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) aus, denn dann müssten sie diese Nachweise erbringen, aber auch hier kannst du der Vermutung einer HG - fristgerecht, wahrheitsgemäß und schriftlich widersprechen.
Sollte das Jobcenter weiterhin Probleme machen, dann beantrage doch ganz einfach die Zusicherung für die Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum, dieser stünde dir nämlich ab der Vollendung des 25 Lebensjahres zu.
Würde das dann deine erste eigene Wohnung sein, dann könntest du bei Bedarf sogar noch eine Erstausstattung beantragen.
Da Du mit 25 Jahren Lebensalter nicht mehr unter die U25-Regelung fällst, geht das Jobcenter die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Deiner Eltern m.M.n. nichts mehr an.
Wie wurde denn die Forderung des Jobcenters begründet?
Wenn ihr keinen gemeinsamen Haushalt habt, könnt ihr auch keine Bedarfsgemeinschaft bilden. Aber wenn ihr unter einem Dach wohnt, wird es schwierig, zumal ihr auch eine Familie seid. Für solche Fragen rund um ALG2 empfehle ich jedem das ELO-Forum. Jeder Hartz4 Empfänger sollte da Mal reinschauen
Das Jobcenter geht selbstverständlich von einer Bedarfsgemeinschaft aus. Wenn Deine Eltern verdienen, gibt's kein ALG II.
FALSCH! Mit Ü25 kann er problemlos in einer WG mit den Eltern wohnen und muss keine Haushaltsgemeinschaft bilden.