Alg 2 Wohnung/Bürgschaft?

LePetitGateau  26.05.2022, 12:48

Hast du denn schon eine Ausbildung abgeschlossen bzs her?

crossfire1537 
Fragesteller
 26.05.2022, 12:49

Ja, eine Verkäufer Ausbildung vor ein paar Jahren abgeschlossen

4 Antworten

Ich hatte vor einem Jahr exakt das gleiche Problem wie du.

Aus Erfahrung rate ich dir von dieser Wohnung bzw. von einer Bürgschaft ab.

Der Vermieter kann ja sonst was behaupten. Hinterher müssen deine Eltern evtl. 10.000 € zahlen z. B. wegen Schimmel, altersbedingtem Verschleiß, sonstigen Schäden usw...

Auch rate ich dir davon ab, eine Mindestmietdauer zu vereinbaren.

Stattdessen rate ich dir eher, dich mal regional für eine Wohnung umzusehen. Also nicht nur in unmittelbarer Nähe, sondern auch mal im Umkreis von 20 oder 40 Kilometern. Gibt ab Juni das 9 € Ticket, sodass du dir deutschlandweit Wohnungen ansehen könntest, ohne Fahrtgeld ausgeben zu müssen.

Kuestenflieger  27.05.2022, 09:26

Und eine Arbeit suchen ist auch gestattet !

1

Das Jobcenter wird dann sicher Probleme machen, denn wie finanziert man sich eine Wohnung, ohne über entsprechendes Einkommen zu verfügen bzw.verfügt zu haben ?

Und genau deshalb wird es dann sicher nicht einfach eine Bewilligung vom Jobcenter geben.

Wäre natürlich etwas anderes, wenn Du schon in der Wohnung wohnen würdest und diese bisher auch selber finanzieren konntest und nun durch Arbeitslosigkeit eben nicht mehr, weil entweder gar kein oder nur wenig Anspruch auf ALG - 1 von der Agentur für Arbeit bestehen würde.

crossfire1537 
Fragesteller
 26.05.2022, 16:00

Faktisch lebte ich ja dann schon vor der Antragsstellung in der Wohnung, wenn auch nur wenige Tage. Macht das Gesetz hier einen Unterschied?

0
isomatte  26.05.2022, 16:07
@crossfire1537

Ein Antrag auf ALG - 2 wirkt im Regelfall auf den 1 des Antragsmonats zurück, da würde es also irrelevant sein ob Du am 1 einziehst und dann ein paar Tage später erst den Antrag stellst.

Wie schon geschrieben, dass Jobcenter sieht anhand von Kontoauszügen das Du vorher kein oder nur wenig Einkommen hattest und dir die Wohnung gar nicht leisten konntest und ohne Bürgschaft der Eltern wohl auch nicht bekommen hättest.

Du bist dann ja unter 25 Jahren gleich auf finanzielle Unterstützung angewiesen, deshalb wäre auch ein vorheriger Antrag beim Jobcenter notwendig und die zahlen unter 25 nur dann, wenn es auch einen wichtigen Grund für den Auszug bei den Eltern gibt.

0
crossfire1537 
Fragesteller
 26.05.2022, 16:14
@isomatte

Wie ich den Um- und Einzug finanziert habe kann doch aber gar nicht beurteilt werden. Evtl. vor eintreten der Arbeitslosigkeit Rücklagen für genau solche Fälle bei den Eltern hinterlegt? Wie wäre die sonstige Vorgehensweise wenn ich keine Unterkunft habe und die Eltern NICHT unterhaltspflichtig da abgeschlossene Berufsausbildung sind. Auch kennt das Jobcenter doch meine Absichten gar nicht. Evtl. ist das Vorhaben in der Stadt der neuen Wohnung einen neuen Job zu suchen? Hierfür ist ALG2 doch da? Um mittellosen Unterstützung zu leisten?

0
isomatte  26.05.2022, 16:29
@crossfire1537

Dann sucht man sich erst eine Arbeit und zieht dann um und kann bei Bedarf Unterstützung beim Jobcenter beantragen.

Denkst Du das Jobcenter ist auf den Kopf gefallen und würde dir das mit der Hinterlegung von Bargeld bei den Eltern abkaufen, wenn dann hat man das selber auf dem Konto oder unterm Kopfkissen liegen.

Außerdem sieht das Jobcenter doch das ggf gar kein Einkommen vorhanden war, von was willst Du da was angespart haben.

Sie können bei Unklarheiten auch Nachweise über einen längeren Zeitraum verlangt.

Dann stellt man vorher einen Antrag beim Jobcenter und macht nicht so einen Blödsinn, wenn man doch genau weiß das man gleich auf Hilfe angewiesen ist.

Musst dann halt zum Antrag noch eine schriftliche formlose Erklärung abgeben, warum Du nicht mehr bei den Eltern wohnen kannst z.B.weil kein Platz vorhanden ist, oder deine Eltern dich nicht mehr bei sich wohnen lassen wollen und dir eine Frist für den Auszug gesetzt haben.

Das am besten von den Eltern auch unterschreiben lassen.

0
crossfire1537 
Fragesteller
 26.05.2022, 16:47
@isomatte

Die Notwendigkeit des Auszugs ist gegeben. ''wenn man doch genau weiß das man gleich auf Hilfe angewiesen ist.'' Auf Hilfe angewiesen ist das Stichwort und dafür ist ALG2 doch da? Inwiefern muss ich mich vor dem Jobcenter als nicht Leistungsbezieher für den Umzug rechtfertigen? Darum dreht sich meine Frage. Falls in der Hinsicht fundamentiertes Wissen vorhanden ist, lass es mich gerne wissen!

0
isomatte  26.05.2022, 20:19
@crossfire1537

Sicher, aber unter 25 eben nur in Härtefällen und das dem Jobcenter nachzuweisen bzw.glaubhaft zu machen liegt bei dir.

Wenn es diese Regelung nicht geben würde, dann könnte sich ja jeder ab 18 einen Bürgen suchen, ob nun die Eltern oder eine andere Person und dann nach dem Einzug einen Antrag stellen und sich eine Wohnung und seinen Lebensunterhalt finanzieren lassen und so läuft es eben nicht.

Dann zieh dein Ding durch und warte ab was passiert, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, dann muss dir das Jobcenter unter 25 zumindest deinen Regelbedarf für den Lebensunterhalt bewilligen, abzüglich evtl.eines anrechenbares Einkommen.

Dieser liegt derzeit bei 360 Euro von 18 bis 24 Jahren, so wie er dir bei Bedürftigkeit wohnhaft bei den Eltern auch zustehen würde, nur für die Warmmiete würdest Du dann nichts bekommen, wenn Du dem Jobcenter keinen Härtefall nachweisen bzw.glaubhaft machen kannst.

Wirst ja dann bei einer teilweisen Ablehnung deines Antrags über deine Rechte aufgeklärt und kannst dann entsprechende Rechtsmittel einlegen.

0

https://www.gutefrage.net/frage/unter-25-bei-den-eltern-ausziehen---alg2#answer-455793515

Alles andere danach klären.

Eine Bürgschaft sehe ich nicht as Problem an, und einen "Mindestzeitraum" gibt es nicht.

Die Gesetzeslage gilt grundsätzlich bundesweit. Allerdings kann es durch die Urteile von Landessozialgerichten zu unterschiedlichen Entscheidungen in den Bundesländern kommen, und die Angemessenheitskriterien für die Anmietung einer Wohnung unter Sozialleistungsbedingungen sind von Ort zu Ort verschieden.

FALLS du die Wohnung bekommst, und dem Jobcenter den Mietvertrag vorlegen kannst, interessiert das JC nicht, wie du die Kaution aufgebracht hast.

crossfire1537 
Fragesteller
 26.05.2022, 13:03

Ich habe Bedenken, weil man unter 25 und in einer Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern lebend ja ohne Einwilligung des Jobcenters nicht ausziehen darf. Allerdings beziehe ich ja aktuell noch KEINE Leistungen. Ergo müsste ich mir ja auch keine Erlaubnis vom JC holen, oder? Meine Bedenken sind, dass ich eigenständig ausziehe und ab Einzug in die neue Wohnung den ALG2 Antrag stelle und dieser dann deswegen abgelehnt, oder eine Sperre verhängt wird.

0
DerHans  26.05.2022, 13:06
@crossfire1537

Die Altersbegrenzung wurde ja nur eingeführt, damit nicht jeder 18-Jährige glaubt, ihm stünde eine öffentlich bezahlte Wohnung zu. Wenn du einmal in einer Wohnung bist, müssen die tatsächlichen Kosten der Unterkunft geleistet werden. Zumindest für die ersten 6 Monate.

1
crossfire1537 
Fragesteller
 26.05.2022, 13:12
@DerHans

Und es ist egal seit wann ich in der Wohnung lebe? Bspw. man zieht am 01.06. in die Wohnung ein und stellt dann am 03.06. einen ALG2 Antrag mit Kostenübernahme der Wohnung? Oder könnte es hier Probleme geben, da man erst seit 2 Tagen nicht mehr bei den Eltern und in der neuen Wohnung lebt?

0
DerHans  26.05.2022, 13:13
@crossfire1537

Wenn du so kurzfristig einen Mietvertrag bekommst, ist es tatsächlich egal.

0
crossfire1537 
Fragesteller
 26.05.2022, 13:15
@DerHans

Das Problem ist nicht der Mietvertrag, sondern der darauffolgende ALG2 Antrag. Ob es zu Problemen führen kann, weil ich gerade eben erst bei den Eltern ausgezogen bin.

0
DerHans  26.05.2022, 13:16
@crossfire1537

Man wird dich natürlich fragen, wovon du bis dahin gelebt hast. Wie warst du denn überhaupt krankenversichert?

0
crossfire1537 
Fragesteller
 26.05.2022, 13:21
@DerHans

Privat Krankenversichert und wurde bis Dato selbst gezahlt. Habe zwischenzeitlich einen höheren Abschluss nachgeholt und die letzte Zeit eben in einer Bedarfsgemeinschaft gelebt.

0
Kuestenflieger  26.05.2022, 15:57
@crossfire1537

Als gelernter Verkäufer sollte man mit Wollen eine Anstellung bekommen und selbst die Miete verdienen = wird dir nicht nur das Arbeitsamt/JobCenter schreiben !

0