Ist das Jugendamt auch für volljährige zuständig?

3 Antworten

Ist das Jugendamt auch für volljährige zuständig?

Ja, unter Umständen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, da dieses bis in die frühen 1970er Jahre das Volljährigkeitsalter war.

Arbeiten kann ich momentan nicht

Natürlich kannst Du es. Warum denn nicht?

da ich sonst für alles aufkommen müsste, also für Miete und so

Das ist Blödsinn. Der anrechenbare Teil Deines Einkommens wird auf Dein ALG 2 angerechnet. Mehr nicht.

Wenn Du genug verdienst, entfällst Du der Bedarfsgemeinschaft mit Deinen Eltern und stehst finanziell auf "eigenen Beinen", was Du vermutlich willst.

Natürlich müßtest Du dann Deinen Mietanteil aus Deinem Einkommen zahlen. Quasi so, wie eine reguläre Miete auch.

Nachteil an der Sache: falls Du ausziehst, würde die Wohnung dadurch eventuell zu teuer für Deine Eltern und sie müßten vielleicht umziehen. Das hängt dann vom Jobcenter ab.

Das Jugendamt ist für Dich aus meiner Sicht der falsche Ansprechpartner.

große Probleme mit einigen Leuten in der Stadt in der ich lebe und teilweise auch mit meinen Eltern. Psychisch leide ich sehr unter meiner aktuellen Situation

Probleme haben viele Menschen. Es stellt sich immer die Frage, wie schwer man diese gewichten sollte.

Vielleicht findest Du einen Arzt, der Dir Deine vorgeblichen psychischen Probleme attestiert.

Mit etwas Glück akzeptiert Dich dann das Jobcenter als sog. Härtefall und genehmigt + finanziert Dir den Auszug in die erste eigene Wohnung.

Das Jugendamt kann junge Erwachsene unter 21 Jahren noch hilfreich unterstützen, aber selber nicht mehr für sie tätig werden.

Sie könnten dir also für das Jobcenter ein Schreiben aufsetzen, damit hättest Du dann auf jeden Fall bessere Chancen auf Antrag beim Jobcenter die Zusicherung für die Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum zu bekommen, wenn Du solche Probleme mit deiner Familie usw.hast.

Bis 21 ist das JA auch für dich noch zuständig.

Dein Argument, das wenn du Arbeitest musst du für deine Eltern aufkommen ist falsch. Verdienst du soviel, das du nicht allein leben kannst hast du einen Freibetrag von 100 € und alles was drüber ist wird zu 80% aufs ALG2 angerechnet. Könntest also die 100€ und die 20% ansparen.

Verdienst du soviel, das du allein Lebensfähig währst fällst du aus dem ALG2 Bedarf der Bedarfsgemeinschaft raus. deinen Eltern wird dein ALG2 und dein Mietanteil gekürzt und entsprechend mußt du das Geld wieder in die Familienkasse zurückführen, alles darüber steht dir zur freien Verfügung.

isomatte  05.09.2021, 22:40

Die 80 % Anrechnung über den 100 Euro Grundfreibetrag würde max.auf einen 450 Euro Job zutreffen.

Verdient man mehr, hat man einen Freibetrag von 20 % über 100 Euro bis 1000 Euro Brutto und weitere 10 % Freibetrag von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto.

Diese Freibeträge werden dann theoretisch vom Netto abgezogen und ergeben dann das voraussichtliche anrechenbare Netto Erwerbseinkommen.

0