Wohnung vom Amt bezahlen

6 Antworten

Meine Frage ist würde mir Jugendamt diese Wohnung bezahlen aufgrund von Platzmangel zuhause?

In der Regel gibt es keine Unterstützung für Personen unter 25;sondern nur in besonderen Fällen, schau mal hier rein:

www.gegen-hartz.de/hartz-iv-wohnung/

Du müsstet Dich an das Jugendamt und gleichzeitig an das Jobcenter wenden  um zu erfahren ob es möglich ist, bzw. Du musst dort eine Begründung abgeben.

MfG

Johnny

Nein, das Jugendamt zahlt nur betreutes Wohnen, wenn Kinder wegen Problemen nicht mehr zu Hause wohnen koennen, nicht weil man einfach nur mal gerne eine eigene Wohnung haette. Daher sind sie fuer dich nicht zustaendig.

Eine 3 Zimmer Wohnung ist nicht unbedingt zu klein fuer 4 Personen, das kaeme auf die qm an. Ich kenne Leute, die haben Jahrelang in einer solchen Wohnung gewohnt, weil sie sich nicht mehr leisten konnten.

Wenn deine Eltern die Wohnung vom Amt bezahlt bekommen und sie zu klein ist, duerfen sie ggf. mit dir in was Groesseres ziehen. Vielleicht wuerde das Amt sich auch auf eine kleine Wohnung nebenbei fuer dich einlassen, kaeme auf qm und Kosten an, da muesstet ihr beim Amt nachfragen.

 

Ansonsten, wenn du arbeiten gehst und dir die Wohnung leisten kannst, dann kannst du dort auch einziehen, ansonsten muesstest du noch warten, bis das geht.

Deine Eltern sind bis zu deinem 25. Geburtstag Unterhaltspflichtig. Dir steht Kindergeld zu und vielleicht ein bißchen Wohngeld. Gehe arbeiten und verdiene dir Geld dazu, dann kannst du dir auch eine eigene Wohnung leisten. Warum soll die Allgemeinheit für dich aufkommen? 

vikuljaaa 
Fragesteller
 27.05.2015, 18:23

Ich bekomme ca 200 € aber ich gehe noch zur Schule kann kein vollzieht Job annehmen & selbst wenn ich das zusammenkratz wird es mir nicht reichen, denn wenn ich ausziehe bekommen meine Eltern auch kein Kindergeld mehr

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Lemonyh  27.05.2015, 18:26
@vikuljaaa

Sagt ja auch keiner was von Vollzeit. Auch eine 450€ Stelle hilft schon weiter. Wenn du ausziehen willst, dann musst du es dir auch leisten können. Und da du noch zur Schule gehst, bekommen deine Eltern auch noch Kindergeld!

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washilfts  27.05.2015, 18:48
@vikuljaaa

Dann hast du mit dem Kindergeld schon € 385,-- im Monat. Damit ist die Miete doch bereits bezahlt. Essen könntest du bei deinen Eltern.

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Akka2323  28.05.2015, 09:44
@vikuljaaa

Deine Eltern bekommen das Kindergeld solange Du in Ausbildung bist oder bis zu Deinem 25 Lebensjahr, egal wo Du wohnst.

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Sozialtransfer wird Menschen in einer unzumutbaren Situation gewährleistet. Es kann sich argumentieren lassen dass Du durch den natürlichen Kinderlärm so sehr gestört wirst dass Du nicht gut lernen kannst. Dann stellt sich aber die Frage wieso Du deswegen nicht schon vor vier Jahren bei den Ämtern nachgefragt hast. Und es stellt sich die Frage ob Deinen Eltern zumutbar ist in eine größere Wohnung umzuziehen. Denke über beide Themen nach und dann wende Dich an die genannten Stellen. Tatsächlich kann Dir hier kein Mensch seriös eine pauschale Antwort geben denn es handelt sich in solchem Fall um eine Einzelfallentscheidung auf Ermessensgrundlage der sachbearbeitenden Personen. Denkbar und auch sinnvoll ist dass das Jugendamt sich vor Ort ein Bild von der jetzigen Situation macht. 

Nein, dafür ist das Jugendamt in keinster Weise zuständig.

johnnymcmuff  27.05.2015, 18:43

Warum nicht? Erklärung bitte.

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washilfts  27.05.2015, 18:46
@johnnymcmuff

Es gibt keine großen Probleme, sie wird nicht misshandelt oder missbraucht und ist volljährig. Was könnte das Jugendamt damit zu tun haben? "Platzmangel" ist kein Argument dafür, daß das Jugendamt tätig werden sollte.

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johnnymcmuff  27.05.2015, 19:24
@washilfts

Was könnte das Jugendamt damit zu tun haben? "Platzmangel" ist kein Argument dafür, daß das Jugendamt tätig werden sollte.

Sorry Du irrst und die 4 Daumenhochgeber ebenfalls.  :-)

    Danach liegen schwerwiegende soziale Gründe vor, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die Platzverhältnisse in der Wohnung der Eltern zu beengt sind,
      http://www.jugendwegweiser.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen225.c.4581.de

Das Jugendamt ist für Personen bis 21 Jahren zuständig und in diesem Fall kann/sollte man mit Jugendamt und Jobcenter zusammen die Sache klären.

Das Jugendamt klärt die Unterhaltssachen und das Jobcenter das mit den Wohnkosten usw.

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johnnymcmuff  27.05.2015, 20:06
@washilfts

Und was sagst Du zu meine Begründung?

Hab ich recht oder hab ich recht? :-)

Ich wollte Dich bestimmt nicht ärgern nur Deine pauschale Antwort hat mich stutzig gemacht, daher wollte ich eine Erklärung von Dir.

Nachdem Du dann geantwortet hast habe ich aufgrund Deines Kommentars gegooglet uund den entsprechenden Link gesucht.

Hier geht es ja um Ratsuche und Hilfe und daher ist es ja wichtig das die Antworten richtig sind.

Jeder der Fragen stellt will schließlich gute und richtige Antworten.

Ich bin auch nicht perfekt, mache auch schon mal Fehler, weil ich es nicht anders weiß oder weil sich ein Gesetz geändert hat.

Einen schönen Abend noch .

MfG

Johnny

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washilfts  27.05.2015, 20:11
@johnnymcmuff

Bei einer 3-Zi-Wohnung liegt aber keine Platznot vor. Viele Eltern geben ihr SZ an ein Kind und nächtigen im Wohnzimmer.

Die Heranwachsendenhilfe (amtsdeutsch für 18 - 21) greift vor allem, wenn vorher bereits das Jugendamt involviert war - also quasi als Fortführung oder bei einem akutem Fall als Nothilfe. Davon kann aber hier keine Rede sein, auch nicht von "schwerwiegend sozialen Gründen".

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washilfts  27.05.2015, 20:25
@johnnymcmuff

Und nein, natürlich fühle ich mich nicht angegriffen oder geärgert :-)

Übrigens lautete die Frage, ob das Jugendamt die Wohnung bezahlen würde. Das war zu verneinen.


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