Wohngeld ü25 wohnhaft bei den eltern?

4 Antworten

Ich komme überhaupt nicht hin ..... ich habe eine 88 quadratmeter wohnung allein für Strom und Heizung zahle ich schon über 300 euro.
Ich weiß das ich Anspruch auf ALG 2

hast Du als über 25-jährige/r ....

...aber weder das JC noch der Steuerzahler im Allgemeinen, wird Dir eine mit 88 Quadratmetern deutlich überdimensionierte Wohnung sponsern. Bedeutet das JC wird sicherlich keine Heiz-und Nebenkosten in der von Dir gewünschten Form / Höhe bezahlen.

Ansonsten die Kosten für den allgemeinen Verbrauchsstrom sind im Regelsatz enthalten. Bekanntermaßen beträgt der Regelssatz I derzeit 424 Euro und ab Januar 2020 .... 432 Euro - Anteil für :

Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung = monatlich 38,32 Euro

und für Bezieher von Leistungen nach SGB II gibt es garantiert nicht noch zusätzlich Wohngeld.

Und wenn Du auch keine Ausbildung hast, so kannst Du Dir irgendeinen Hilfsjob suchen, der dann in jedem Fall mit dem Mindestlohn zu bezahlen ist.

Vollzeit = ca. 1600 Euro brutto = etwa 1100 Euro netto.

Vermieten die Wohnung doch unter. Je nach Lage bekommst Du 600€ aufwärts an Miete. Damit lässt sich ein schmuckes kleines w Zimmer Appartement bezahlen. Und mehr brauchst Du nicht!!!

Für ALG 2 ("Hartz IV") ist die Wohnung zu groß und zu teuer. Die Kosten dafür werden maximal 6 Monate übernommen. Danach bekommst Du eine Kostensenkungsaufforderung.

Haushaltsstrom (exkl. Heizstrom) muß übrigens aus dem Regelbedarf gezahlt werden = wird nicht übernommen.

Wohngeld stellt aber immer nur einen Zuschuß zur Miete dar. Abgesehen davon braucht man für die Bewilligung von Wohngeld ein Einkommen auf Höhe von 80% des Sozialhilfeniveaus.

Ein Mietvertrag muß in beiden Fällen geschlossen werden.

Wo liegt denn für einen so jungen Menschen das Problem darin, Arbeit zu finden und wieso wäre aus- bzw. umziehen keine Option?

wasistlos987 
Fragesteller
 16.12.2019, 05:25

Ich leide an einer psychischen Störung, ich komme einfach nicht zurecht. Natürlich möchte ich die Wohnung nicht verlieren.

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Agamemnon712  16.12.2019, 05:44
@wasistlos987

Bisrt Du bei einem Facharzt für Psychiatrie in Behandlung? Wenn Ja, dann laß Dir Deine Störung attestieren!

Unter diesen Umständen bist Du jedoch eventuell nicht als erwerbsfähig einzustufen, womit Leistungen vom Jobcenter wegfielen. Aber auch das Sozialamt zahlt vermutlich die teure Wohnung nicht oder zumindest nicht dauerhaft.

Du kannst unter Einreichung des Attests einen Antrag auf ALG 2 stellen und hoffen, daß der genehmigt wird. Das Jobcenter wird Dich vermutlich psychiatrisch auf Deine Erwerbsfähigkeit hin begutachten lassen.

Falls auch Amtsärzte zu dem Ergebnis kommen, daß Dir ein Umzug nicht zuzumuten ist, muss nach meiner Einschätzung die zu teure Wohnung vom "Amt" gezahlt werden.

Begutachtung auf Erwerbsfähigkeit und Begutachtung auf Umzugszumutbarkeit sind 2 verschiedene Dinge und somit vermutlich auch Vorgänge!

Aber es kann ein langer Weg werden, all das durchzuboxen und vermutlich wirst Du einen Rechtsbeistand benötigen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Du kannst auch kostenpflichtig Mitglied in einem Sozialverband wie VdK oder SoVD werden für je ca. 6 € mtl.. (Ich bin kein Mitglied in diesem Verbänden und werde für diese "Werbung" nicht bezahlt.)

Alternativ gibt es kostenlose Beratungsstellen, u.a. von Caritas und Diakonie.

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