Eltern zahlen keinen Unterhalt / Bafög?

6 Antworten

Dein Bedarf kommt aber doch komplett vom Studierendenwerk, ggf. mit Formblatt 8.

Ich kenne auch keine Eltern, die aufgrund des BAföG Unterhalt bezahlen. Wenn, dann doch nach dem BGB.

Ist deren Leistungen zu knapp, sollte ein Stipendium beantragt werden, deren Leistungen fallen meist üppiger aus.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn du bei ihnen wohnst müssen sie dir kein Unterhalt zahlen.

Wie wäre es mit einem kleinen Nebenjob ? Dann hättest du Geld.

Kindergeld steht dir auch nicht zu solange du zu Hause wohnst.

schleudermaxe  12.02.2022, 14:40

Und Job, dann aber einen, für den es als Dank ein Stipendium gibt!

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mellava12 
Fragesteller
 14.02.2022, 15:30

Eltern sind verpflichtet, mir Unterhalt zu gewährleisten wenn ich mich in Erstausbildung befinde, deswegen ja auch meine Frage wohin ich mich wenden kann um das zu klären.
Ob ich nebenbei arbeite ist, finde ich, irrelevant. Mir steht die Unterhaltsleistung ja zu.

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Ich bin verwirrt, du sagst doch du wohnst bei ihnen, wofür willst du also Unterhalt ausgezahlt bekommen? Essen und so was müssen sie jedoch auch bezahlen, wenn sie das Kindergeld behalten. Womit jedoch nicht die Dönerbude oä gemeint ist, sondern wenn du Zuhause nichts zu essen bekommst. Ansonsten wende dich ans Jugendamt oder die Studienberatung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Schulische und normale Ausbildung + an der Uni gearbeitet
schleudermaxe  12.02.2022, 14:41

Oder weiche aus auf ein Stipendium, z.B. vom St. Werk Villigst.

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mellava12 
Fragesteller
 14.02.2022, 15:27

Ja, ich wohne bei meinen Eltern jedoch muss ich sowohl Miete als auch andere Bedarfe zahlen (Klamotten, Lebensmitteleinkäufe, etc), alles von meinem Bafög. Darauf bezieht sich “Unterhalt” wie ich es definiert habe.

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Loka95  14.02.2022, 15:29
@mellava12

Wieso machst du das? Kontaktiere das Jugendamt, sofern du keine abgeschlossene Ausbildung hast, verstoßen deine Eltern damit gegen die Fürsorgepflicht.

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Wenn du bei deinen Eltern wohnst kommen sie doch für dich auf, du kannst natürlich gern deine Eltern verklagen allerdings solltest du dir dann überlegen ob dir dir das Leben bei deinen Eltern leisten kannst.

Silo123  12.02.2022, 13:44

Essen und alles andere soll sie selbst bezahlen, steht da zumindest.

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schleudermaxe  12.02.2022, 14:38
@Silo123

Das Kind wohnt zu Hause, bleibt auch zu Hause, steht in der Frage. Hat noch nicht mal einen Bescheid vom St.-Werk, weiß aber schon, was kommt???

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ich weiß, dass meine Eltern gesetzlich dazu verpflichtet sind, für meinen Unterhalt aufzukommen, wie alt bist du den… dann wirst du wohl wie andere Studenten auch dir nach einem Job schauen müssen und nicht nur auf die müssten und der Staat sollte… du bist im Leben angekommen wenn man was möchte muss man was dafür tun

mellava12 
Fragesteller
 14.02.2022, 15:33

Gesetzlich müssen die zahlen und der Staat sollte das auch, dafür gibt es Sozialabgaben. Meine Frage bezieht sich ausschließlich auf meinen Anspruch auf Bafög und die finanzielle Unterstützung, zu der meine Eltern verpflichtet sind. Ob ich arbeite oder nicht habe ich mit keinem Wort erwähnt und das ist auch irrelevant. Wenn mir etwas zusteht, dann hab ich doch auch das Recht darauf das in Anspruch zu nehmen oder etwa nicht?

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schleudermaxe  14.02.2022, 16:11
@mellava12

Gesetzlich müssen die gar nichts müssen.

Richtig, Du hast ein Recht auf BAföG; so die vielen Urteile (auch vom BGH).

Und wenn das nicht reicht, kann auf ein Stipendium ausgewichen werden (St.-Werk Villigst und andere).

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mellava12 
Fragesteller
 14.02.2022, 16:53
@schleudermaxe

Laut BGB Familienrecht (v.a. §1610) stehen mir Unterhaltsleistungen für die Erstausbildung zu. Es ist nicht so dass ich überhaupt keine Ahnung habe und ich habe auch nicht vor mich möglichst lange von meiner Familie und dem Staat aushalten zu lassen. Ich frage lediglich nur wie und wo ich diesen Anspruch geltend machen kann. Es steht mir gesetzlich zu, warum sollte ich es nicht einfordern?

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schleudermaxe  14.02.2022, 17:48
@mellava12

Dann ist ja alles gut, aber ja nur, wenn andere Vergütungen nicht reichen.

BAföG geht vor, so der BGH, wird nicht beantragt, wird fiktiv der komplette Bedarf angerechnet. Viel Glück!

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