Kindergeld und Unterhalt im Studium?

4 Antworten

Das müsste im Zweifelsfall vor dem Familiengericht geklärt werden, ob es sich in deinem Fall dann um eine zusammenhängende Ausbildung handelt, also eines auf das andere aufbaut.

Wenn nicht, dann wären sie im Regelfall nach abgeschlossener Berufsausbildung aus der Unterhaltspflicht raus.

Aber wenn Du nicht mehr bei den Eltern wohnst und gemeldet bist, von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst, unter 25 bist, dann steht dir zumindest das Kindergeld zu.

Im Internet findest Du einen Abzweigungsantrag zum Ausdrucken für die Familienkasse, damit kann dir dann nach Prüfung und Bewilligung der Sachlage das Kindergeld direkt von der Familienkasse an dich ausgezahlt werden.

Im Regelfall steht dir derzeit inkl. Kindergeld und Bafög - im Monat 930 Euro an Unterhalt zu, wenn Du nicht mehr bei den Eltern lebst.

Von Experte isomatte bestätigt

Für das Kindergeld kannst du einen Abzweigungsantrag stellen, da sie dir keinen Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes zahlen.

Ob darüber hinaus noch Unterhalt nach BGB zu zahlen wäre, muss errechnet werden.

Bist du unter 21 kannst du dich zwecks Berechnung an das Jugendamt wenden, ansonsten selbst rechnen oder einen Anwalt zu Rate ziehen.

Auch dein Minijob kann Berücksichtigung finden!

Entscheidend ist jetzt natürlich auch die Höhe vom BAföG. Würdest du mit dem Kindergeld auf 930 Euro kommen, dann sind die Eltern in der Regel raus!

Für das Kindergeld kannst du einen Überleitungsamtrag stellen. Da du schon 1 Ausbildung hast müssen deine Eltern nichts mehr zahlen.