Bekommen meine Eltern noch kindergeld?


19.12.2023, 21:17

(Ich bin 20 Jahre alt)

HarmonyZ  19.12.2023, 21:14

Wie alt bist du? Und wieso musst du als Schülerin Steuern zahlen?

anonym57890 
Fragesteller
 19.12.2023, 21:14

Weil ich über 520€ verdiene. Ich bin 20 Jahre alt aber ich bin halt auch Schülerin

Miaaim366  19.12.2023, 21:26

Lebst du allein?

anonym57890 
Fragesteller
 19.12.2023, 21:52

Nein bei meinen Eltern

4 Antworten

Unter 18 Jahren besteht ohne eine Voraussetzung Anspruch auf Kindergeld, dass Einkommen spielt beim Kindergeld schon seit 2012 keine Rolle mehr, da hat man die Einkommensgrenze abgeschafft.

Ab 18 und unter 25 ist dann nur der Status entscheidend, wenn man also z.B. noch die Schule besucht oder ein Studium bzw.in Berufsausbildung ist oder bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet bzw.einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ - machen würde, dann besteht auch Anspruch auf Kindergeld.

Eltern können bis zum 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld bekommen, wenn Ihr Kind eine Ausbildung macht - dazu gehören auch Schule und Studium.

Das Einkommen des Kindes spielt seit 2012 keine Rolle mehr.

Selbst wenn das Kind eine zweite Ausbildung macht (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) und bis zu 20 Wochenstunden arbeitet, können die Eltern Kindergeld beziehen. Auch wie viel es mit dieser Beschäftigung verdient, spielt keine Rolle.

Selbst wenn das Kind neben seiner zweiten Ausbildung eine geringfügige Beschäftigung („Minijob“) ausübt, haben sie Anspruch auf Kindergeld.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme
anonym57890 
Fragesteller
 19.12.2023, 21:54

Und ändert das etwas an der Situation, wenn mein Vater Bürgergeld bezieht oder hat er trotzdem noch Anspruch auf Kindergeld?

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isebise50  19.12.2023, 22:20
@anonym57890

Das Kindergeld wird auf soziale Leistungen (auch auf das Bürgergeld) angerechnet.  

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isomatte  20.12.2023, 01:57
@anonym57890

Wenn die Voraussetzungen für das Kindergeld erfüllt sind, was bei dir ja der Fall ist, dann besteht auch Anspruch auf Kindergeld, dass hat mit Bürgergeld nichts zu tun.

Nur wird, dass Kindergeld da als dein vorrangiges Einkommen angesehen und solange Du es zur eigenen Bedarfsdeckung brauchst, wird es auch als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet.

Würdest Du soviel anrechenbares Einkommen habe, dass Du deinen Bedarf auch ohne bzw.nur mit einem Teil des Kindergeldes decken könntest, dann würdest Du auch als Kind unter 25 Jahren automatisch aus der BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern fallen.

Dann würde das nicht mehr benötigte Kindergeld, welches Du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest, wieder zum Einkommen der Eltern und entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf den Bedarf der restlichen BG - Bedarfsgemeinschaft angerechnet.

Du müsstest dann im Normalfall dann anteilig deine Kosten für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an deine Eltern zahlen.

Aber seit Juli 2023 dürfen ja Kinder unter 25 die Schüler, Azubi oder Stundent sind bzw.einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ - machen im Monat bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto ohne Anrechnung auf ihren Bedarf verdienen.

Bei höherem Brutto und Nettoeinkommen erhöht sich dann der Freibetrag auf Erwerbseinkommen entsprechend nach Paragraf 11 b SGB - ll und natürlich dann auch das anrechenbare Nettoeinkommen.

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Ja, Kindergeld gibt es solange bis man

  • eine Schulausbildung
  • eine Ausbildung/Studium

abgeschlossen hat und nicht älter als 25 Jahre ist.

Du bist Schülerin? Aber nicht an einem Gymnasium, sondern an einer berufsbildenden Schule oder wie? Und Du gehst soviel arbeiten, dass Du im versicherungspflichtigen Bereich arbeitest?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
isomatte  19.12.2023, 21:16

Anspruch besteht auch in jeder weiteren Ausbildung, solange das Kind noch keine 25 ist.

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Du bist noch keine 18 Jahre alt? Dann auf jeden Fall.

Du hast Dich ausbildungssuchend gemeldet? Dann ja.

anonym57890 
Fragesteller
 19.12.2023, 21:15

Beides trifft nicht auf mich zu. Ich bin 20 Jahre alt und Schülerin

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