Können meine Eltern sowas machen?

7 Antworten

Du hast doch eine Ausbildungsvergütung und kannst damit, zumindest einen Teil deines Bedarfes selbst decken.

Es gibt und für dich die Möglichkeit dich mit deinen Eltern an einen Tisch zu setzen und mal zu errechnen inwieweit du dich an den laufenden Kosten zu beteiligen hättest, damit auch für dich etwas im Kühlschrak ist oder du kaufst dir deine Lebensmittel halt selbst.

Die ganze Vorgeschichte des Zettels im Kühlschrank kann man natürlich deiner Frage nicht entnehmen. Vielleicht sind deine Eltern auch nicht in der Lage dir vernünftig klar zu machen, dass du dich natürlich auch an den Kosten Zuhause beteiligen musst.

Um weiteren Stress aus dem Weg zu gehen bliebe der Auszug. Sie leiten dir dann das Kindergeld weiter und gut. Ansonsten kannst du natürlich auch einen Abzweigungsantrag stellen, der in der Regel dann bewilligt wird, wenn sie dir keinen Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes zahlen. Da musst du dann halt nur dran denken, dass es bis zum endgültigen Bescheid etwas dauern kann.

Meine Eltern haben mich mit 18 so ziemlich raus geworfen… ich finde es prinzipiell nicht schlecht wenn sie sowas machen wenn es eben nur bei speziellen Lebensmitteln ist, verhungern solltest du hald nicht.

Oing27 
Fragesteller
 15.01.2024, 23:40

Ist auf alles bezogen

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Oing27 
Fragesteller
 15.01.2024, 23:42
@hwbwhaiwb

Doch schon nur muss eh schon alles selber bezahlen

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hwbwhaiwb  15.01.2024, 23:47
@Oing27

Ja ich musste seit meinem 17 Lebensjahr miete bei meinen Eltern zahlen um mich an die echte Welt zu gewöhnen, das war hald der erziehungsansatz der Aktion obs was gebracht hat weis ich nicht. Aber du kannst dir dich echt auch eigene Sachen kaufen, stirbst ja nicht daran.

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Oing27 
Fragesteller
 15.01.2024, 23:49
@hwbwhaiwb

Für mich zählt der Punkt das sie das Kindergeld bekommen und davon genügend übrig bleibt um für mich auch Lebensmittel zu kaufen. Und es ist ein Punkt angekommen wo ich mich nicht mehr ins Wohnzimmer und Küche traue wenn sie da sind

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hwbwhaiwb  15.01.2024, 23:54
@Oing27

Ja sprich sie einfach drauf an.. mit gesundem Menschenverstand lässt sich sowas nochmal einfach klären.

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Oing27 
Fragesteller
 15.01.2024, 23:55
@hwbwhaiwb

habe versucht mit ihnen zu reden schon vorher aber es kam immer das selbe und als sie nicht mehr argumentieren konnte wurde unterwürfig beleidigt und angeschrien

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hwbwhaiwb  16.01.2024, 00:00
@Oing27

Oh das ist natürlich nicht zielführend…

Ich und mein Vater hatten sowas immer über Whatsapp geklärt weil wir uns da nicht in die Finger bekommen konnten, da haben wir immer das sagen oder in dem fall scheiben was wir dachten und so eine ordentlich Argumentation geführt. Ich würde es mal so versuchen.

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Mugua  16.01.2024, 00:07
@Oing27
das sie das Kindergeld bekommen und davon genügend übrig bleibt um für mich auch Lebensmittel zu kaufen

Wie kommst du denn auf den Trichter?

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Oing27 
Fragesteller
 16.01.2024, 00:11
@Mugua

Weil von dem Kindergeld kein Miete, Strom oder sonstiges nicht bezahlt werden soll. Sondern für zb. Nahrungsmittel, Pflegeartikel usw. Hab mich in der Zeit auch was informiert

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Oing27 
Fragesteller
 16.01.2024, 00:16
@Oing27

Und für meine Stiefschwester werden auch Lebensmittel bezahlt

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Deine Eltern zahlen die Miete, Strom, Wasser, aber müssten auch Deine Versorgung zahlen.

Oing27 
Fragesteller
 15.01.2024, 23:35

Ja, deswegen frag ich ob sie das machen können

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catweazle01  16.01.2024, 00:03
@Oing27

Wieviel gibst Du denn von Deinem Gehalt bei Deinen Eltern ab, als Kostgeld?

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Oing27 
Fragesteller
 16.01.2024, 00:04
@catweazle01

Nichts, weil sie Kindergeld bekommen was davon besorgt werden müsste. Wäre ich nicht mehr in der Ausbildung würde ich natürlich was abgeben

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catweazle01  16.01.2024, 00:08
@Oing27

Dann hast Du irgendetwas falsch verstanden. Besorge Dir doch eine eigene Wohnung, dann bekommst Du auch das Kindergeld. Dann wirst Du aber auch gleich merken, dass das Kindergeld nicht reicht für Miete, Strom, Warmwasser, Internet und Verpflegung.

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Mugua  15.01.2024, 23:44

Er ist volljährig und verdient 700-800€. Mit so einem Gehalt müssen sie ihm keine kostenlose Vollpension bieten, nein.

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catweazle01  16.01.2024, 00:02
@Mugua

Ah, OK, ein wesentliches zusätzlichens Faktum, was tunlichst verschwiegen wurde...

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Mit einem Gehalt von 700-800€ kannst Du Dich locker selbst mit Lebensmitteln versorgen.

Ich bin mit 17 ausgezogen und hatte knapp 600€, davon habe ich fast die Hälfte Miete bezahlt. Dazu Strom, Gas, und alles, was man sonst noch braucht.

Meine Kinder müssen von ihrem zukünftigen Ausbildungsgehalt auch Miete und einen Teil des Haushaltskasse bezahlen, das ist selbstverständlich. Wenn sie nicht hier wohnen würden, wäre ja auch nichts umsonst. Dabei geht es gar nicht darum, dass ich das Geld haben will, sondern darum, dass sie den richtigen und vernünftigen Umgang mit Geld lernen und nicht wie viele andere mit 20 bis über die Ohren in der Schuldenfalle sitzen...

Und das Kindergeld ist für die Eltern, das ist nicht sowas wie Dein Taschengeld. Es sei denn, Du ziehst aus und bist noch berechtigt Kindergeld zu beziehen.

Ich weiß nicht, was zwischen Dir und Deinen Eltern vorgefallen ist, aber vielleicht solltet Ihr Euch mal außerhalb von zu Hause an einen Tisch setzen und in Ruhe besprechen, was grundsätzlich das Problem ist wie alle Beteiligten sich fühlen und was Ihr Euch wünscht. Es gibt sicher eine Lösung.

Wenn Du selber 700 Euro bis 800 Euro an Nettovergütung hast, kannst Du dir deine Lebensmittel usw.auch selber kaufen.

Deine Eltern lassen sich ja sicher kostenlose bei sich wohnen und verlangen nicht noch extra Kostgeld von dir, da sie das Kindergeld für diese Kosten einsetzen.

Ziehst Du aus, steht dir auch das Kindergeld zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt von min.dem Kindergeld bekommst.

Könntest dann in deiner Erstausbildung auch einen möglichen Anspruch auf BAB - von der Agentur für Arbeit prüfen, einen kostenlosen Rechner findest Du im Internet.

Selbst wenn deine Eltern deinen Auszug möchten, stünde dir bei einer Nettovergütung von 800 Euro + 250 Euro Kindergeld selbst bei Leistungsfähigkeit der Eltern im Regelfall kein Unterhalt mehr zu.

Denn nach deinem Auszug läge dein Bedarf bei 930 Euro, dass Kindergeld würde darauf voll angerechnet und deine Nettovergütung bis auf 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen auch.

Also hättest Du um die 950 Euro anrechenbares Einkommen und könntest deinen Unterhaltsanspruch aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken.