Mit fast 18 ausziehen?
Im Sommer werde ich 18 und ich muss wirklich aus meinem Haushalt raus. Können oder müssen meine Eltern mich finanziell unterstützen? Ich kenn mich überhaupt nicht aus.
Nach den Sommerferien würde ich auf eine Abendschule gehen.
Könnt ihr mir sagen wie sowas Grob läuft?
Möchte noch nicht mit meinen Eltern drüber reden.
(Keine WG)
6 Antworten
und ich muss wirklich aus meinem Haushalt raus
Was bedeutet das konkret?
Eine Unterhaltspflicht der Eltern würde vorliegen, wenn du dich in Erstausbildung befindest und die Ausbildungsstätte vom Elternhaus nicht erreichbar wäre. Vorausgesetzt natürlich, dass sie überhaupt leistungsfähig sind.
Eine Abendschule gehört allerdings nicht zu den Schulformen die Eltern unterstützen müssen. Denn wie der Name ja schon sagt, findet die Ausbildung Abends statt und so hat man tagsüber Zeit einer Arbeit nachzugehen.
Schulformen müssen, wie z.B. an einem Gymnasium, den überwiegenden Teil der Zeit in Anspruch nehmen.
die Frage ist also nach wie vor: was bedeutet, du musst raus...
Schmeißen sie dich raus? Auch dann gilt was oben geschrieben wurde.
Oder gibt es tatsächlich Probleme die es dir unmöglich machen Zuhause zu verbleiben wie psychische oder physische Gewalt?
Dann wäre erster Ansprechpartner das Jugendamt um die Situation zu besprechen bzw. das Jobcenter, welches unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme für die Wohnung erteilen kann.
Beim Abendgymnasium besteht die BAföG-Berechtigung in den meisten Bundesländern nur während der letzten drei Halbjahre der Ausbildung (Vollzeit-Schulbesuch). Vorher wird davon ausgegangen, dass man arbeitet. Erkundige dich dazu beim zuständigen BAföG-Amt!
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schuelerbafoeg.php
Ähnlich wie bei der Weiterbildung wird auch ein Anspruch auf das Kindergeld bei dem Besuch einer Abendschule ausgelöst. Zu beachten ist hierbei ebenfalls, dass man mindestens zehn Wochenstunden für diese Fortbildung verwenden muss und dass dieser Aufwand dokumentiert werden kann.
Die Familienkasse wird einen Nachweis über die Art und Dauer der Ausbildung anfordern. Genau da gibt es bedauerlicherweise oftmals Probleme, denn die Abendschule hat vielleicht nur sechs oder 8 h in der Woche und die Zeit zuhause kann von niemandem unterschrieben und ausgewiesen werden.
Das ist eine der häufigsten Ursachen, warum das Kindergeld bei dem Besuch einer Abendschule gestrichen werden könnte.
https://litia.de/deine-finanzen/foerderungen/kindergeld/weiterbildung-und-abendschule-mit-kindergeld
Auch hier sollte sich rechtzeitig erkundigt werden ob Kindergeld überhaupt noch weitergezahlt wird bei dem Besuch der entsprechenden Abendschule.
Aber warum muss es denn überhaupt eine Abendschule sein und keine reguläre Schule?
Hier kommt es allerdings ebenfalls darauf an, warum der Auszug erforderlich wäre!
Eine Abendschule ist keine Erstausbildung oder Studium, in der die Eltern zumindest theoretisch bei Leistungsfähigkeit zum Unterhalt verpflichtet wären.
Dann müsste der Auszug aber wegen der Ausbildung oder Studium notwendig sein, oder es liegt ein anderer schwerwiegender sozialer Grund vor bzw.die Eltern möchten das Du ausziehst.
Aber selbst dann müsste man sehen um was für eine Ausbildung es sich handelt, denn dann müsste durch Antragstellung je nach Art der Ausbildung ein möglicher vorrangiger Anspruch auf Bafög - in einer schulischen Ausbildung oder Studium oder BAB - in einer betrieblichen Erstausbildung bei der Agentur für Arbeit geprüft werden.
Dann käme es in einer betrieblichen Erstausbildung auch auf die eigene Nettovergütung des Kindes an, denn die würde im Regelfall bis auf einen pauschalen Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen von 100 Euro auf den derzeitigen Unterhaltsanspruch von 990 Euro angerechnet, wenn das Kind im eigenen Haushalt lebt.
Dir würde dann das Kindergeld von derzeit 255 Euro zustehen, welches auch auf diese 990 Euro angerechnet würde und wenn Anspruch auf BAB - bestehen würde, wäre das auch auf die 990 Euro anzurechnen.
In einer Abendschule besteht also kein Anspruch auf Unterhalt, ein Anspruch auf Kindergeld könnte bestehen, über den Tag kannst Du arbeiten gehen und dir deinen Lebensunterhalt selber finanzieren.
Besteht Anspruch auf Kindergeld, hätte der Verdienst aus dem Job keinen Einfluss auf das Kindergeld, weil es bereits seit 2012 keine Einkommensgrenze mehr für das Kindergeld gibt.
Mit 18 musst du deine Ausbildung verfolgen, also Schule (keine Abendschule) oder Lehre oder Studium. Sonst sind deine Eltern familienrechtlich raus.
Sozialrechtlich müssen sie dich, wenn sie es sich leisten können, bis 25 durchfüttern. Solange du aber nicht geschlagen oder missbraucht wirst, kannst du keine eigene Unterkunft einklagen, deine Eltern können verlangen, dass du daheim wohnst.
Kannst du aber belegen, dass du geschlagen oder missbraucht wirst, heisst das nicht automatisch, dass deine Eltern dir eine Wohnung finanzieren müssen. Da bekommt du einen bestimmten Betrag, und wenn der eben nur für ein WG-Zimmer und nicht für eine Wohnung reicht, ist das dein Problem.
Wenn du zur Abendschule gehst, können deine Eltern natürlich verlangen, dass du tagsüber arbeitest und deinen Lebensunterhalt selbst finanzierst
Solange du berechtigt bist bekommst du das Kindergeld. Darüber hinaus sind deine Eltern nicht weiter verantwortlich für dein Leben außerhalb ihres Haushalts.
Solange du keine Ausbildung hast oder nicht 25 bist sind deine Eltern verantwortlich....allerdings reicht es wenn sie dir zuhause eine bleibe bieten, sie sind also nicht verpflichtet dein leben zu finanzieren...Kindergeld steht dir zu sobald du ausziehen solltest...vom Amt gibt es aber weiter nichts ausser du wärst ein absoluter Notfall u musst unbedingt zuhause raus...das hört sich bei dir aber nicht so an