Muss man Unterhalt ab 18 Jahren zahlen?

Bernd1Stromberg  01.05.2025, 22:23

Wo ist "zuhause"? Bei dir?

Melone1968 
Beitragsersteller
 01.05.2025, 22:27

Ja. So wie bisher

7 Antworten

Man ist dem Kind von Geburt an zu Unterhalt verpflichtet.

Solange das Kind noch im Elternhaushalt lebt, leistet man den Unterhalt in Unterkunft, Nahrung, Kleidung, dem Bezahlen der Versicherungen, Kleidung etc.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 3 Kinder, nebenberuflich in der Säuglingspflege tätig

Melone1968 
Beitragsersteller
 01.05.2025, 22:41

Ja klar. Ich wollte halt nur wissen, ob sie on top noch zusätzlich Anspruch hat

Dazu fehlen jetzt weitere Infos...

Wenn das volljährige Kind sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet, dann schulden die Eltern in der Regel Barunterhalt. ABER: lebt das Kind noch Zuhause, dann fließt kein Bargeld, sondern der Unterhalt wird in Form von Kost und Logis erbracht.

Es gibt da auch keine Summe pauschal, sondern der Unterhalt errechnet sich am unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen der Eltern!

Würden dem volljährigen Kind also laut Düsseldorfer Tabelle z.B. 832 EUR zustehen, dann kann man dem Kind zwar die Summe in die Hand drücken, aber im Gegenzug natürlich Geld für Miete, Nebenkosten, Essen, Trinken, Versicherung etc. einfordern.

Das Gesetz sagt dazu Folgendes:

Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird. Ist das Kind minderjährig, kann ein Elternteil, dem die Sorge für die Person des Kindes nicht zusteht, eine Bestimmung nur für die Zeit treffen, in der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1612.html

Eigenes Einkommen des Kindes würde z.B. ebenfalls von dem Betrag abgezogen. Würde das Kind also eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 1000 EUR netto bekommen, dann hätte es gar keinen Anspruch mehr in dem Fall.

Das bedeutet natürlich NICHT, dass die 1000 EUR dann Taschengeld sind. Es kann seinen Bedarf selbst decken und lebt es noch Zuhause, dann wird zu besprechen sein, was die Eltern haben möchte für den Mietanteil, Nebenkosten usw.

Das ist dann eine individuelle Entscheidung zwischen den Eltern und dem Kind.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Melone1968 
Beitragsersteller
 01.05.2025, 22:46

Danke! Sie ist Schülerin, jobbt sogar nebenbei. Wird natürlich voll versorgt und bekommt jetzt auch das Kindergeld-> davon soll sie sich extra Klamottenwünsche, Kosmetika die über "seife" u dergleichen hinausgehen, etc selbst bezahlen.

Mich hätt halt nur interessiert, wie das andere Eltern handhaben :)

Kessie1  01.05.2025, 22:54
@Melone1968

Die Regelung ist völlig in Ordnung! Die meisten Eltern behalten das Kindergeld wahrscheinlich ein um halbwegs die Kosten zu decken.

Also recht großzügig eure Regelung.

"Automatisch erst mal garnichts in dieser Altersgruppe. Es kommt aber auch mit gerade 18 erst mal auf Deine persönliche Situation an. Sofern Du Dich in diesem Alter noch in einer ersten witerführenden Berufs- / oder Studienausbildung nach der Zeit Deiner allgemeinen Schulpflicht befindest, bleiben Deine Eltern zunächst mal dem Grunde nach DIR mal weiter unterhaltspflichtig.

Ausnahme hier wäre nur dann gegeben, wenn die Eltern selbst dazu aus bestimmten Gründen außerhalb ihrer eigenen Fähigkeiten (z.B. durch Krankheit, momentaner Erwerblosigkeit o.Ä.) dazu (momentan) nicht in der Lage wären und dafür aufstockend selbst Leistungen der Grundsicherung vom Staat beziehen müssten.

Aber selbst dann müsstest Du Dich zunächst einmal nur je nach Deinem eigenen Einkommen anteilig an der Miete bzw. den anteilig angemessenen Unterhaltskosten des noch gemeinsam bewohnten Hauses beteiligen, sofern Deine Eltern Dir mehr geben als Dir im Mindestfall überhaupt zustünde.

Solange das Kind zuhause wohnt und dort grundsätzlich mitversorgt wird (Essen, Warmwasser, Strom,…) hat es weder Anspruch auf das Kindergeld noch auf finanziellen Unterhalt.

 Angeblich besteht Anspruch auf über 600 Euro an Unterhalt-> auch wenn man noch zuhause wohnt. Macht das jemand?

a) Die Ansprüche auf Unterhalt regelt - für die Höhe - die Düsseldorfer Tabelle.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2025/

b) Unterhaltsanspruch ab 18 besteht nur, sofern sich das Kind in einer Ausbildung befindet.

  • 18 Jahre
  • keine Arbeit
  • keine aktuelle Ausbildung (berufliche oder schulische Ausbildung)

= kein Anspruch auf Unterhalt.


Melone1968 
Beitragsersteller
 01.05.2025, 22:31

@gutentag2003, danke, diese Infos findet man im netz. Aber mich würde es interessieren, wie es andere Eltern von volljährigen Schülern handhaben. Erhalten die Kinder automatisch Barunterhalt ab 18?

GutenTag2003  01.05.2025, 22:33
@Melone1968

Handhaben kann das jeder wie er es will. Deine Frage ...

Muss man Unterhalt ab 18 Jahren zahlen?

... geht um das MUSS

 Erhalten die Kinder automatisch Barunterhalt ab 18?

Unterhalt erfolgt in Natura - Anspruch auf Barunterhalt gibt es grundsätzlich nicht...
außer von dem Elternteil, bei dem es nicht wohnt.