Bekomme ich 2023 weniger Unterhalt für meine Kinder?
Hallöchen allerseits,
dieses Jahr (2022) habe ich für meine beiden Kinder (13-613€ & 18-655€) insgesamt 1049€ Unterhalt bekommen (hier ist bereits 1x Kindergeld abgezogen)
Vorneweg. Wir Eltern haben ein gutes Verhältnis und es will keiner den Anderen über den Tisch ziehen. Bezüglich unserer 18 Jährigen Tochter haben wir uns darauf geeinigt, da sie noch zur Schule geht und komplett bei mir wohnt, das ich den Unterhalt für sie bekomme.
Wenn ich nun in die Düsseldorfer Tabelle für 2023 schaue wären es bei Stufe 4
12-17 Jahre: 500 und ab 18 Jahre: 417€, hier ist auch bereits das Kindergeld abgezogen. Sprich insgesamt 917€
Wie kann das sein, dass ich im Vergleich zu diesem Jahr, 132€ weniger bekomme?
Oder habe ich einen Denkfehler? Eigentlich wird der Unterhalt gering erhöht und ja, das Kindergeld steigt, aber das sind nur 31€/Kind....
Wieso bekomme ich dann so viel weniger. Selbst wenn ich das "Mehr"-Kindergeld dagegen rechnen sind es dann noch viel weniger wie dieses Jahr?
Würde mich über Antworten freuen
4 Antworten
Seit dem Zeitpunkt, als das älteste Kind 18 wurde, hast Du bislang zu viel Kindesunterhalt bekommen. Denn beim 18-jährigen Kind wird auf jeden Fall das volle Kindergeld vom Tabellenbetrag abgezogen. So gesehen hättest Du also ab dann nur 436,- Euro für das 18-jährige Kind und 503,50 Euro für das jüngere Kind (bei dem ein halbes Kindergeld abgezogen wird) bekommen dürfen, zusammen also 939,50 Euro. Du hast also in Höhe eines halben Kindergelds zu viel Unterhalt bekommen.
Möglicherweise bekommst Du aber in Zukunft sogar noch weniger, wenn Du eigenes Einkommen über 1.400,- Euro netto hast. Denn diesem Fall musst Du Dich am Unterhalt des volljährigen Kindes beteiligen. Für volljährige Kinder sind nämlich grundsätzlich immer beide Elterteile unterhaltspflichtig, nicht mehr nur der Vater wie zur Zeit der Minderjährigkeit.
Das Kindergeld wird ab 18 voll angerechnet. Und beide Elternteile sind nun für den Unterhalt zuständig. Da müsste dann wahrscheinlich eh neu gerechnet werden wer was zahlen kann und muss.
Und letztendlich kommt es darauf an was das 18 jährige Kind tut. Geht es noch zur Schule? Dann würde es sich um ein privilegiertes volljähriges Kind handeln. Geht es nicht mehr zur Schule, dann würde erst das minderjährige Kind dran sein mit Unterhalt und dann erst das volljährige Kind. Wobei der Selbstbehalt der Eltern hier bei 1400 Euro bereinigtes Netto liegt und das Kind auch erst auf Platz 4 der Unterhaltsberechtigten dran ist.
Der Unterschied zu den jetzigen Beträgen ergibt sich beim volljährigen Kind schon dadurch, dass das Kindergeld voll angerechnet wird. Das Kind muss sich im übrigen selbst um die Durchsetzung seiner Ansprüche kümmern und der Unterhalt des anderen Elternteiles geht direkt auf das Konto des Kindes. Du kannst dem Kind deinen Beitrag als Kost und Logis anbieten.
Würde das Kind ein Studium beginnen, dann wäre vorrangig BAföG zu beantragen. Macht es eine Ausbildung, dann wird die Ausbildungsvergütung bis auf 100 Euro angerechnet.
In 2022 hast du 613 für das minderjährige Kind bekommen, wobei der Zahlbetrag des Vaters natürlich um die Hälfte des Kindergeldes niedriger ist. Für das volljährige Kind wären es 655 und das Kindergeld wird voll angerechnet.
Macht also als Zahlbetrag: 503,50 und 436 Euro.
Ab Januar, sollte der andere Elternteil nach wie vor alleine leistungsfähig sein für das volljährige Kind, wären es dann 500 und 417 Euro. Wie gesagt: du bekommst nur den Unterhalt für das minderjährige Kind. Für das volljährige Kind muss neu gerechnet werden (falls noch nicht geschehen). Das Kind muss sich selbst drum kümmern! "Stolpert" der andere Elternteildarüber, dann kann es durchaus sein, dass er die Zahlungen für das volljährige Kind ohnehin erstmal komplett einstellt.
dieses Jahr (2022) habe ich für meine beiden Kinder (13-613€ & 18-655€) insgesamt 1049€ Unterhalt bekommen (hier ist bereits 1x Kindergeld abgezogen)
Und hier scheint eh ein Denkfehler vorzuliegen! Denn es handelt sich um die Bedarfsbeträge und nicht um die Zahlbeträge! Glück gehabt, wenn der Kindsvater bislang zu viel gezahlt hat...
Wir Eltern haben uns darauf geeinigt das mir der Unterhalt für das Volljährige Kind weiterhin überwiesen wird, da das Kind komplett bei mir wohnt und lebt und es unserer Meinung nach völlig Schwachsinn wäre, wenn der Vater nun an das Kind zahlt und ich mir dies dann vom Kind zurück hole.
Das mit den Bedarfs und Zahlbeträgen verstehe ich nicht?
Wir beide haben uns die Düsseldorfer Tabelle angeschaut und anhand dessen den Betrag für die Kinder rausgesucht und davon 1x Kindergeld abgezogen, was ist daran falsch?
Das volljährige Kind bestimmt alleine wohin der Unterhalt geht. Wenn es für das Kind ok ist, dass du es bekommst, dann ist es ok.
In der Düsseldorfer Tabelle gibt es zwei Tabellen. Einmal die Bedarfstabelle und einmal die Zahlbeträge.
Bei den Zahlbeträgen wurde entsprechend das Kindergeld rausgerechnet.
Bis 18 steht dem anderen Elternteil die Hälfte des Kindergeldes zu. Der Betrag wird also abgezogen vom Bedarf.
Ab 18 wird das Kindergeld voll als Einkommen angerechnet beim Kind. Sein Bedarf setzt sich also zusammen aus dem Kindergeld, eigenem Einkommen (Ausbildungsvergütung / BAföG / BAB) und errechnet sich aus dem bereinigtem Netto beider Elternteile!
Wobei der eine Elternteil nur so viel zahlen muss, was er mit eigenem Einkommen zahlen müsste.
Wenn du also jetzt z.B. ein bereinigtes Netto in Höhe von 1500 Euro hättest und der Kindsvater ein bereinigtes Netto in Höhe von 3000 Euro, dann liegt der Bedarf des Kindes bei 820 Euro.
Hier wird nun erstmal das Kindergeld abgezogen und dann wird errechnet welcher Elternteil was zahlen kann und muss.
Das volljährige Kind kann sich zwecks Berechnung an das Jugendamt wenden. Ihr müsst eure Einkommensnachweise einreichen und habt auch Anspruch gegenseitig die Unterlagen einzusehen. Das Kind wiederum muss seinen Anspruch nachweisen - Schulbescheinigung, Zeugnisse etc.
Wie kann das sein, dass ich im Vergleich zu diesem Jahr, 132€ weniger bekomme?
Du hast es doch schon mit den Werten der Düsseldorfer Tabelle erklärt.
Aber das Ergebnis ist ein anderes?! Und meine Frage ist weshalb...
Nach aktuellem Stand ja. Aber du kannst davon ausgehen, dass im Laufe des Dezembers eine neue Düsseldorfer Tabelle veröffentlich wird. Ich rechne erheblich höheren Bedarfssätzen allerdings auch mit stark angehobenen Selbstbehalten. Wirtschaftlich hat sich ja doch einiges geändert dieses Jahr.
Mein Ex Mann und ich haben uns geeinigt, da unsere Tochter komplett bei mir wohnt, den Unterhalt weiter an mich zu zahlen und laut Anwalt bin ich auch nach erreichen der Volljährigkeit nur dann Unterhaltspflichtig wenn das Kind nicht bei mir wohnen würde....