Was gilt als Einkommen bei Unterhaltsberechnung für Kind?

4 Antworten

Wenn nun ein gemeinsames minderjähriges Kind beim Vater lebt, musst Du für diese Kind Unterhalt zahlen. Falls Du bislang kein Einkommen hast (Kindesunterhalt und Kindergeld sind kein Einkommen von Dir), so musst Du dich jetzt um einen Job kümmern. Es sei denn, das jüngste deiner drei anderen Kinder ist jünger als drei Jahre. Selbst in diesem Fall kann dein jetziger Ehemann aber verpflichtet sein, zumindest stundenweise die Kinderbetreuung zu übernehmen und Dir so zu ermöglichen, einen Minijob zu machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 30 Jahren als Scheidungsanwalt tätig
Omami908 
Fragesteller
 20.08.2023, 20:36

Herzlichen Dank . Verheiratet sind wir nicht . Wie beschrieben möchte ich was machen bei dem der Verdienst bei höchstens 900€ liegt . Das wäre der einzige Job den ich derzeit ausüben kann da ich noch 3 andere habe ein Schul und 2 Kindergarten Kinder

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Von Experte Roland Sperling bestätigt

Das Geld, was Du an Unterhalt für die anderen Kinder bekommst, ist deren Geld. Das zählt nicht als Einkommen. Das gibsT Du ja direkt für die anderen Kinder aus. Das Kindergeld auch nicht.

Omami908 
Fragesteller
 20.08.2023, 20:26

Das bedeutet also es wird nur Geld berechnet was ich durch Arbeit verdiene . Wenn ich jetzt eine Arbeit beginne was ich vorhabe verdienst höchstens 900 Euro würde davon der zu zahlende Unterhalt berechnet . Er hat jetzt Vorschuss beantragt und bekommt 338€

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Grundlage für den Unterhalt den du an das Kind zu zahlen hast, welches nun beim Vater lebt ist dein bereinigtes Netto.

Was Einkommen ist und was "abgezogen" werden kann, kannst du den unterhaltsrechtlichen Leilinien entnehmen:

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Dein Selbstbehalt dem minderjährigen Kind gegenüber liegt bei 1370 Euro bereinigtem Netto bzw. bei 1120 Euro wenn du nicht arbeitest. Kindergeld ist Einkommen des Kindes und wird nicht als dein Einkommen berücksichtigt. Allerdings darfst du dir vom Unterhalt das halbe Kindergeld abziehen.

Darum gibt es in der Düsseldorfer Tabelle auch 2 Tabellen. Einmal der Kindesunterhalt, gestaffelt nach Einkommen und Alter und einmal der Zahlbetrag am Ende.

Beim Zahlbetrag wurde das halbe Kindergeld bereits abgezogen.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/Duesseldorfer-Tabelle-2023.pdf

Du hast derzeit gar kein Einkommen, weil du ein unter Dreijähriges Kind betreust? Damit dürfte sich deine Leistungsfähigkeit auch schon erledigt haben. Allerdings käme ggf. auch ein Taschengeldanspruch gegen den neuen Partner (Ehemann?) in Betracht.

Hast du allerdings kein Kind bis 3 zu betreuen, dann kann von dir erwartet werden, dass du wirklich ALLES tust um den Mindestunterhalt zu erbringen.

Klingt als hättest du kein Einkommen. Kindergeld und Unterhalt fürs Kind ist ja nicht "dein" Einkommen.