Wer zahlt zu ungerecht erhaltende Kindergeld, die Eltern oder das Kind?

2 Antworten

Die Eltern. Sie haben ja auch den Antrag gestellt und bekommen es auf ihr Konto.

Da es ohne abzweigungsantrag die Eltern bekommen, die Eltern.

Die Eltern könnten natürlich, wenn das Kind sie angelogen hat, gerichtlich gegen den Entscheid vorgegeben.

Es gibt Beratungsgutschein für mittellose.

Die Aussicht ist aber gering.

Wird natürlich bekannt, dass das Absicht war, kann das auch ne Straftat sein