Unterhalt und Kindergeld. Wann kriege ich es?

3 Antworten

Muss meine Mutter nachdem ich 18 werde Unterhalt zahlen (oder besser weiterhin Vorschusskasse), sowohl BG1 und auch BG2

Ab 18 sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet. Es muss also ohnehin neu gerechnet werden wer was zahlen kann und muss.

Unterhaltsvorschuss gibt es ab 18 nicht mehr. Wenn du also eine schulische Ausbildung machst , dann wäre ohnehin vorrangig BAföG zu beantragen. Bekommst du kein BAföG, bzw. nicht so viel um deinen Bedarf zu decken, dann würde nach BGB zu berechnen sein, ob und was deine Eltern noch dazu geben können und müssen.

BAföG müsste eigentlich jetzt schon zu beantragen sein. Dabei spielt es nämlich keine Rolle ob du ü 18 oder u18 bist. Es geht um die schulische Ausbildung und darum ob sie BAföG berechtigt ist.

Kriegt mein Vater während BG2 Kindergeld, weil ich ja in BG1 schon eine Ausbildung abgeschlossen habe

Das Kindergeld ist ab 18 voll auf deinen Bedarf anzurechnen.

Auch für volljährige Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden, gibt es bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld. Allerdings ist entscheidend, ob es sich um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt. Denn für die Zweitausbildung besteht nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn nebenher keine Erwerbstätigkeit oder eine Tätigkeit von maximal 20 Wochenstunden ausgeübt wird. Eine so genannte mehraktige Berufsausbildung gilt indes als Teil einer einheitlichen Erstausbildung.

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/kindergeld-wann-ist-eine-zweitausbildung-noch-beguenstigt/

Kann ich einen Minijob machen ohne dass es mit dem Unterhalt verrechnet wird (BG1 und 18 Jahre alt)

Einen Minijob darfst du selbstverständlich nebenbei machen. Die Frage wird dann nur sein, ob und was anzurechnen wäre.

Sollten deine Eltern also zum Barunterhalt verpflichtet sein, können den Mindestunterhalt dennoch nicht aufbringen, dann wäre der Minijob in der Regel anrechnungsfrei. Kratzen sie Beide den Unterhalt mal eben so zusammen, dann kommt auch eine Anrechnung in Betracht.

Ein Minijob ist über obligatorisch. Das bedeutet: du musst ihn nicht machen, kannst ihn jeder Zeit hinschmeißen. Daher findet oft keine Anrechnung statt. Aber letztendlich entscheidet das natürlich auch der Einzelfall.

Kriegt man Unterhalt wenn man in einer Ausbildung ist und man Kindergeld schon bekommt (unabhängig von mir; unabhängig vom Ausbildungsgehalt)

Nein. Denn kannst du mit der Ausbildungsvergütung plus Kindergeld deinen Bedarf decken, dann hast du keine Unterhaltsansprüche mehr.

Kann man wenn man in dem dualen Studium ist und noch Zuhause lebt. Trotzdem Bafög beantragen wenn die Eltern einen sonst nicht unterhalten können.

Ja, das kann man. Nur bei einem dualen Studium gibt es doch in der Regel eine recht gute Ausbildungsvergütung? Das Kindergeld würde beim BAföG nicht beachtet. Aber eigenes Einkommen natürlich schon. Ein Minijob bis max. 520 Euro im Monat bzw. eine Summe die man damit erzielt in Höhe von max. 6240 Euro würde auch nicht berücksichtigt.

Hier findest du Infos über BAföG, kannst schauen ob deine derzeitige Schulform BAföG berechtigt ist:

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schuelerbafoeg.php

Wenn du also derzeit eine schulische Ausbildung machst, dann solltest du jetzt schon mal einen BAföG Antrag stellen. Die Hälfte der Summe, wie das Kindergeld, würde als dein Einkommen angerechnet und würde den zu zahlenden Unterhalt für deine Mutter reduzieren.

Und ab 18dann eben den Unterhaltsbetrag den beide Elternteile für dich erbringen müssten, neben dem Kindergeld welches dann ja auch voll angerechnet wird.

Dein Vater, wo du ja jetzt scheinbar noch wohnst, kann dir übrigens seinen Teil in Form von Kost und Logis anbieten. Deine Mutter, sollte sie a 18 noch zahlen müssen, muss dir ihren Betrag dann direkt überweisen. Es sei denn, du möchtest ausdrücklich (schriftlich erklären!), dass der Unterhaltsbetrag weiterhin an den Vater gehen soll.

Gibt es einen Unterhaltstitel?

Also: BAföG JETZT schon beantragen für die derzeitige Ausbildung.

Möglichst rechtzeitig zum Jugedamt vor dem 18.ten Lebensjahr und dort bitten, dass man dir hilft bei der Berechnung der Haftungsanteile beider Eltern. BAföG Bescheid dort vorlegen!

Bei Ausbildung 2: BAföG beantragen. Prüfen, ob diese Ausbildung auf die erste Ausbildung aufbaut und dann deine Eltern überhaupt noch Unterhalt zahlen müssten, falls Vergütung, Kindergeld plus evtl. BAföG nicht ausreichen den Bedarf zu decken. Nach der Beantragung BAföG und dem Bescheid muss nach BGB geprüft werden. Die Summe die im Bescheid stehen könnte, was deine Eltern (oder auch nur ein Elternteil) erbringen sollte, muss NICHT identisch sein mit dem, was tatsächlich nach BGB gezahlt werden muss / kann.

Kompliziert ;-)? Ja, ein wenig... aber ich hoffe mal, das Jugendamt vor Ort kann da wirklich helfen und wie gesagt: BAföG Antrag ausfüllen, mit Nachweisen hin schicken und jetzt bereits prüfen ob dir was zusteht. Solltest du JETZT also BAföG schon bekommen können für Ausbildung 1, dann deine Mutter selbstverständlich eine Kopie vom Bescheid schicken (sie muss beim Antrag ja eh mitarbeiten) und bis du 18 bist (punktgenau einen Tag vor deinem 18.ten Geburtstag), darf sie die Hälfte des Betrages vom Unterhalt abziehen.

Ab deinem 18 Lebensjahr: komplette Neuberechnung, da nun beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet sid.

Bis du 18 bist hat deine Mutter ganz normal den Anspruch auf Kindergeld und Unterhalt. Erst wenn du 18 bist, ändert sich das. Dann muss der Anspruch durch ein Ausbildungsverhältnis BELEGT werden.

Und einen Bafög-Antrag kannst du selbstverständlich stellen. Allerdings wird dabei berücksichtigt, dass du noch bei deiner Mutter lebst.

Generell gibt's bei einem logischen und zügigen Ausbildungsverlauf Unterhalt. Kindergeld gibt's bis 25 während der Ausbildung. Das wäre sowohl während der schulischen Ausbildung als auch während eines folgenden Studiums so.

Einkommen wie Ausbildungsentgelte, aber auch Minijobs werden auf den Unterhalt angerechnet.

Bafög ist eine vorrangige Leistung zu Bürgergeld oder Sozialgeld und kann auch an Kinder in Bürgergeld Haushalten bezahlt werden

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen