Studieren wegen Kindergeld und Unterhalt?
Macht dass Sinn sich für einen Studium einzuschreiben damit man weiter Kindergeld und Unterhalt bekommt?
hingehen werde ich nicht und was ist nachdem ich die erste Prüfung verkackt habe?
kann man danach nochmal studieren und das einfach mehrmals wiederholen ?
7 Antworten
Das ändert sich immer. Studium ohne NC würde eventuell besser klappen, als ein Studium mit NC. Studium mit NC muss man gewisse Creditpoints nachweisen. Finde aber dein Verhalten total egoistisch und klaust einer Bewerberin den Platz…
Es ist auch eine Straftat!!
Ich würde das sogar als Betrugshandlung = Straftat werten.
Bevor du Unterhalt kassierst, wäre ohnehin erstmal BAföG zu beantragen. Und das Amt, genau wie die Kindergeldkasse, findet es nicht wirklich lustig, wenn du dich nur einschreibst um abzukassieren.
Mal abgesehen davon, dass du natürlich auch Scheine vorlegen musst. Und BAföG muss jährlich neu beantragt werden.
Und bekommst du kein BAföG, dann wirst du auch deinen Eltern Nachweise erbringen müssen über die Ernsthaftigkeit deines Studiums. Kannst du das nicht, dann gibt es auch keinen Cent mehr.
Den Sinn hinter deinen Betrugsabsichten sehe ich also nicht. Zumal du dann auch noch Jemandem den Platz nimmst, der ernsthaft Interesse hat.
Erst einmal würde Bafög - Vorrang haben und wenn Du da gar nicht hin gehst, wird es zumindest zur Rückforderung von zu Unrecht bezogen Leistungen kommen und das würde auch aufs Kindergeld zutreffen.
Im schlimmsten Fall kannst Du noch mit einer Anzeige wegen Betrug rechnen.
Wird nicht funktionieren, ohne dass du tatsächlich hingehst. Zum einen siehe Altersweise: ohne Leistungsnachweis- > Exmatrikulation
Zum Anderen: Die Familienkasse verlangt Nachweise über deine Studientätigkeit, angefangen von der Studienbescheinigung, über teils Nachweise zum Besuch diverser Vorlesungen bis hin zu den Prüfungen.
Link
Gründ für eine Exmatrikulation Auszug aus dem Link:
- Du meldest Dich nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zum nächsten Semester zurück.
- Deine Beiträge oder Gebühren sind nicht bezahlt.
- Du hast Prüfungsfristen nicht eingehalten.
- Du hast an einer verpflichtenden Prüfungs- oder Studienberatung nicht teilgenommen.
- Falsche Angaben bei Deiner Bewerbung.
- Du hast keine Versicherungsbescheinigung Deiner Krankenkasse eingereicht.
- Du hast Prüfungsleistungen, die für Dein Studium erforderlich sind, endgültig nicht bestanden.
- Drohungen oder Gewalttaten gegenüber Kommilitonen oder Dozenten.
- Deine Adresse ist nicht ermittelbar.
Spätestens nach den ersten Prüfungen ist Schluss.
Was das Kindergeld angeht ist hier der Link
und der entsprechende Auszug:
Bei Studiengängen, die keine regelmäßige Anwesenheitspflicht erfordern (Hochschul- oder Fernstudiengänge), müssen darüber hinaus in regelmäßigen Abständen Leistungsnachweise erbracht werden. Die „Scheine“ sollten dem Amt vorgelegt werden. In besonderen Fällen wird sogar die Vorlage von Hausarbeiten oder Einsendeaufgaben (bei einem Fernstudium) eingefordert, wenn Zweifel an der Aussagekraft der Leistungsnachweise bestehen.
Btw: ein Scheinstudium bzw genauer, die Inanspruchnahme der Vorteile, die dadurch entstehen gilt als Betrug nach $263
Und wenn man das alles außer acht lässt,ist es einfach nur unsozial. Fakestudenten belegen Plätze, die dann andere, die wirklich studieren wollen, nicht belegen können.
Fakestudenten erhöhen die Nachfrage, je höher die Nachfrage, desto höher die Hürden. Das wiederum wirkt auch auf den NC aus.
Jeder Studienplatz kostet den Steuerzahler, also die arbeitende Bevölkerung zwischen 20.000 (Geisteswissenschaften) und 180.000 Euro (Medizin).Ebenso werden sämtliche Vergünstigungen vom Steuerzahler finanziert. Das Geld für ein Studium fällt nicht einfach vom Himmel. Nur weil ein Student oder eine Studentin die Ausbildung nicht bezahlen muss, ist sie nicht kostenlos.
Das stimmt beides nicht. Woher hast du dieses falsche Wissen?