Wird während einer Ausbildung Kindergeld & Unterhalt gezahlt?

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Kindergeld gibt es unter 18 immer und wenn man ab 18 in Ausbildung oder Studium ist längstens bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres und beim Kindergeld spielt das Einkommen in beiden Fällen schon seit 2012 keine Rolle mehr da hat man die Einkommensgrenze abgeschafft.

Solange Du noch minderjährig bist und bei einem Elternteil lebst, muss die anrechenbare Nettovergütung auf Mutter und Vater zu je 50 % verteilt werden.

Von deiner Nettovergütung die Du dann aufs Konto bekommst, kannst Du für ausbildungsbedingte Aufwendungen einen pauschalen Freibetrag von 100 € abziehen, der Rest vom Netto könnte dann vom gezahlten Unterhalt in Abzug gebracht werden.

Ab 18 muss dann neu berechnet werden und das Kindergeld wird dann voll und nicht mehr nur hälftig auf den Unterhaltsanspruch angerechnet, aber darum musst Du dich dann selber kümmern.

isomatte  13.08.2022, 02:05

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Kindergeld bekommst D erst mal weiter.

Wenn Du eine Ausbildungsvergütung bekommst, kann es sein, dass Deine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Da kommt es eben auf die Höhe der Vergütung an.

Ich gebe dir zum Verständnis mal eine Beispielrechnung:

Dein Vater (nehme ich mal an) zahlt z.B. derzeit 450,50 Euro an Unterhalt. Deine Mutter bekommt zusätzlich das Kindergeld in Höhe von 219 Euro für dich.

Bis du 18 wirst, richtet dich dein Unterhaltsanspruch nach dem bereinigten Netto des Elternteiles, wo du nicht wohnst.

Kindergeld gibt es bis 18 ohne Wenn und Aber - also ohne, dass weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssten und egal was du verdienst oder ob du gerade gar nichts machst.

Du beginnst du eine Ausbildung und bekommst dort 850 Euro netto im Monat. Das ist dein Einkommen und davon darf dein Vater sich die Hälfte abziehen. Aber davor ziehst du erstmal gedanklich 100 Euro ausbildungsbedingten Mehrbedarf ab.

Also darf er sich nur von 750 Euro die Hälfte abziehen. In dem Fall also 375 Euro.

Da er ja bei seinem Zahlbetrag von 450,50 Euro auch schon das halbe Kindergeld abgezogen hat, wäre die Rechnung jetzt:

450,50 - 375 = 75,50 Euro. Und das ist der Betrag, den dein Vater jetzt noch an deine Mutter zahlen muss.

In der Düsseldorfer Tabelle gibt es 2 Tabellen. Einmal und A. den Kindesunterhalt und ganz unten dann nochmal die Zahlbeträge.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2022/Duesseldorfer-Tabelle-2022.pdf

Im Kindesunterhalt ist das Kindergeld enthalten. Das ist der Betrag, den ein Kind, entsprechend seines Alters und dem bereinigten Netto des Unterhaltszahlers, unterteilt nochmal nach Alter, so im Monat benötigt.

Wenn du 18 wirst, dann müssen beide Elternteile Barunterhalt zahlen. Wobei der Elternteil wo du wohnst, dir den Unterhalt auch als Kost und Logis anbieten kann. Und viele Elternmöchten dann auch, dass sich das in Berufsausbildung befindliche Kind an den Kosten beteiligt. Manche behalten nur das Kindergeld ein, Manche möchten darüber hinaus noch Geld. Das musst du dann intern mit der Mutter klären.

Das Kindergeld wird voll angerechnet (weil ja auch Beide zahlen müssen) und die Ausbildungsvergütung dann ebenfalls bis auf mindestens 100 Euro voll.

Aber dadurch, dass deine Mutter dann ja ggf. auch über Einkommen verfügt, erhöht sich erstmal dein Bedarf. Und dann muss errechnet werden wer was zahlen kann und muss. Denn deinen Eltern muss ja auch Geld zur Verfügung bleiben.

Das kannst du zwischen 18 und 21 beim Jugendamt genau errechnen lassen.

Und an der Beispielrechnung siehst du aber schon, dass je mehr du selbst verdienst, desto geringer die Zahlbeträge an Unterhalt.

Und Kindergeld bekommen deine Eltern für dich, solange du in Ausbildung bist, max. bis du 25 wirst. Selbst wenn du nach der Ausbildung noch studierst würde es Kindergeld geben.

Und da gibt es dann noch so Einschränkungen wie:

Macht Ihr Kind eine zweite Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) und arbeitet bis zu 20 Wochenstunden, können Sie Kindergeld beziehen. Wie viel es mit dieser Beschäftigung verdient, spielt keine Rolle.
Auch wenn Ihr Kind neben seiner zweiten Ausbildung eine geringfügige Beschäftigung („Minijob“) ausübt, haben Sie Anspruch auf Kindergeld.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren

Aber das betrifft dich ja derzeit nicht, da es sich um deine erste Ausbildung handelt. Da kannst du auch 1500 Euro an Ausbildungsvergütung bekommen...

Also: du schickst deinem Papa eine Kopie vom Ausbildungsvertrag. Und in dem Monat wo die Ausbildung begibt, wird er dann den Unterhalt entsprechend kürzen dürfen. Dabei ist es egal, ob du deine erste Ausbildungsvergütung erst am Ende des Monats bekommst. Also Kürzung ab September! Darauf muss deine Mutter sich dann auch einstellen, dass sie ab da weniger Geld für dich bekommt oder eben gar nichts mehr, weil du richtig gut verdienst in der Ausbildung.

Kindergeld ja. Beim Unterhalt kann der Unterhaltspflichtige deine eigenes Einkommen verrechnen.

Während der Ausbildung bekommen deine Eltern weiterhin Kindergeld. Das Kindergeld wird auch auch nicht auf die Ausbildungsvergütung angerechnet!

Natürlich sind deine Eltern auch unterhaltspflichtig, sofern sie die finanziellen Möglichkeiten haben. Im Gegensatz zum Kindergeld wird hier aber angerechnet, sodass die Eltern dann nicht mehr den vollen Umfang zahlen müssen bzw. vielleicht sogar gar keinen Unterhalt mehr.