Wird das das Gehalt aus meinem Job als studentische Hilfskraft aufs Wohngeld angerechnet? (Bafög beziehend, bei Vater wohnend)?

Regina3  03.01.2024, 23:44

Dürftest Du denn ohne Genehmigung umziehen? Bekäme Dein Dad dann noch genug bei den Wohnkosten?

thea70737 
Fragesteller
 03.01.2024, 23:45

Nein, aber haben das mit ihm besprochen, dass er sich dann eventuell eine kleinere Wohnung suchen muss... von ihm aus ist das in Ordnung, wäre aber natürlich besser hier zu bleiben

Regina3  03.01.2024, 23:46

Darmstadt/kleine Wohnungen - unkompliziert?

thea70737 
Fragesteller
 03.01.2024, 23:48

Leider nicht, deswegen wäre es besser dass es so bleibt wie jetzt :) (Außer der finanzielle Nachteil ist so groß wie beschrieben) Dann bleibt "nix anderes übrig" als zu suchen...

Regina3  03.01.2024, 23:49

Denn er müsste ja was finden. Die Strasse wäre keine Lösung. Auch verpflanzt man alte Bäume nicht (wenn möglich).

thea70737 
Fragesteller
 03.01.2024, 23:52

Naja, das Amt lässt ja einen auch nicht sitzen oder? Wenn man in der Zeit keine Wohnung findet? Außerdem werden ja nur die Leistungen gekürzt und nicht komplett weggestrichen?

Regina3  03.01.2024, 23:53

Kläre das alles - am besten schriftlich - bevor Ihr los legt!

thea70737 
Fragesteller
 03.01.2024, 23:54

Ja, das werde ich. Leider nur 6 Monatige Bearbeitungszeiten beim Amt und deswegen wollte ich schonmal hier fragen

2 Antworten

Für Wohngeld müsstest Du selber schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein, also kannst Du Wohngeld von der Wohngeldbehörde vergessen.

Seit Juli 2023 dürfen Kinder unter 25 als Schüler, Azubi oder Stundent bzw.in einem freiwilligen Dienst wie ein FSJ - im Monat bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto verdienen, ohne das es auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird.

Dann hättest Du noch genug für dich zur freien Verfügung.

thea70737 
Fragesteller
 04.01.2024, 01:08

Was wenn ich die Wohnung auf mich ummelde?

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isomatte  04.01.2024, 01:45
@thea70737

Das geht so einfach nicht, dann müsste die Wohnung erst einmal ordnungsgemäß vom Vater gekündigt werden und dann müsste der Vermieter mit dir einen neuen Mietvertrag abschließen, was ich in dieser Situation ausschließe.

Selbst wenn das klappen würde, müsstest Du über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen und hättest Du das, würdest Du auf keinen Fall soviel Wohngeld bekommen, wie Du durch einen Minijob seit Juli 2023 ohne Anrechnung auf deinen Bedarf verdienen kannst.

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thea70737 
Fragesteller
 04.01.2024, 01:55
@isomatte

Wenn ich dann nicht arbeiten sollte, wie soll ich bitte mit 511 Euro Bafög und 250 Kindergeld die Wohnung zahlen? Das heißt mit einem Auszug wäre ich deutlich besser dran?

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isomatte  04.01.2024, 02:09
@thea70737

Wenn Du eine eigene Wohnung willst, wird dir nichts anderes bleiben, so wie es alle anderen Studenten auch machen.

Nach einem Auszug steht dir dann auch die höhere Pauschale für die Warmmiete zu.

Außerdem gehörst Du als Kind unter 25 Jahren wohnhaft bei deinem Vater noch zu deiner BG - Bedarfsgemeinschaft, wenn Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.

Wenn dein Vater zu seiner Rente noch Sozialleistungen bekommt, dann kann er ja mit deiner anrechenbaren Rente nicht einmal seinen eigenen Bedarf decken.

Liegt die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom bei 815 Euro, dann beträgt dein Kopfanteil bei 2 Personen 407,50 Euro und dazu kommt seit Januar 2024 ab dem 18 und unter 25 min.noch der Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 451 Euro.

Demnach liegt dein Bedarf min.bei 858,50 Euro im Monat !

Wenn Du außer Bafög - von 511 Euro und Kindergeld von 250 Euro kein weiteres Einkommen hast, kannst Du vom Bafög - pauschal 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen abziehen.

Dann blieben vom Bafög - max. 411 Euro und 250 Euro Kindergeld = max. 661 Euro anrechenbares Einkommen übrig.

Bei min. 858,50 Euro an Bedarf bestünde für dich also noch Anspruch auf eine monatliche Aufstockung von min.um die 197,50 Euro.

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thea70737 
Fragesteller
 04.01.2024, 16:02
@isomatte

Wie wäre es bei Berücksichtigung des Nebenjobs? Ich dachte ich würde ausziehen hätte dann die 812 Euro Bafög, 250 Euro Kindergeld + noch mein Gehalt und das wars? Abzüglich noch die Miete für das WG-Zimmer würden mir doch noch viel mehr übrig bleiben als so oder?

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isomatte  04.01.2024, 16:23
@thea70737

Kannst Du dir doch selber ausrechnen, musst nur wissen was Du an deinen Vater zahlen sollst und was Du dann mit dem höheren Bafög - Satz abzüglich Warmmiete, Essen und allen weiteren Aufwendungen zu zahlen hast.

Diese bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto hättest Du ja auch bei deinem Vater ohne Anrechnung für dich.

Bei deinem Vater stünden dir ja noch fast 200 Euro als Aufstockung pro Monat zu, weil Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.

Also müsstest Du für deinen Kopfanteil der Warmmiete von 407,50 Euro deinen Vater nur um die 210,50 Euro + deinen Kopfanteil vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen.

Und wenn dein Vater dir das Kindergeld nicht gibt, dann hättest Du denke ich deine 511 Euro Bafög - und deine bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto, welche Du ohne Anrechung auf deinen Bedarf verdienen kannst, also um die 1031 Euro.

Davon müsstest Du dann mit deinem Vater ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung vereinbaren, oder das ganze selber übernehmen und der Rest wäre dir.

Also ich schätze einmal um die 800 Euro würden dir dann bei deinem Vater inkl.vollen 520 Euro Brutto gleich Netto bleiben.

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thea70737 
Fragesteller
 05.01.2024, 14:58
@isomatte

Ok ich bekomme momentan, wieso auch immer, immer noch ALG 2 bezahlt, das heißt mit dem Job würde mir immer noch mein volles Gehalt bleiben (wegen dem Freibetrag)?

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isomatte  05.01.2024, 15:32
@thea70737

Habe ich dir doch erklärt, mit deinem anrechenbarem Bafög - und Kindergeld kannst Du deinen Bedarf bei deinem Vater nicht decken, deshalb bekommt dein Vater auch noch eine Aufstockung von fast 200 Euro für dich gezahlt.

Wenn dein Vater dir die 250 Euro Kindergeld nicht gibt, dann hat er mit der Aufstockung um die 450 Euro für dich zur Verfügung, damit wäre dein Kopfanteil der Warmmiete und sicher auch dein Kopfanteil vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom abgedeckt.

Dann müsstest Du nur noch ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung an deinen Vater zahlen oder das ganze selber übernehmen.

Hättest dann dein Bafög - und dazu könntest Du unter 25 Jahren im Monat noch bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto verdienen, ohne das es auf deinen Bedarf angerechnet wird.

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thea70737 
Fragesteller
 31.01.2024, 18:49
@isomatte

Hi, da du mir hier sehr weitergeholfen hast wollte ich fragen ob du dir vielleicht meine neue Frage mal ansehen könntest. danke

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Beim Wohngeld zählt meines Wissens nach das gesamte Einkommen.