Wird mein Partner an das Schüler-BAföG angerechnet?

2 Antworten

Solange ihr nicht verheiratet seid,dürfte das auf dein Bafög - keinen Einfluss haben,weil er dir nicht zum Unterhalt verpflichtet ist !

Es könnte aber passieren das du dann den Mietzuschuss vom Bafög - nicht mehr bekommst,wenn deine Miete sich verringert.

Du hast ja,wenn du alleine wohnst im Bafög - eine Pauschale für die Miete von 149 €,wenn ich mich nicht irre und wenn deine Miete höher ist,dann kannst du den Mietzuschuss von 75 € bekommen,dass ist der Höchstsatz den es dann gibt,gesamt also 224 €.

Sollte dann dein Anteil nicht mehr als 149 € betragen,dann könnte ggf.der Zuschuss von 75 € entfallen,genau kann ich es dir aber nicht sagen.

Nur wenn du noch zusätzlich vom Jobcenter einen Mietzuschuss zu den ungedeckten KDU - bekommen würdest,dann könnte und würde es Einfluss haben,weil sich dann dein Bedarf der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) verringert und er die Hälfte zahlen müsste.

So könnte dann dein Anspruch ganz entfallen.

Solange der Freund und du nicht heiraten ist er für dich nicht unterhaltspflichtig.

Sein Einkommen hat also keinen Einfluss auf deinen BAföG-Anspruch und den Unterhaltsanspruch an deine Eltern.

Wenn wir nun zusammenziehen, bilden wir dann automatisch eine Bedarfsgemeinschaft?

Eine "Bedarfsgemeinschaft" könnte dann angenommen werden, wenn du ALGII/  Sozialgeld... beziehen würdest, dann wäre das Einkommen des Freundes relevant, ansonsten nicht.