Anspruch auf Wohngeld im Studium bei Beurlaubung?
Hey, ich brauche unbedingt eure Hilfe.
Ich studiere zurzeit im 2 Semester und habe mich nach Absprache mich nach mit der Hochschulleitung aufgrund von meiner psychischen. Verfassung für die kommenden 12 Monate beurlauben lassen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, sollte ich für drei weitere Monate BAföG bekommen, aber danach würde der Anspruch bis zur Wiederaufnahme des Studiums pausieren.
Kindergeld sollte über die ganzen 12 Monate weitergezahlt werden.
Habe ich Anspruch auf Wohngeld ab dem 4. Monat?
2 Antworten
Solange Du Bafög - beziehst, oder auch nur dem Grunde nach Anspruch darauf hättest, bist Du vom Wohngeld ausgeschlossen, eine Unterbrechung des Studiums nach Absprache lässt deinen Anspruch dem Grunde nach sicher nicht entfallen.
Außerdem wäre für das Wohngeld, außer das man schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein muss, ein zuschussfähiges Mindesteinkommen erforderlich.
Du könntest dann nur versuchen, durch einen Antrag beim Jobcenter Bürgergeld zu erhalten, oder Leistungen vom Sozialamt, je nachdem wie es mit deiner Arbeitsfähigkeit aussiehst.
Du bräuchtest min. 80 % vom Grundbedarf nach dem SGB - ll vom Jobcenter, also Bürgergeld, oder nach dem SGB - Xll, Grundsicherung vom Sozialamt.
Das sind bei einem Single derzeit min. 502 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min.noch die Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.
Davon dann min.diese 80 % eigenes Einkommen.
Würdest Du den Beitrag für deine KV - selber zahlen müssen und keine kostenlose Familienversicherung möglich sein, dann käme dieser Beitrag auch noch dazu.
Alles klar. Aber ist es nicht so, dass man mit Krankschreibung 3 Monate weiterhin BAföG beziehen kann?
Ist mir nicht bekannt und selbst wenn, würdest Du vom Wohngeld ausgeschlossen sein.
Soweit es sich um Urlaubssemester handelt, entfällt der Bafög-Anspruch für diese gänzlich. Je nach Erwerbsfähigkeit könnte ein grundsätzlicher Anspruch auf Bürgergeld vom Jobcenter oder Hilfe zum Lebensunterhalt von Sozialamt bestehen. Ebenso entfällt auch ein Ausschluss vom dazu alternativen Wohngeld, bei dem jedoch eine Art von Mindesteinkommen zu erreichen wäre.
Eine dazu spezialisierte Beratung wäre zu empfehlen: eine festgestellte dauerhafte Erwerbsminderung mit Sozialhilfebezug kann deutliche Auswirkungen insbesondere auf die Finanzierung eines Studiums haben.
An wen kann man sich denn in meiner Situation wenden?
Sozailberatung oder Teilhabe-/Behindertenberatung von Studiwerk oder Studierendenschaft.
Und was wäre das Mindesteinkommen für Wohngeld? im Rechner konnte ich 0,00€ angeben und habe einen entsprechenden Wohngeldbetrag angezeigt bekommen.