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Meinung des Tages: Ex-AfD-Politiker Meuthen kehrt an frühere Hochschule zurück - wie bewertet Ihr diese Rückkehr?

Der ehemalige AfD-Politiker Jörg Meuthen möchte im kommenden Jahr wieder als Professor an seiner ehemaligen Hochschule arbeiten. Die Gesetzeslage ermöglicht ihm diese Rückkehr auch. Jedoch erheben sich bereits erste kritische Stimmen...

Zurück zur alten Wirkungsstätte

Der frühere AfD-Bundesvorstand Jörg Meuthen wird im kommenden Jahr voraussichtlich wieder als Hochschuldozent arbeiten. Angesichts seiner politischen Tätigkeit ist Meuthen seit 2016 an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl beurlaubt. Vor seiner aktiven Karriere innerhalb der AfD war Meuthen, Professor für Volkswirtschaftslehre, viele Jahre als Lehrender im wissenschaftlichen Betrieb tätig.

Von der AfD in die Werteunion

Der inzwischen 63-jährige Ökonom war von 2015 bis 2022 einer von zwei Bundessprechern der AfD und damit eine der prägenden Figuren der Partei. Im Jahr 2017 zog er ferner für die AfD ins Europaparlament ein. 2019 war Meuthen darüber hinaus Spitzenkandidat der AfD für die Europawahl. Ende Januar 2022 jedoch verließ er die AfD und begründete seine Entscheidung mit einer zunehmenden Radikalisierung vieler AfD-Spitzenfunktionäre.

Kritiker bemängeln allerdings, dass Meuthen viele rechtsradikale Kräfte in der AfD erst stark gemacht und stets versucht hätte, das Image des gemäßigten Konservativen innerhalb der Partei zu pflegen.

Nach dem Austritt aus der AfD wurde Meuthen in der europäischen Volksvertretung noch als fraktionsloser Abgeordneter geführt. Seit September des Jahres ist der ehemalige AfD-Mann Mitglied der Werteunion um den umstrittenen Ex-Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen.

(K)Eine angenehme Rückkehr?

Abzuwarten bleibt, wie die Rückkehr des ehemaligen AfD-Politikers seitens des Kollegiums und der Studenten in den Hochschulbetrieb aufgenommen wird. Die Initiative Aufstehen gegen Rassismus erkundigte sich bereits bei der Hochschulleitung, inwieweit diese eine Rückkehr Meuthens verhindern könne.

Die Gesetzeslage zumindest ermöglicht dem beurlaubten Professor eine Rückkehr an die Hochschule. Zudem ist dieser als Beamter und Hochschullehrer an das Neutralitätsgebot gebunden. In fachlicher Hinsicht zumindest scheint der Rückkehrer an seiner ehemaligen Wirkungsstätte stets überzeugt zu haben.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Rückkehr bzw. die Person Meuthens generell?
  • Ist es Eurer Meinung nach möglich, zwischen dem politischen und dem wissenschaftlichen Menschen Jörg Meuthen zu unterscheiden?
  • Sollte Personen mit "kritischer" beruflicher oder politischer Vorgeschichte der Zugang zu einem Hochschulamt verwehrt werden? Was spricht dafür / dagegen?
  • Wie sollten Studierende und das Hochschulpersonal mit dieser Personalie bzw. Rückkehr Eurer Meinung nach umgehen?
  • Ist Meuthen vielleicht sogar aus Studentensicht nicht so kritisch zu bewerten, da er den zuletzt radikaleren Kurs der AfD nicht mitgetragen hat?

Wir freuen uns auf Eure Diskussionsbeiträge.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Widerspruch für Beurlaubung?

Hallo liebe Community,

ich bin gerade echt geschockt und voller Wut. Wir wollten nächste Woche zu der Trauerfeier meiner Oma fliegen. Die Trauerfeier wurde leider nun mal so gelegt, dass wir ein Tag vor den richtigen Winterferien fliegen. Aus diesem Grund haben wir ein Antrag auf Beurlaubung gestellt. Der wurde vom Abteilungsleiter abgelehnt. Ich bin gerade echt sauer, seine Begründung war einfach "Beurlaubung kann man regeln, aber nicht unmittelbar vor den Ferien, ich lehne ihren Antrag ab und lasse es ihnen schriftlich zu kommen".

Genau diese Worte sagte er zu meinem Vater. Was man als Info wissen sollte, wir haben uns nie gut mit dem Abteilungsleiter verstanden, da er immer und immer wieder unpassende Bemerkungen gemacht hat. Voller Wut bin ich nun ins Schulbüro, habe das Gespräch mit dem Schulleiter gesucht. Ich habe ihm das alles in Ruhe geschildert, der sagte nur, dass er das nochmal mit dem Abteilungsleiter besprechen muss und nicht gegen ihn entscheiden kann, da die Rechtsgrundlage so ist. Jetzt kommt meine Frage: ist die Gesetzeslage wirklich so? Kann man nicht ein Tag vor den Ferien beurlaubt werden?

Zudem muss ich erwähnen, dass meine Mutter gestorben ist und wir nicht mal bei der Trauerfeier dabei sein durften, weil wir damals zu klein waren, jetzt wo meine Oma (die Mutter meiner Mutter) gestorben ist, lässt die Schule uns nicht.

Wie kann man so sein. Darf man da keine Ausnahme machen?? Hat jemand vielleicht Paragraphen die das widerlegen?? Ich bin gerade echt ratlos, da wir gerne hin wollen und mein Vater alleinerziehend ist, kann er uns hier nicht alleine lassen...

Ich hoffe um Hilfe, bin echt verzweifelt..

Komme aus dem Bundesland Hamburg und gehe auf einer Stadtteilschule.

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