Bafög oder Wohngeld bei einer zweit Ausbildung bekommen?

3 Antworten

Da musst Du dich erkundigen, ob evtl. noch ein Anspruch auf Bafög - bestehen könnte, wenn nicht, solltest Du um die Zusendung eines Negativbescheids bitten, denn diesen möchte die Wohngeldbehörde sicher haben.

Denn Du darfst auch dem Grunde nach keinen Anspruch auf Bafög - haben, also nicht nur auf Grund von zu hohem Einkommen kein Bafög - bekommst, denn dann würdest Du vom Wohngeld auch ausgeschlossen sein, so wie wenn Du es bekommen würdest, dass gilt auch bei BAB - von der Agentur für Arbeit.

Für das Wohngeld musst Du aber schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Als Faustformel gilt, man benötigt min. 80 % vom Grundbedarf nach dem SGB - ll ( Bürgergeld ) vom Jobcenter bzw. dann nach dem SGB - Xll Grundsicherung vom Sozialamt.

Bei einem Single z.B. wären das seit 2023 min. 502 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + die Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom + evtl. zustehenden Mehrbedarf und von dieser Summe muss man min. diese 80 % durch eigenes Einkommen decken können.

Im Internet findest Du kostenlose Rechner fürs Wohngeld !

Unter 25 Jahren besteht dann auch wieder Anspruch auf Kindergeld von nun monatlich 250 €, wenn Du nicht mehr im Haushalt der Eltern lebst, steht dir das Kindergeld selber zu, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst.

Im schlimmsten Fall könntest Du dann selber bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit einen Abzweigungsantrag stellen, findest Du auch zum Ausdrucken im Internet.

Bafög fällt wohl weg, weil du bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hast und auch schon "zu viel" hast.

Für Wohngeld muss man meines Wissens nach einer steuerpflichtigen Arbeit nachgehen. Musst mal prüfen, ob dein Studium hier zählt-

Würde mir da keine großen hoffnungen auf Bafög machen.