Ausbildung Urlaubsanspruch?

3 Antworten

Die sollst Du nicht nur nutzen, die musst Du nutzen und Dein Chef hat darauf zu achten, dass Du sie auch nutzt.

LisaHofstedt1 
Fragesteller
 16.08.2023, 20:43

Okay, aber ab wann geht es? Ich mein klar kann man wie es passt aber nach 1 Monat schon direkt oder soll man lieber bis zB Dezember warten?

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Schimeck  16.08.2023, 20:47
@LisaHofstedt1

Pro Monat hast Du als Neueinsteiger einen Urlaubsanspruch von 1/12. Heißt, im erste halben Jahr kannst Du keinen Urlaub nehmen für die Monate, die Du noch nicht gearbeitet hast.

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Familiengerd  17.08.2023, 10:05
@Schimeck
im erste halben Jahr kannst Du keinen Urlaub nehmen für die Monate, die Du noch nicht gearbeitet hast.

Das ist hier falsch.

In diesem Fall (Beginn des Ausbildungs-/Arbeitsverhältnisses in der 2. Jahreshälfte) ist der gesamte zeitanteilige Urlaub sofort fällig.

Auf Verlangen muss er aber auf das gesamte nächste Jahr (nicht nur bis zum 31.03.) übertragen werden.

Nur lässt sich dieser Anspruch wegen der "prekären" Situation während der Probezeit des Ausbildungsverhältnisses kaum gegen den Willen des Arbeitgebers durchsetzen.

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Du kannst gerne ab nächsten Monat schon mal frei nehmen.

am besten in den Herbstferien, damit du zwischendurch nicht zur Schule mußt, das solltest du aber mit dem Chef besprechen.