Ausbildung Urlaubsanspruch?
Wenn man eine Ausbildung beginnt, wann kann man den Urlaub in Anspruch nehmen bzw. ab wann geht das ohne schlechten Eindruck? Man hat ja theoretisch Anspruch auf wenige Tage bis Ende 2023, soll man die nutzen oder wie ist das?
3 Antworten
Die sollst Du nicht nur nutzen, die musst Du nutzen und Dein Chef hat darauf zu achten, dass Du sie auch nutzt.
Pro Monat hast Du als Neueinsteiger einen Urlaubsanspruch von 1/12. Heißt, im erste halben Jahr kannst Du keinen Urlaub nehmen für die Monate, die Du noch nicht gearbeitet hast.
im erste halben Jahr kannst Du keinen Urlaub nehmen für die Monate, die Du noch nicht gearbeitet hast.
Das ist hier falsch.
In diesem Fall (Beginn des Ausbildungs-/Arbeitsverhältnisses in der 2. Jahreshälfte) ist der gesamte zeitanteilige Urlaub sofort fällig.
Auf Verlangen muss er aber auf das gesamte nächste Jahr (nicht nur bis zum 31.03.) übertragen werden.
Nur lässt sich dieser Anspruch wegen der "prekären" Situation während der Probezeit des Ausbildungsverhältnisses kaum gegen den Willen des Arbeitgebers durchsetzen.
Du kannst gerne ab nächsten Monat schon mal frei nehmen.
am besten in den Herbstferien, damit du zwischendurch nicht zur Schule mußt, das solltest du aber mit dem Chef besprechen.
Okay, aber ab wann geht es? Ich mein klar kann man wie es passt aber nach 1 Monat schon direkt oder soll man lieber bis zB Dezember warten?