Frage zwecks Urlaub im Arbeitsvertrag?

2 Antworten

Da du im naechsten Jahr nach dem 30. Juni aus dem Betrieb ausscheiden wirst, wirst du dann einen Anspruch auf mindestens den vollen gesetzlichen Jahresurlaub von 4 Wochen haben (bei Minderjaehrigen je nach Alter ein paar Tage mehr). Hinsichtlich eines den gesetzlichen Mindestanspruch uebersteigenden vertraglichen Urlaubsteils kommt es auf den Vertrag an.

Das kann also durchaus passen mit den 26 Tagen, vielleicht werden es aber auch ein paar Tage weniger. Je nach Vertrag und deinem Alter.

huhu,

wird bis zum 31.5. anteilig berechnet (Urlaubstage werden nicht Abgerundet), deine Ausbildung endet mit bestehen der Prüfung auch vor dem 31.8. (wenn nach oder am 30.6 endet hast die gesetzlichen 4 Wochen (je nach Alter und Vertrag ggf. mehr jedoch nicht weniger)). Heißt für dich Wenn du im Juli/August die Prüfung hast hast mindestens die 4 Wochen gesetzlichen (bei 5 Tage Woche 20 Tage) + Vertrag/Altersabhängige Tage hast.

PS: gilt für Deutschland

Grüße Anna