Sperrzeit beim Job Center?
Ich bin seit längerer Zeit krankgeschrieben und befinde mich in einer Ausbildung. Durch die lange Fehlzeit habe ich viel im Betrieb und auch in der Berufsschule verpasst. Leider habe ich dadurch sehr viel vergessen und müsste voraussichtlich ein zusätzliches Ausbildungsjahr machen. Aus diesem Grund habe ich die Motivation verloren, die aktuelle Ausbildung fortzusetzen. Ich habe jedoch bereits eine neue Ausbildung gefunden aber den Ausbildungsvertrag noch nicht unterschrieben, die stelle ist fest aber. Die neue Ausbildung beginnt allerdings erst am 1. November dieses Jahres.
Da ich aktuell Leistungen vom Jobcenter beziehe, möchte ich fragen. Wenn ich jetzt meine aktuelle Ausbildung kündige, obwohl ich bereits einen neuen Vertrag habe, bekomme ich dann eine Sperre?
Und ist es ein Problem, dass die neue Ausbildung erst in einem halben Jahr beginnt?
2 Antworten
bekomme ich dann eine Sperre?
JobCenter = Bürgergeld
Beim JobCenter / SGB II gibt es keine Sperrzeiten. Wenn, dann Sanktionen. (höchstens 30% des Regelsatzes im Monat)
Sperrzeiten gibt es nur im ALG I - SGB III
Du hast einen gültigen Ausbildungsvertrag! Du kannst keinen 2. Unterschreiben! Dann bist du deinem 1. Arbeitgeber Schadensersatz Pflichtig!
Der hat in dich Investiert und will dann ggf sein Geld von dir zurück haben!
Ich habe mich falsch ausgedrückt, ich habe einen festen platz gefunden halt aber noch nichts untergeschrieben.