Ausbildungsvertrag kündigen noch vor der Ausbildung?
Hey,
Wenn mich die Staatskanzlei trotz meines bereits unterschriebenen Ausbildungsvertrags mit dem Oberlandesgericht für eine Ausbildung auswählt, ist es dann möglich, den Ausbildungsvertrag mit dem Oberlandesgericht zurückzuziehen, oder bin ich nach meiner Unterschrift rechtlich verpflichtet, diesen Vertrag einzuhalten?
2 Antworten
Ausbildungsverhältnisse können währen der Probezeit fristlos gekündigt werden, so dass es kein Schutzbedürfnis gibt, dass eine Kündigung vor Ausbildungsbeginn ausschließt. Oder anders: Warum sollte die Kündigung abgewiesen werden, wenn Du am ersten Tag der Ausbildung früh um 8 Uhr die Kündigung abgibst und dann wieder nach Hause gehst.
Du kannst also jetzt schon kündigen.
Habe den Vertrag schon Unterschrieben, also ist es ja sozusagen Offiziel. Darf ich trotz des Unterschriebenen Vertrages Kündigen?
Da du noch in der Probezeit bist, kannst du das eig immer auflösen..
Kannst Du machen, das ganze aber bitte schriftlich kündigen, also nicht per E-Mail.
Habe den Vertrag unterschrieben, die Ausbildung hat noch nicht begonnen. Darf ich also schon jetzt meine Ausbildung zurückziehen? Start der Ausbildung ist 01.09.