Resturlaub bei Kündigung Ausbildung?
Hallo,
in meinen Ausbildungsvertrag steht an sich nur das ein Anspruch auf Urlaub besteht und hat somit keine "Sonderregelung".
Ausbildungsbeginn war der 01.08.2022
Kündigung wurde am 30.06.2023 abgegeben (4 Wochen Frist)
Habe ich nun anspruch auf den vollen Jahresurlaub?
Sollte da nicht das Bundesurlaubgesetzt §5 greifen oder ist dies falsch?
1 Antwort
Habe ich nun anspruch auf den vollen Jahresurlaub?
Wenn es keine Zwölftelregelung im Arbeits-/anwendbaren Tarifvertrag gibt, ja. Du hast aber auf alle Fälle Anspruch auf den Mindesturlaub von vier Wochen
Solltest Du aber den kompletten Jahresurlaub nehmen, hast Du in einem anderen Betrieb in diesem Jahr nur dann noch einen anteiligen Urlaubsanspruch, wenn es dort mehr Urlaub als im jetzigen Betrieb gibt.
Das Bundesurlaubsgesetz schließt Doppelansprüche im § 6 aus