Resturlaub bei Kündigung Ausbildung?

1 Antwort

Habe ich nun anspruch auf den vollen Jahresurlaub?

Wenn es keine Zwölftelregelung im Arbeits-/anwendbaren Tarifvertrag gibt, ja. Du hast aber auf alle Fälle Anspruch auf den Mindesturlaub von vier Wochen

Solltest Du aber den kompletten Jahresurlaub nehmen, hast Du in einem anderen Betrieb in diesem Jahr nur dann noch einen anteiligen Urlaubsanspruch, wenn es dort mehr Urlaub als im jetzigen Betrieb gibt.

Das Bundesurlaubsgesetz schließt Doppelansprüche im § 6 aus