Urlaubsanspruch bei Kündigung am 31.07?
Hallo
Ich habe eine Frage und zwar bin ich noch bis zum 31.07. bei meiner Firma angestellt. Habe ich dann Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub?
Ich habe noch zwei Monate in dem Jahr als Lehrling gearbeitet und fünf Monate als geselle. Im Internet steht, dass wenn man mehr als 6 Monate im Jahr bei einer Firma arbeitet hat man Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub aber jetzt weiß ich nicht ob das bei mir auch zählt wegen den zwei Monaten als Lehrling kann mir da wer weiterhelfen?
1 Antwort
Hallo,
da steht aber sicher auch, dass es pro rata temporis Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geben kann. Das heißt dass dir pro vollem Monat der Betriebszugehörigkeit 1/12 deines Jahresanspruchs zu stehen - mindestens aber der gesetzliche Mindestjahresanspruch.
Beispiel: Hast du 30 Urlaubstage bei 5-Tage-Woche lt. Arbeitsvertrag mit 12-tel Regelung, dann wären das 17,5... da in dem Fall das gesetzliche Minimum aber 20 Tage sind, würden dir 20 Tage zustehen.
Wäre in diesem Bsp. keine 12-tel Regelung vorhanden, DANN hättest du Anspruch auf die vollen 30 Tage.
Also: Als erstes mal den Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag lesen.
Solltest du Anspruch auf den gesamten Urlaubsanspruch haben und den auf in Anspruch nehmen, folgt noch der Hinweis, dass du dann beim neuen Arbeitgeber keinen Anspruch mehr hast - bzw. nur evtl. nur noch den anteiligen Mehranspruch, sofern beim neuen AG mehr Jahresanspruch besteht.
LG, Chris
Wenn der Arbeitsvertrag keine 12-tel Regelung vorsieht, dann hast du den vollen Jahresanspruch.
Hallo Chris danke für die Info in meinem Arbeitsvertrag steht nichts von 12tel Regelung. Da steht nur drin „Herr Köhler hat Anspruch auf 25 Tage Urlaub im Kalenderjahr“.