Ja

Hallo,

KANN man. Die Frage ist eben, welche anderen Dinge man sich in seinem Leben zusätzlich noch leisten kann, will und muss.

Ich habe vermutlich keinen höheren Verdienst als eine Erzieherin - und kann das abbilden.

Da ich selbst in der Touristik arbeite, ist aber auch naheliegend, dass Reisen für mich einen gewissen Stellenwert haben.

Natürlich kommen diverse Faktoren drum herum dazu. Wohnt man in München, wird es schwieriger als wenn man in einem Dorf in der Brandenburgischen Provinz wohnt. Ist man ein kinderloseres Doppelverdiener-Paar, dürfte das ganze einfacher werden, als wenn man alleinerziehende Mutter von 3 Kindern ist.

Lg, Chris

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Hallo,

Ist es rechtens mir dies mitzuteilen und muss/soll ich das jetzt begleichen?

Natürlich musst du das nicht begleichen... warum auch, du warst weder der Reisende noch der Buchende. Aus meiner Sicht sollte das natürlich auch nicht dir mitgeteilt werden. An Hotelrezeptionen arbeiten halt auch nicht immer Mitarbeiter, die das alle wissen.

Du wirst doch sicher nicht einfach gesagt haben: Danke für die Info. Logisch wäre, du hättest mitgeteilt, dass man dir die Info gar nicht geben darf und man dies doch bitte mit dem Buchenden / Reiseanmelder der letztjährigen Reise klären soll.

Was hat den der Rezeptionist dazu gesagt?

Auch würde sich mir die Frage stellen, warum dann offenbar ein Betrag seit letztem Jahr ungemahnt offen steht. Wäre ein Mahnprozess vorliegend, hätte man ja vermutlich die Buchung abgelehnt - was ist das denn für eine Buchhaltung.

LG, Chris

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Hallo,

in deinem Vertrag steht auch, mit welcher Frist du zum 15. oder Monatsende kündigen kannst.

Sind das beispielsweise 4 Wochen, dann muss deine Kündigung spätestens 4 Wochen vor dem gewünschten Ende des Vertrages beim Arbeitgeber eingegangen sein.

Angenommen, du schickst die Kündigung heute ab, sind es bis zum Monatsende des Februar keine 4 Wochen mehr - die Kündigung ist also nicht zu Ende Februar möglich. Zum 15. März hingegen könntest du in dem Beispiel kündigen, da es noch mehr als 4 Wochen bis zum 15. März sind.

Nochmals: Relevant ist das Datum, an dem die Kündigung beim Arbeitgeber zugeht - nicht wann du sie abschickst.

LG, Chris

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Hallo,

mit mein letztes Visum soweit ich weiß bin ich am 29 Oktober gereist mein Visa war für 1 November hatte keine Probleme.

Du HÄTTEST aber Probleme haben können, denn du bist illegal (ohne gültiges Visum) eingereist. Du hast dann wohl lediglich Glück gehabt, dass es nicht (oder nicht richtig) kontrolliert wurde.

Das gleiche gilt natürlich auch jetzt wieder. Solltest du es machen und erwischt werden, dürfte das dazu führen, dass du direkt wieder zurück reisen darfst, dein Visum vermutlich obsolet ist und du auf eine bestimmte Zeit GAR NICHT mehr nach Deutschland reisen darfst.

Ob es dir das Wert ist... mir wäre es das nicht.

LG, Chris

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Hallo,

du meinst, was in Deutschland sieht aus wie jedes 08/15 Hotel in Side, das zudem noch keine besondere Lage hat. Der Pool liegt direkt neben einer der Hauptverkehrsstraßen in Side - der kann schön aussehen, wie er will... wenn dort die ganze Zeit Verkehr nebenan ist, ist das sicher nicht besonders entspannend.

Ne, findest du in Deutschland natürlich selten... Deutschland hat nunmal andere Prioritäten...

Hotels hier sind je nach Lage auf Business-Gäste, Städtetripler, Wanderer oder Wellness-Liebhaber ausgelegt. Wetterbedingt liegt der Pool, sofern vorhanden eben eher innen.

LG, Chris

Anmerkung: Du hättest sicher in Side schönere Hotels zur Auswahl gehabt.

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Hallo,

mit meinem Baby über Ostern in meine alte Heimat, damit Oma und Opa den kleinen wieder sehen können.

Danach wird es noch weitere innerdeutsche Reisen geben, weil ich einfach mit dem kleinen nicht fliegen möchte und das auch nicht als notwendig erachte.

Daher dürfte es wohl eher der Harz, die Eifel, die schwäbische Alb, die Mecklenburger Seenplatte oder die sächsische Schweiz werden - das ist noch ein wenig offen.

LG, Chris

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Hallo,

ok, ich verstehe das so, dass du hast deinem Ausbildungsbetrieb nicht Bescheid gegeben hast, dass du krank bist - sondern nur deinem Klassenlehrer.

Unabhängig, ob dein Ausbildungsvertrag ein Attest ab dem ersten oder erst nach 3 Tagen fordert, bist du somit deiner Verpflichtung nicht nachgekommen, deinem Arbeitgeber Bescheid zu geben, dass du krank bist.

Somit dürfte aus meiner Sicht zulässig sein, dich für 5 unentschuldigte Fehltage abzumahnen... denn das waren sie aus Sicht des Ausbildungsbetriebes.

Dein Ausbildungsbetrieb hat IMMER Bescheid zu bekommen, dass du krank bist, auch wenn du zu dem Zeitpunkt Berufsschule hast.

LG, Chris

Anmerkung: Davon aber ganz abgesehen, hast du ja noch 2 Fehltage, die ganz offensichtlich sogar wissentlich unentschuldigte Fehltage sind. Die Abmahnung hat ja ihre Rechtfertigung so oder so - du willst jetzt ernsthaft noch darüber diskutieren, welche Zahl da drauf steht.

Ich bin zu meinen Azubis sehr fair und auch in manchem Bezug nachsichtig - du hättest ab diesem Zeitpunkt bei mir einen äußerst schweren Stand.

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Hallo,

möglich, dass die Beschreibung nur etwas unglücklich ist und lediglich der Hauptreisende volljährig sein muss - es ist aber auch möglich, dass es sich um eine Unterkunft handelt, die eben eine "Adults only" - Schiene fährt und daher wirklich keinerlei Minderjährige beherbergt.

Wirklich sicher kann dir das nur der Vermieter beantworten.

LG, Chris

Edit: Als Minderjähriger ohne Eltern ist in jedem Fall sinnvoll, eine Reisevollmacht zu haben. Gute Vorlagen gibt es z.B. beim ADAC: https://www.adac.de/reise-freizeit/ratgeber/reiserecht/reisevollmacht-kinder/

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Hallo,

wenn du entsprechend deiner vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt wurdest, hast du bis zum Ende der Frist einen gültigen Arbeitsvertrag.

Setzt dich dein Arbeitgeber in dieser Zeit nicht ein, ist er im sogenannten Annahmeverzug und muss dich trotzdem genauso bezahlen, als wenn du regulär gearbeitet hättest.

LG, Chris

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Hallo,

keiner hier kennt euren Lebensstil... natürlich kann man einen solchen Urlaub fast ohne weitere Ausgaben verbringen oder mehrere Tausend Euro ausgeben - ist alles möglich.

LG, Chris

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Hallo,

natürlich ist das nicht rechtens. Er hat einen Anspruch auf Urlaub, mindestens im Rahmen des Mindestanspruches lt. Bundesurlaubsgesetz. Ist im Vertrag nichts geregelt, gilt automatisch der Mindesturlaub (oder ggf. eine Regelung aus Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag).

Urlaub verfällt übrigens auch nur dann, wenn man explizit vom Arbeitgeber darauf hingewiesen wurde, dass man diesen nehmen muss.

Für Krankheiten bedarf es natürlich eines ärztlichen Attestes - und selbstredend muss Krankheit bezahlt werden.

Ich weiß nicht, ob es bei Toom/Rewe ähnlich wie bei Edeka ist... ein Edeka ist meist ein eigenständiges Unternehmen, die Marke Edeka ist lediglich Franchise. Sofern das bei Toom/Rewe auch so ist, hat der Konzern Rewe nicht unbedingt etwas mit der Gestaltung der einzelnen Arbeitsverträge zu tun.

Lg, Chris

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Hallo

gar nicht. Du teilst ihm mit, dass du dich nicht mehr arbeitsfähig fühlst und du jetzt zum Arzt gehst. Dieser attestiert die Arbeitsunfähigkeit (sofern er sie denn feststellt).

Wenn ein Fachmann attestiert, dass du nicht arbeitsfähig bist, hat das deinem Chef auszureichen. Punkt. Sollte er am Attest des Fachmannes berechtigte Zweifel anbringen können, steht es ihm frei den MdK anzurufen.

LG, Chris

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Hallo,

nur die Auswahl eines Landes x oder y ist kaum ausschlaggebend für eine gelungenen Reise. Du kannst einen tollen Urlaub in Thailand verbringen oder einen nicht so schönen.

In erster Linie ist das davon abhängig, was du dir vorstellst und erwartest.

Jemand, der in seinem Urlaub am liebsten Wandern geht, könnte auf Madeira, in Patagonien, Kanada oder Österreich vielleicht besser aufgehoben sein. Für ein paar Tage pulsierende Großstadt und anschließend Strandurlaub inkl. ein paar Ausflüge zu schönen Inseln und Stränden ist Thailand sicherlich für die meisten ein lohnenswertes Ziel.

Da du keinerlei weitere Info gibst, kann dir keiner sagen, ob es FÜR DICH lohnt. Dazu machen die Mitarbeiter in Reisebüros eine ausführliche Bedarfsanalyse...

LG, Chris

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Hallo,

FÜR DICH ist es irrelevant, dass noch keine aktuelle Vorlage benutzt wird.

Du hast 2 Möglichkeiten: Entweder du gibst Bescheid, dass man ein altes Formular verwendet oder nicht.

Gibst du Bescheid, gibt es 2 denkbare Reaktionen: Entweder man bemerkt, dass du aufmerksam bist und dankt dir oder man hält dich für einen Korinthenkacker und stellt dich lieber doch nicht ein.

LG, Chris

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Hallo,

zunächst... BUCHEN, also den Vertrag abschließen darf niemand, der Minderjährig ist. Eine Übernachtung im Hotel ist per Definition ein Mietvertrag (Kurzzeitmiete) und das ist gesetzlich erst ab 18 möglich.

Eure Eltern können die Buchung tätigen, ABER: die meisten Hotels beherbergen keine unbegleiteten Minderjährigen. Das kann jedes Hotel selbst bestimmen, aber die meisten machen es nicht.

Ihr müsst also vor der Buchung mit dem gewünschten Hotel klären, ob dieses euch beherbergt.

Sinnvoller für euch dürfte eine Jugendherberge sein. Auch hier muss der Vertragsschluss über eure Eltern erfolgen und auch hier sollte man vorher abklären, ob ihr beherbergt werdet. Es gibt meiner Erinnerung nach auch Jugendherbergen, in die man ohne Erwachsene Begleitperson erst ab 16 reinkommt - die meisten nehmen aber wohl ab 14 auf.

Die Alternative wäre eine Jugendreise. Ihr seid irgendwo an einem schönen Ort mit weiteren Jugendlichen in eurem Alter. Ich habe solche Reisen mit 15/16 gemacht und fand das wirklich cool.

LG, Chris

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Hallo,

zunächst mal gibt es nicht "die Reiserücktrittskostenversicherung", sondern ganz verschiedene Anbieter, die auch noch verschiedene Tarife anbieten.

Du musst also die Bestimmungen des Tarifes durchschauen, den ihr gebucht habt.

Zu 99,9% ist die Antwort aber: Nein.

Wobei die Frage auch sehr wenig Informationen enthält. Kannst du nicht reisen, weil du stattdessen zur Hochzeit der Cousine möchtest oder geht die Reise an den Ort der Hochzeit?

Letzteres kann ich mir noch eher vorstellen, dass es irgendwo versichert sein könnte - in der Regel aber auch nicht.

LG, Chris

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Hallo,

extremer Schnellfall und Glätte fallen sind nicht durch die Fluggesellschaft vermeidbar, auch wenn diese alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hätte. Die sog. außergewöhnlichen Umstände, auch als höhere Gewalt bezeichnet, befreit Fluggesellschaften von Entschädigungszahlungen gemäß EU-Fluggastrechteverordnung.

Es gibt diverse Plattformen wie Flightright, fairplane usw. welche entsprechende Fälle übernehmen und Ansprüche zur Not gerichtlich einklagen. Diese werden hier aber alle ablehnen, den Fall zu übernehmen, da sehr eindeutig höhere Gewalt vorliegt.

LG, Chris

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Hallo,

Vor lauter Trubel und Arbeit habe ich einfach spontan "Ja" geantwortet.

Und damit hast du verbindlich zugesagt.

Allerdings dürfte ein Vorgesetzter, dem halbwegs etwas daran liegt, seine Mitarbeiter langfristig zu behalten, schon Rücksicht nehmen, wenn man eine Stunde später mitteilt, dass man doch nicht kann.

Sofern es keine Zeugen dafür gibt, könntest du natürlich einfach behaupten, dass du gar nicht zugesagt hättest. Das wiederum dürfte beim Vorgesetzten auch nicht sonderlich gut ankommen.

Am Ende eine doofe Lage, in die du dich selbst durch eine überstürzte Handlung begeben hast.

In solchen Situationen sollte man halt erst mal antworten, dass man schauen muss, ob man da schon was geplant ist.

LG, Chris

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Hallo,

3 Übernachtungen kosten von Tag a zu b teilweise komplett anders als von Tag x zu y.

Zum König der Löwen fährst du mit der Fähre rüber... zwischen Fähre und Reeperbahn liegt des Empire Riverside, das Hanseport oder das Hotel Hafen.

Empire könnte etwas zu teuer sein, die beiden anderen dürften in den meisten 3-Nacht-Zeiträumen in etwas im Budget liegen.

LG, Chris

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