Darf mein Arbeitgeber verlangen, den gesamten Jahresurlaub zu verplanen?

1 Antwort

Ja - Im Prinzip darf er das! Eine Um-Planung ist sicherlich im Verlaufe des Jahres auch noch möglich. Der Chef darf Dir sogar für die Hälfte Deines Jahresurlaubes vorschreiben, wann Du diesen Urlaub nehmen musst (Bsp. wenn die Firma Betriebsferien macht). Im Gegenzug muss Dir Dein Chef dann aber den Resturlaub auf Wunsch zusammenhängend gewähren.

Für die unkalkulierbaren Zwischenfälle hat der Gesetzgeber die Option "Unbezahlter Urlaub" vorgesehen. Dieser liegt allerdings (bis auf wenige gesetzlich festgeschriebene Ausnahmefälle) im Ermessen des Chefs.

Wenn Deine Firma gewerkschaftlich organisiert ist, gibt es im Rahmen der tariflichen Verträge weitere Regelungen für Urlaub bzw. "Freistellung von der Arbeit" z.Bsp.: Familienfeiern, Umzug in eine neue Wohnung, Todesfälle, Hausarbeits-/Behördentag u.a.m.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?

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