Darf der AG meine kompletten Urlaub verplanen?

4 Antworten

Es gibt ein Bundesurlaubsgesetz.

Und da steht folgendes drin:

Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt

Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

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in der regel wird in praxen ja die ganze praxis geschlossen - so dass da ein großteil des urlaubs sicher mit verplant wird - das ist in der baubranche usw. auch in vielen firmen noch üblich, dass es betriebsferien gibt.

es gibt die 3/5 el regelung - also 2/5 el solltest du selbst bestimmen dürfen

Mach dich hier mal schlau..ob nur der AG darüber zu entscheiden hat..denke schon, daß du hier fündig wirst..

http://www.arbeitsrecht.org/gesetze/burlg/?position=Links#burlg7