Betriebsurlaub?
Gute Tag zusammen,
folgende Situation:
Restaurant (Arbeitgeber) hat für dieses Jahr 8 Wochen Betriebsurlaub festgesetzt. Leider sind diese Urlaube an Zeiten an denen ich persönlich nicht viel davon habe, also möchte ich noch 2,5 Wochen selbst bestimmen. Arbeitgeber will dies nur gestatten, wenn ich diese Tage im Rest vom Jahr „nacharbeite“/ mir verdiene.
ist ein Anwalt unter Euch? ..wie sieht es rechtlich aus, darf mein Arbeitgeber verlangen das ich für den gesamten Urlaub an anderer Stelle mehr arbeite?
deine hypothese ! alternatve - befristete arbeitsvertäge !
ski hotel im sommer ist wohl sinnlos wie ein see-hotel im winter !
normales Resraurant Hauptgrund für die vielen Schließungen ist, das der Chef so viel Urlaub will, aber ohne zusätzliche Mitarbeiter wäre das nicht machbar wenn der Laden offen wäre
3 Antworten
Vorweg gesagt bin ich Laie, ich hab aber das hier für dich gefunden:
Hier steht:
Der Betriebsurlaub darf nicht den gesamten Jahresurlaub des Mitarbeiters umfassen. Wie lang er höchstens sein darf, ist nicht klar geregelt. Das Bundesarbeitsgericht hat 1982 Betriebsferien in den Sommerferien, die 3/5 des Jahresurlaubs ausmachten, gebilligt. Mindestens zwei Wochen frei verfügbaren Urlaubs sollten übrig bleiben.
Das ist genauso kompliziert wie der Rest 🙈 ..ich weiß, das andere Mitarbeiter nur 30 Tage Urlaub haben und allein schon quasi für den betriebsurlaub „nacharbeiten“ müssen, sonst ist ein Teil davon unbezahlt
Das klingt mir alles so nicht legal. Ggf macht es Sinn sich gemeinsam mal einen Termin bei einem Anwalt für Arbeitsrecht zu leisten.
Damit fahrt ihr in jedem Fall sicherer als mit Rat aus nem Laienforum wobei die Quellen ja recht eindeutig sind das Urlaub über bleiben muss.
Schau mal hier
Nur ein Teil des Erholungsurlaubs:
Jeder Urlaubstag im Jahr wird vom Arbeitgeber genau festgelegt? Das wäre nicht zulässig. Zwar ist im Gesetz kein Maximalwert festgelegt. Das Bundesarbeitsgericht lässt jedoch an Folgendem keinen Zweifel: Zwangsurlaub darf immer nur einen Teil des gesamten Urlaubsanspruchs eines Arbeitnehmers ausmachen. Es hat dazu in einer Grundsatzentscheidung die Formel 3/5 Betriebsferien – 2/5 individuelle Urlaubsplanung als angemessen angesehen (Beschluss vom 28.07.1981, Az. 1 ABR 79/79). Auch andere Gerichte haben sich seitdem weitgehend an diese Formel gehalten.
Ja danke Dir!! Es geht mir ja auch drum ob es zulässig ist, diesen nacharbeiten zu müssen? ..ich sehe es so.. mir würden ja 6 Wochen (2,5 davon selbst geplant) insgesamt reichen, macht der Betrieb mehr zu ist das sein Problem.. oder?
Nein. Macht Dein Arbeitgeber den Betrieb zu, ist es seine Entscheidung und er muss für die längere Zeit auch den Lohn zahlen.
D.h. 2/5 Betriebsferien mit Anrechnung gegen Deinen Urlaubsanspruch, der Rest auf seine Kosten.
Das Problem dabei ist: Gastronomie, vermutlich unter 10 AN - kein Kündigungsschutz - Kündigung wäre möglich.
Ich würde mich gründlich bei der zuständigen Gewerkschaft beraten lassen
Nachtrag:
Ich frage mich allerdings ob hier überhaupt 8 Wochen Betriebsurlaub gehen oder habt ihr alle über 8 Wochen Urlaubsanspruch?
Oder wie stellt sich das dein AG vor wenn ihr alle nur 4 oder 6 Wochen Urlaub habt?