Arbeitsszeit?

3 Antworten

Da ich aber weder Minus-Stunden machen, noch Urlaub nehmen möchte, wollte ich fragen ob dies so rechtens ist.

Schlicht und einfach: Nein!!

Grundsätzlich gilt, dass Du zur Teilnahme an betrieblichen Veranstaltungen nur dann verpflichtet bist, wenn der Arbeitgeber die Teilnahme als verpflichtend erklärt hat, sie innerhalb der individuellen Arbeitszeit liegt und die Veranstaltung auch einen Bezug zur Tätigkeit im Betrieb hat.

Veranstaltet der Arbeitgeber ein Betriebsfest, ist die Teilnahme grundsätzlich freiwillig.

Führt er dieses Fest innerhalb der betrieblichen Arbeitszeit durch, hat er zwei Alternativen:

  1. Er ermöglicht es Arbeitnehmern, die nicht an dem Fest teilnehmen wollen, während dieser Zeit zu arbeiten.
  2. Er schließt den Betrieb, muss dann aber denjenigen Arbeitnehmern, die nicht am Fest teilnehmen, sondern in der Zeit arbeiten wollen, es wegen der Schließung aber nicht können, die ausgefallene Arbeitszeit trotzdem bezahlen, da er mit der Annahme ihrer Arbeitsleistung in Verzug gerät nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" Satz 1: "Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein."
Ich bin der Meinung der AG muss Arbeit zur verfügung stellen bzw. Schicht anpassen oder alternativ nach der Versammlung freistellen, weil kein besonderer Grund vorliegt.

Und mit dieser Meinung liegst Du also richtig!

Für Dich konkret bedeutet das:

Wenn der Arbeitgeber den Betrieb wegen des Festes mit selbstverständlich freiwilliger Teilnahme während Deiner Schichtzeit schließt und Dir damit nicht die Möglichkeit zur Erbringung Deiner Arbeitsleistung gibt, geht das auf "seine Kappe":

  • Dir dürfen dadurch keine Minusstunden entstehen,
  • Du musst dafür keinen Urlaub nehmen,
  • Dir darf der Lohn nicht entsprechend gekürzt werden, und
  • Du musst die Zeit auch nicht nacharbeiten.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht

Also normalerweise sind Betriebsversammlungen Arbeitszeit und werden auch als solche verbucht und vergütet.

Unsere Schicht ist bei meinem alten Betrieb geschlossen zur Versammlung und hat für die Zeit die Arbeit niedergelegt, da diese Versammlung ja vom Betriebsrat angekündigt wurde und die Geschäftsleitung anwesend ist. Wir haben z.B. auch gleich Betriebsversammlung und in dem Rundschreiben vom Betriebsrat steht ausdrücklich drin, das es Arbeitszeit ist.

Was das Firmenfest angeht, da kommt es darauf an ob Anwesenheitspflicht ist oder freiwillig.

Ist es freiwillig , kannst du nach der Betriebsversammlung in deine Schicht gehen und gut so, ist es aber verpflichtend, gilt auch hier -> es ist Arbeitszeit und muss auch so vergütet werden.

Das man sich dafür Urlaub/Stunden nehmen muss , das ist mir nicht bekannt und soweit ich weis auch nicht rechtens.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
JoeyR8 
Fragesteller
 06.06.2023, 11:14

Also an sich ist die Versammlung nicht verpflichtend, wird aber wenn man hinkommt als Arbeitszeit gerechnet. Der rest der Firma macht für die Zeit ab mittags eben zu, somit kann man jmgarnicht erst danach weiter arbeiten. Aber für 2 Stunden Versammlung möchte ich keine 30 min Fahren und den Rest des Tagen Stunden abbauen. Die Feier ist reine Freizeit.

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KleinesHasi85  06.06.2023, 12:37
@JoeyR8

Bei solchen Versammlungen wird ohnehin immer das gleiche geredet und man hört es in der Belegschaft eh am nächsten Tag.

Mein Tip: Nimm dir den Tag Urlaub , da ja offenbar alles nicht verpflichtend ist. Da stehst du dich am besten

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Familiengerd  06.06.2023, 12:51
@KleinesHasi85
Nimm dir den Tag Urlaub

Warum sollte der Fragesteller das, wenn er nicht zum Fest gehen möchte und nicht arbeiten kann?

Nebenbei:

Wir haben z.B. auch gleich Betriebsversammlung und in dem Rundschreiben vom Betriebsrat steht ausdrücklich drin, das es Arbeitszeit ist.

Es geht offensichtlich nicht um eine Betriebsversammlung des Betriebsrats, sondern um eine Belegschaftsversammlung des Arbeitgebers.

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KleinesHasi85  06.06.2023, 13:19
@Familiengerd

Da der Fragesteller ja bereits gesagt hat, das beides freiwillig ist und keine Arbeit ist an an dem Tag, da Betrieb geschlossen - warum sollte er hingehen wenn er nicht will? Gewungener Urlaub.

Ich fahr auch nicht für 2 std. 45min (einfache Strecke) zur Arbeit für so ein bisschen BlaBla

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Familiengerd  06.06.2023, 16:13
@KleinesHasi85
warum sollte er hingehen wenn er nicht will?

Habe ich auch nicht gesagt, dass er das solle.

Gewungener Urlaub.

Nein - weder erzwungener Urlaub, noch Minusstunden oder Entgeltkürzung.

Siehe zum Gesamtkomplex meine eigene Antwort.

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Also genau die Zeit von mittags bis abends. Nun zählt das Fest nicht als Arbeitszeit und der AG verlangt für den Tag nach der Versammlung Minus-Stunden zu nehmen oder alternativ an dem Tag Urlaub zu nehmen. (Also garnicht anwesend sein).

Wenn die Teilnahme verpflichtend ist gilt das als Arbeitszeit. Ist sie freiwillig dann musst du das natürlich in deiner Freizeit machen. Falls du Schicht hast und dahin gehen willst müsstest du halt fragen, ob du Schicht tauschen kannst.

. Aber ich meine gelesen zu haben dass der AG zwar swangsurlaub ansetzen kann, aber nur für wichtige Gründe und dazu zählt kein Fest. 

Richtig - und ein Fest ist kein wichtiger Grund. zu einem Fest kann man aber halt auch nur gehen wenn man frei hat und das hast du nicht. Wenn du also frei haben willst dann musst du Urlaub nehmen.

JoeyR8 
Fragesteller
 06.06.2023, 10:37

Ja soweit hab ich das auch gesehen, aber die Firma an sich macht nach der Versammlung zu. Somit werde ich gezwungen frei zu nehmen und das ist erlaubt oder nicht?

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KleinesHasi85  06.06.2023, 11:06
@JoeyR8

Nicht!

Wenn ich das richtig lese, ist hier Anwesenheitspflicht bei der Versammlung sowie dem Fest -> ergo ist das Arbeitszeit und da muss sich keiner frei nehmen. Wo gibt es denn sowas

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JoeyR8 
Fragesteller
 06.06.2023, 11:15
@KleinesHasi85

nein nicht ganz, beides ist freiwillig, wer nicht möchte muss Urlaub an dem Tag nehmen. Wer kommt bekommt nur die Versammlung als Zeit gutgeschrieben, die Feier ist freiwillig, ergo Stundenabbau.

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KleinesHasi85  06.06.2023, 11:20
@JoeyR8

Was ist das denn für ein Mist? Ob das so rechtens ist weis ich nicht.

Nimm dir Urlaub, was nützt es zu der Versammlung zu gehen, extra in die Firma zu fahren, wenn du keine Lust auf das Fest hast und Minusstunden machst

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JoeyR8 
Fragesteller
 06.06.2023, 11:25
@KleinesHasi85

geb ich dir recht, nur fehlt mir dann ein Urlaubstag denn ich mittels Stunden für mein Urlaub wiederum nacharbeiten muss. Sonst mach ich demnächst 2 Wochen Urlaub und muss Freitags kommen weil mir der Tag für die volle Woche fehlt. 🙈

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Familiengerd  06.06.2023, 12:48
@KleinesHasi85
Anwesenheitspflicht bei der Versammlung sowie dem Fest

Für das Fest kann es keine Anwesenheitspflicht geben!

Nimm dir Urlaub

Das muss der Fragesteller nicht, wenn er nicht zum Fest gehen möchte und nicht arbeiten kann.

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