Darf ich Verlangen dass Mitarbeiter ihren Urlaub planen?
In folgendem Fall bin ich der Arbeitgeber und möchte, dass meine Mitarbeiter den Großteil ihres Urlaubes für das Jahr verplant haben.
Darf ich von meinen Mitarbeitern verlangen, dass sie einen gewissen Teil ihres Urlaubes für ein Jahr planen?
Ein Beispiel:
Ich verlange, dass ein Mitarbeiter, der 30 Urlaubstage im Jahr hat, mindestens 10 (also zwei Wochen am Stück) fest verplant. Seit Anfang des Jahres weigert sich dieser Mitarbeiter seinen Urlaub zu planen. Der Grund dafür ist Corona. Er fliegt ganz gerne in den Urlaub und steuert dabei weit entferntere Ziele, aber kann aktuell nicht fliegen wegen den Corona-Schutzbestimmungen.
Welche Möglichkeiten habe ich als Arbeitgeber? Was kann ich machen, damit der Mitarbeiter seinen Urlaub plant und einreicht?
9 Antworten
Vielleicht hilft dies:
Bei meinem Arbeitgeber ist das ganz einfach: Du, lieber Mitarbeiter, möchtest also irgendwann im Jahr mal Urlaub machen, ja? Und das ganz gerne auch so, wie es dir passt, ja? Tja, bloß blöd, dass du einer von vielen bist! Ich kann leider nicht alle zu ihren persönlichen Wunschterminen beurlauben, die anfallende Arbeit muss ja dann auch irgendjemand übernehmen!
In der Folge wurde folgende Regel festgeschrieben:
Zum Jahresanfang werden Urlaubsanträge bis zum Ende des Monats Februar gesammelt, sie werden bis dahin nicht bearbeitet. In der ersten Woche im März werden sie bearbeitet und bei Konflikten wird eine gütliche Einigung angestrebt. Ab März werden Urlaubsanträge wöchentlich (meistens am Dienstag) nach dem FIFO-Prinzip gehandhabt: Wer seinen Urlaub zu erst beantragt hat Vorrecht.
Also ja, klar kannst du von deinen Angestellten verlangen, dass sie sich wegen ihres Urlaubs frühzeitig melden und ihn planen (lassen). "Mimimi Corona, ich kann nicht nach Malle fliegen..." vs. "Fortbestand des Unternehmens als lokaler Arbeitgeber, Steuerzahler und vielleicht sogar Ausbildungsbetrieb".
Ich kann auf keine Gesetz verweisen, aber ich bin der Meinung, dass der Arbeitgeber zumindest teilweise verlangen kann, dass Urlaubzeiten zu planen und auch zunehmen sind.
Immerhin muss der Arbeitgeber den Betrieb organisieren können. Ohne Urlaubsplanung könnte es passieren, das z.B. 3/4 der Belegschaft für 2 Wochen weg sind, und der Betrieb in der Folge nicht aufrechterhalten werden kann.
Das zuständige Gesetz heißt, oh Wunder, Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
Interessant dürfte da der § 7 sein.
Laut § 7 BUrlG sind Urlaubswünsche zu berücksichtigen. Berücksichtigen heißt aber nicht, dass er Dir dahingehend auf der Nase tanzen kann.
Ich würde den Angstellten halbwegs nachweislich (per Mail) auffordern, seine Urlaubswünsche bis Stichtag X mitzuteilen.
Tut er das nicht, legst Du den Urlaub fest.
Siehe auch hier:
https://mittelhessen.verdi.de/themen/rechtstipps-a-z/++co++e29315b6-cb03-11e3-afea-52540059119e
Du hast ein Weisungsrecht hinsichtlich Urlaubsplanung. Es ist nur recht und billig, wenn Du Deinen Angestellten eine Planung abverlangst. In Deinem Fall bist Du ja sehr arbeitnehmerfreundlich und erwartest nur eine Planung für ein Drittel seines ihm zustehenden Urlaubs.
Ob nun Corona oder nicht, spielt keine Rolle. Du könntest ja auch durchaus Urlaub in gewissen Rahmen diktieren. Dann ist der einfach zu nehmen und fertig; das ist beispielsweise beim Jahreswechsel nicht so selten der Fall, vergleichbar mit Werksferien.
Ja, das hilft tatsächlich ein wenig.