Urlaub, ist das erlaubt?

BLAEKK  08.12.2021, 23:41

Was ist ein Rolltag?

Skyro95 
Fragesteller
 08.12.2021, 23:42

der normale freie tag, welchen man jede woche zugeteilt bekommt.

2 Antworten

Von Experte Familiengerd bestätigt
mein Arbeitgeber hat mir kommende Woche 2 Urlaubstage zugeteilt

Wie kommt Dein AG dazu, Dir einfach Urlaubstage "zuzuteilen"? Das darf er gar nicht.

Der AG darf zwar bis zu 3/5 des Jahresurlaubs eines MA verplanen, allerdings nur langfristig z.B. für Brückentage, Betriebsferien. Das muss er aber einige Monate im Voraus machen.

Prof. Dr. Peter Wedde schreibt zur "Einseitigen Festlegung des Urlaubszeitpunkts durch den Arbeitgeber" in seinem Kompaktkommentar zum Arbeitsrecht u.a.:

"Erteilt der AG Urlaub, ohne vorher nach den Urlaubswünschen des AN zu fragen, kann der AN die Annahme der Arbeitsbefreiung verweigern, ohne in Annahmeverzug zu geraten. Er kann einwenden, dass ihm Urlaub zur Unzeit gewährt werden soll. Dabei braucht dem AN kein wichtiger Grund zur Seite zu stehen. Es ist ausreichend, wenn er auf eine von den Vorstellungen des AG abweichende Urlaubsplanung verweist".

Der nächste Punkt: Dein AG kann Dir für einen Tag, an dem Du sowieso nicht arbeiten müsstest (Rolltag) keinen Urlaub abziehen. Das entbehrt jeder rechtlichen Grundlage

Wenn Du mit Urlaub einverstanden bist, musst Du entweder drei freie Tage haben (zwei Urlaubstage + Rolltag) oder, bei zwei freien Tagen, einen Urlaubstag + Rolltag.

Skyro95 
Fragesteller
 09.12.2021, 15:58

Danke dir

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Wenn ich dich richtig verstehe, dann habt ihr eine normale 6-Tage-Woche, wovon du du 4 Tage arbeitest und zwei Tage Urlaub hast. Also zwei freie Tage, was sogar einer mehr ist als normal. Dazu bekommst du diesen sonst unbezahlten freien Tag nun sogar bezahlt. Wo ist also das Problem?

Worüber ich mir viel mehr Gedanken machen würde ist, warum der Arbeitgeber mit einfach Urlaub zuteilt. Das möchte ich bitte selbst entscheiden wann ich Urlaub nehme. Er kann zwar Urlaubswüsche verweigern wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen, aber nicht bestimmen wann der AN seinen Urlaub zu nehmen hat (Ausnahme z. B. Betriebsferien).

Skyro95 
Fragesteller
 09.12.2021, 09:34

Ich habe eine 5 Tage Woche, kein 6 Tage.

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Familiengerd  09.12.2021, 15:54
Wo ist also das Problem?

Der Arbeitgeber legt einen Urlaubstag aber auf einen ohnehin freien Tag des Arbeitnehmers.

Siehe die richtige Antwort von Hexle2!

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Cokedose  09.12.2021, 16:16
@Familiengerd

Das verstehe ich schon. Aber es ist doch zu seinem Vorteil, da er diesen Tag dann auch noch bezahlt bekommt und frei hätte er ihn ja so oder so. Dass AG diese Urlaubstage offenbar ohne Absprache mit dem AN bestimmt halte ich für das größere Problem.

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Familiengerd  09.12.2021, 16:19
@Cokedose
da er diesen Tag dann auch noch bezahlt bekommt

Und dafür ist ein bezahlter Urlaubstag weg!

Also:

Aber es ist doch zu seinem Vorteil

Selbstverständlich "Nein"!

Eine merkwürdige Rechnung/Logik, die Du da aufstellst ...

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Cokedose  09.12.2021, 19:16
@Familiengerd
Und dafür ist ein bezahlter Urlaubstag weg!

Der ist doch nicht weg, weil den hat er ja. Ein unbezahlter freier Tag ist dafür weg, weil der Urlaubstag ja an dessen Stelle tritt.

Er hat ja jetzt 4 Arbeits- und 2 Urlaubstage, also 6 bezahlte Tage. Wäre alles korrekt, hätte er 3 Arbeits- und 2 Urlaubstage plus den freien Tag, also nur 5 bezahlte Tage. Was ist in dieser Logik merkwürdig?

Steng genommen kann man ja noch nicht einmal sagen ob der freie Tag durch einen Urlaubstag oder einen Arbeitstag ersetzt wurde, eben weil es keinen festen freien Tag gibt. Oder ob der freie Tag überhaupt arbeits- oder tarifvertraglich geregelt ist, oder ob er sich in der Vergangenheit einfach nur durch die Einteilung der wöchentlichen Arbeitstunden so ergeben hat und eigentlich eine normale 6-Tage-Woche gilt.

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Familiengerd  09.12.2021, 19:56
@Cokedose
Der ist doch nicht weg

Natürlich, er hat dann doch 1 Urlaubstag weniger zur Verfügung als vorher!

Was für eine unsinnige Rechnung stellst Du da denn auf? Da müsste sich also jeder Arbeitnehmer freuen, wenn ein Arbeitgeber die freien Tage eines Arbeitnehmers mit Urlaubstage verrechnet/auffüllt!

Wie - sorry - bescheuert ist diese "Überlegung" denn?

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Cokedose  09.12.2021, 20:58
@Familiengerd
er hat dann doch 1 Urlaubstag weniger zur Verfügung als vorher!

Wieso hat er einen weniger??? 2 Urlaubstage sind 2 Urlaubstage, unabhängig davon ob er nun noch seinen freien Tag am Mo, Di, Fr oder Sa dazu bekommt oder nicht. Der einzige Unterschied hierbei ist, dass er dann, je nach dem, 3 oder eben nur 2 Tage in dieser Woche nicht arbeiten muss.

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Familiengerd  09.12.2021, 21:48
@Cokedose
Wieso hat er einen weniger???

Himmelhilf! 🙄

Wenn er z.B. 20 Tage Urlsub hat und der Arbeitgeber 1 davon auf seinen - ohnehin - freien Tag legt (was schlicht und einfach rechtlich nicht geht, weil an einem Tag, an dem keine Arbeitspflicht besteht, selbstverständlich auch kein Urlaub genommen werden kann), dann hat er nur noch 19 Tage, die er für Arbeitstage einsetzen kann, an denen er Urlaub nehmen möchte!

Du kannst reden und "argumentieren", wie Du willst: Deine "Rechnung" ist schlicht und einfach Unsinn!

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Cokedose  10.12.2021, 12:37
@Familiengerd

Der Arbeitgeber hat ihm ungefragt 2 Urlaubstage gegeben. Irgendwas hat er sich ja dabei gedacht (die rechtliche Seite mal außer Acht gelassen). Das heißt, selbst er ihm seinen freien Tag gewährt hätte, hätte er ihm trotzdem 2 Urlaubstage aufgebrummt. Das heißt, die 2 (in Worten: Zwei) Tage wären so oder so weg.

Ich glaube dein Denkfehler ist, dass du davon ausgehst, dass er ihm bei einem freien Tag auch nur einen Urlaubstag aufgrummt hätte.

Da es kurz vor Jahresende ist, spekuliere ich einfach mal, dass der AG möglicherweise den Resturlaub des FS (2 Tage?) einfach noch im alten Jahr unterbringen wollte, damit er keinen mit ins neue Jahr nimmt. Vielleicht kann der FS uns ja diesbezüglich aufklären.

Dennoch hat er, deiner Argumentation nach, keinen Uralubstag weniger, sondern einen freien Tag weniger. Er kann lediglich einen Uraubstag weniger frei bestimmen, aber haben tut er den trotzdem. Das widerum führt, meiner Argumentation nach, dazu, dass er einen freien Tag weniger, dafür aber einen bezahlten Tag mehr hat.

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Familiengerd  10.12.2021, 12:48
@Cokedose
dein Denkfehler

Den gibt es selbstverständlich nicht!

dass der AG möglicherweise den Resturlaub des FS (2 Tage?) einfach noch im alten Jahr unterbringen wollte

Indem er einen Urlaubstag für den ohnehin freien Tag abzieht? Was für ein Blödsinn ist das denn?!?

Dennoch hat er, deiner Argumentation nach, keinen Uralubstag weniger, sondern einen freien Tag weniger.

Du solltest schon richtig lesen, was ich geschrieben haben: dass der Arbeitnehmer dann 1 Tag weniger (Rest-)Urlaub hat.

Offensichtlich hast Du nicht kapiert, dass der Arbeitnehmer hier einen turnusmäßig sowieso freien Tag hat, für den der Arbeitgeber ihm aber rechtswidrig einen Urlaubstag anrechnet, der dem Arbeitnehmer dann bei seinen noch verfügbaren Urlaubstagen selbstverständlich fehlt.

Das widerum führt, meiner Argumentation nach, dazu, dass er einen freien Tag weniger, dafür aber einen bezahlten Tag mehr hat.

Das ist einfach nur Blödsinn und sachlich falsch, was Du hier von dir gibst - oder Du meinst, der Arbeitgeber könne sich bei seinem Arbeitnehmer alles erlauben, auch wenn es den Rechtsnormen widerspricht.

Aber ich geb's auf bei so viel Unsinn ...

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Cokedose  11.12.2021, 11:42
@Familiengerd
Indem er einen Urlaubstag für den ohnehin freien Tag abzieht? Was für ein Blödsinn ist das denn?!?

Frag nicht mich, frag den AG.

dass der Arbeitnehmer dann 1 Tag weniger (Rest-)Urlaub hat.

Was seitens des AG ja das Ziel wäre, falls meine Spekulation zutreffen sollte, dass der AG eigenmächtig den Resturlaub abbauen will. Zudem war deine ursprünglich Aussage: "Und dafür ist ein bezahlter Urlaubstag weg!"

der dem Arbeitnehmer dann bei seinen noch verfügbaren Urlaubstagen selbstverständlich fehlt.

Wie gesagt, allgemein betrachtet schon. Doch nicht wenn es sich vei diesen zwei Tagen tatsächlich um den Resturlaub dieses Jahres handelt und es Ziel des AG war den Resturlaub noch dieses Jahr aufzubrauchen. Dann hätte er diese zwei Tage so oder so genommen, mit oder ohne freien Tag. Und das Endergebnis wäre dasselbe, und zwar dass der AN gar keinen Resturlaub mehr hat.

Das ist einfach nur Blödsinn und sachlich falsch, 

Ist es nicht. Urlaubstage sind bezahlte Tage, freie Tage nicht. Wenn nun den Urlaubstag, der normalerweise auf einen ebenfalls bezahlten Arbeitstag fallen würde, stattdessen auf einen sonst unbezahlten freien Tag fällt, so entstehts darauf für den AN ein finanzieller Vorteil, weil er so einen Tag mehr bezahlt bekommt als unter Normalumständen.

Du meinst, der Arbeitgeber könne sich bei seinem Arbeitnehmer alles erlauben, auch wenn es den Rechtsnormen widerspricht.

Das habe ich nie behauptet und das steht ja auch gar nicht zur Diskussion. Dass es aus rechtlicher Sicht nicht in Ordnung ist, das steht außer Frage. Ich bin lediglich der Ansicht, dass wenn der AN daraus noch einen Vorteil ziehen kann, dann ist es manchmal besser es so hinzunehmen als da groß ein Aufstand zu machen und auf sein Recht zu pochen.

Klar, wenn der AN mit diesen beiden Tagen andere Pläne hatte, dann sollte er es auf keinen Fall so hinnehmen. Nur der Fragestellung nach zu urteilen geht es dem FS überhaupt nicht darum, dass die zwei Tage einfach, ohne es mit ihm abzusprechen, genommen wurden, sondern einzig darum, dass er einen freien Tag weniger hat.

In unserer beider Diskussion geht es lediglich um die Abwägung von Vor- und Nachteilen aus dieser Situation. Und meine Ansicht ist halt, dass es ein Vorteil ist, wenn der AG so dumm ist und ihm einen zusätzlichen Tag bezahlt, denn er sonst unbezahlt frei hätte.

Aber für dich gerne noch mal detailliert:

3 Arbeitstage + 2 Urlaubstage + 1 freier Tag = 5 bezahlte Tage

4 Arbeitstage + 2 Urlaubstage = 6 bezahlte Tage

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