Chef weigert sich, Zeugnis auszustellen und Resturlaub auszuzahlen?
Ich versuche noch kurz zu fassen. Ich habe eine unbefristete Arbeitsstelle gehabt. Bin dann in Mutterschutz gegangen, und regulär bis Mitte des Monats in Elternzeit. Da sich der Chef sehr verändert hatte und das Arbeiten vor dem Mutterschutz schon furchtbar war, habe ich nach was neuem Ausschau gehalten und gefunden. Hatte dann fristgerecht zum Mitte diesen Monats gekündigt.
Nun ist es so, alter Chef weigert sich, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Einfach aus Bockigkeit. Sehr lächerlich und kindisch, ich weiß. Rechtlich ist er doch verpflichtet, mir eins auszustellen oder?
Meiner zweite Frage: Im April kam mein Kind. Man ist ja 6 Wochen vor Geburt, sowie 8 Wochen nach Geburt in Mutterschutz. Für diese Zeit stehen mir doch auch ganz normal Urlaubstage zu, oder? Da ich letztes Jahr keinen Urlsubstag genommen hatte, stehen mir doch denentsprechend von Januar - Juni Urlaubstage zu? Auch diese weigert er sich nämlich auszuzahlen..
2 Antworten
Schreib ihn mit einem Einwurfeinschreiben an, forder ihn auf, bis... das qualifizierte Zeugnis auszustellen und den Urlaub auszuzahlen.
Teile gleich mit, sollte es bis dahin nicht erledigt sein, daß du vor das Arbeitsgericht gehen wirst.
Das zieht vlt.
Alles Gute.
Hallo Bianca,
Ich habe eine unbefristete Arbeitsstelle gehabt. Bin dann in Mutterschutz gegangen, und regulär bis Mitte des Monats in Elternzeit. Da sich der Chef sehr verändert hatte und das Arbeiten vor dem Mutterschutz schon furchtbar war, habe ich nach was neuem Ausschau gehalten und gefunden. Hatte dann fristgerecht zum Mitte diesen Monats gekündigt.
dein Vertrag läuft also noch bis Mitte September- erst dann muss dir dein Arbeitgeber das von dir ausdrücklich beantragte, qualifizierte Zeugnis ausstellen und aushändigen.
Sollte er nicht zeitnah aktiv werden mahnst du das Zeugnis schriftlich und nachvollziehbar an und setzt eine angemessene Frist von z.B. 2-4 Wochen. Ggf. kannst du in dem Zusammenhang auch gleich ankündigen dass du bei Zuwiderhandlung den Rechtsweg beschreiten wirst.