Wieviel Urlaubstage darf Arbeitgeber verplanen

4 Antworten

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass der Chef euren Urlaub nicht deswegen verplant, weil ihr nicht in die Puschen kommt.

Der Urlaub wird im Bundesurlaubsgesetz geregelt.

Dementsprechend darf muss der Arbeitgeber den Urlaub mit seinem Angestellten abstimmen. Soll heißen, dass er nicht über den Kopf hinweg den Urlaub des Arbeitnehmers verplanen darf.

Dem entgegen stehen die Belange der Firma. Und selbst wenn es im Arbeitsvertrag eine Urlaubsregelung gibt, darf diese dem BUrlG nicht widersprechen. Es soll nur verhindert werden, dass alle Arbeitnehmer bei schönem Wetter auf einmal an die Riviera fahren oder in der Hauptsaison der Chef auf einmal alleine im Laden steht. In diesem Fall wird der Urlaub mit allen Mitarbeitern abgestimmt, wobei hier dann diejenigen bevorzugt werden, die aus besonderen Gründen nur in bestimmten Zeiten Urlaub nehmen können (meist wegen den Ferien der Kinder). Das ist jedoch der einzige Punkt an dem ein Arbeitgeber den Kürzeren ziehen könnte.

Kurz gesagt, Dein Arbeitgeber darf keinen deiner Tage für Dich planen. Das wird Dir ein Fachanwalt für Arbeitsrecht bestätigen können. Aber vielleicht solltest Du mal mit dem Chef sprechen, anstatt sofort mit der Keule vorm Büro zu stehen. Vielleicht weiß er es selbst nicht.

Wenn ihr alle zusammen am Anfang des Jahres den Jahresurlaub verplant, dann sollte das auch zu keinen Konflikten kommen.

Ich bin mir sicher, dass dein Chef nicht so einfach 3 - 4 Wochen von deinem Urlaub eigenmächtig verplanen darf. Außer vielleicht, es handelt sich um eine Regelung, die den Werksferien großer Firmen ähnelt.

Alleerdings kann ich dir mit Gesetzen überhaupt nicht dienen, sondern nur mit einem starken Bauchgefühl.

Spezielle Urlaubsregelungen sollten in deinem Kollektivvertrag stehn.

Geht das nicht aus deinem Arbeitsvertrag hervor? Es muss doch auch erwähnt sein wann die Praxis wegen Betriebsferien geschlossen sein wird.

Rechtlich sind Ärzte auf der sicheren Seite, wenn sie Betriebsferien anordnen. Aus Rücksicht auf Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern sollten sie die Praxis jedoch nur während der Schulferien schließen. Wenn sich die Urlaubswünsche der Mitarbeiter überschneiden, ist es das Beste, ein Gespräch aller Beteiligten zu initiieren.