Da das Windows an sich keine Soundeffekte beherrscht, hast Du sicherlich was in Deiner Soundkartensoftware eingestellt.

Geh mal in die Systemsteuerung und suche dort die Softwar für Deine Soundkarte. Da gibt es Einstellungen für Soundeffekte, die musst Du abschalten.

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Lade Dir den ADWCleaner runter

http://www.chip.de/downloads/AdwCleaner\_58118522.html

ausführen, auf SUCHEN klicken, dann auf LÖSCHEN klicken und dann schauen wir mal weiter :)


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Ich denke mal, dass die meisten Jungs um 18 denken, sie wären jetzt erwachsen. Wahrscheinlich würden sie sich schon deswegen nicht mit einem 14jährigen Mädchen abgeben.

Ausnahmen bestätigen allerdings die Regel. Erwarte nicht zuviel, setzte ihn nicht unter Druck. Melde Dich hin und wieder bei ihm, zeige ihm, dass Du Interesse an ihm hast (damit meine ich sein Leben und seine Interessen). Frag ihn ob ihr mal was machen wollt und aktzeptiere seine Antwort. Vielleicht solltest Du das nicht sofort zu sehr in die Beziehungsrichtung schieben.

Grob gesagt: Wenn er nicht das mag was Du bist, sondern nur das was Du ihm vorspielst, dann wird das nichts werden.

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Ich würde es mal mit einer anderen App oder im Desktop versuchen.

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Da Deine Apps an dem Microsoft Account hängen, sollte das kein Problem darstellen, solange Du die Apps nicht von verschiedenen Accounts aus gekauft hast (also auf beiden Handys dieselbe MS ID verwendet hast). Gehe auf dem anderen Handy dann einfach noch mal auf kaufen und das Handy wird erkennen, dass Du die App schonmal bezahlt hast.

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Die Bildschirme haben mit der Geschwindigkeit nichts zu tun. Das ist entweder eine rein subjektive Meinung von Dir oder irgend etwas anderes verlangsamt gerade Dein System. Schau mal im Taskmanager nach ob ein Programm viel CPU Last verursacht.

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Die Belegung der F-Tasten im POST hängt vom Board Hersteller ab. Viele Belegungen wiederholen sich (entf bzw F1 oder F2 für BIOS Setup, F12 für Netzwerk Boot,...) aber wenn Du es genau wissen möchtest, dann schau in die Anleitung von Deinem Mainboard. Denn eine allgemein gültige Regel gibt es nicht.

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Nein, darf sie nicht. Auch wenn die Gesichter verfremdet wurden, haben die Personen auf dem Bild immer noch das "Recht am eigenen Bild". Man darf die Bilder nicht einfach so veröffentlichen, selbst dann nicht, wenn man einen Blurr-Effekt darüber legt.

Es gibt ein paar Ausnahmen, aber Deine genannte Situation gehört zu keiner der bekannten Ausnahmesituationen.

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Erste Welt Probleme... traurig ist das.

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Genau genommen überprüft die Lüftersteuerung nicht, ob die Lüfter sich noch drehen, sondern ob sie im Notfall auch mit der maximalen Drehzahl drehen könnten. Das wird nämlich beim ersten Einschalten abgefragt. Danach regelt das Board die Lüfter wieder runter.

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Es gibt zwar auch billige USB SATA Adapter, aber geschmeidiger sind Festplatten Docking Stations

www.amazon.de/Sharkoon-SATA-QuickPort-USB-Dockingstation/dp/B00F6QT8I8/ref=sr_1_3/280-3554918-9976935?ie=UTF8&qid=1426546492&sr=8-3

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Ich gehe jetzt mal davon aus, dass der Chef euren Urlaub nicht deswegen verplant, weil ihr nicht in die Puschen kommt.

Der Urlaub wird im Bundesurlaubsgesetz geregelt.

Dementsprechend darf muss der Arbeitgeber den Urlaub mit seinem Angestellten abstimmen. Soll heißen, dass er nicht über den Kopf hinweg den Urlaub des Arbeitnehmers verplanen darf.

Dem entgegen stehen die Belange der Firma. Und selbst wenn es im Arbeitsvertrag eine Urlaubsregelung gibt, darf diese dem BUrlG nicht widersprechen. Es soll nur verhindert werden, dass alle Arbeitnehmer bei schönem Wetter auf einmal an die Riviera fahren oder in der Hauptsaison der Chef auf einmal alleine im Laden steht. In diesem Fall wird der Urlaub mit allen Mitarbeitern abgestimmt, wobei hier dann diejenigen bevorzugt werden, die aus besonderen Gründen nur in bestimmten Zeiten Urlaub nehmen können (meist wegen den Ferien der Kinder). Das ist jedoch der einzige Punkt an dem ein Arbeitgeber den Kürzeren ziehen könnte.

Kurz gesagt, Dein Arbeitgeber darf keinen deiner Tage für Dich planen. Das wird Dir ein Fachanwalt für Arbeitsrecht bestätigen können. Aber vielleicht solltest Du mal mit dem Chef sprechen, anstatt sofort mit der Keule vorm Büro zu stehen. Vielleicht weiß er es selbst nicht.

Wenn ihr alle zusammen am Anfang des Jahres den Jahresurlaub verplant, dann sollte das auch zu keinen Konflikten kommen.

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Der Geschäft ist noch nicht komplett abgeschlossen. Grundsätzlich gilt, dass ein Verkauf dann unumkehrbar ist, wenn die Ware sowie das Geld übergeben wurde. Bei manchen Waren gehört allerdings ein Dokument als Eigentumsnachweis zur Ware. In dem Fall könntest Du noch sagen, dass Du es Dir anders überlegt hast. Du musst das Geld zurück geben und Dein Bekannter das Auto und alles ist beim Alten.

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Du kannst ein USB 3.0 Frontpanel nicht mit einem USB 2 Frontpanel Anschluß verbinden, das sind unterschiedliche Steckerformate. Was auch immer Du da siehst, es ist kein USB 3.0 Anschluß der wie USB 2 aussieht!

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Grundsäzlich bezahlt eine Versicherung nicht, wenn Du einer Person etwas ausleihst und die macht es dann kaputt. Manche Versicherungen machen dass, aber der große Teil wohl eher nicht.

Das hat aber nichts mit der Familie zu tun, sondern mit dem Ausleihen.

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Frage 1: Nein

Frage 2: Guck mal im Taskmanager, da siehst Du doch, welches Programm wieviel RAM verschwendet.

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steckt ein USB Stick im Computer oder eine DVD im Laufwerk?

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