Urlaubstage in Urlaubsstunden umrechnen, ist das rechtens?

3 Antworten

Hallo,

der Urlaub ist selbstverständlich in Tagen zu gewähren. Ich nehme wohl kaum an, dass dein AG von dir verlangt, deinen Urlaub in Stunden einzureichen. Das kann er auch nicht, denn das BUrlG kennt an sich keine anteiligen Tage - nur bei Austritt und auch dann sagt es, dass zu runden ist.

Aber um das Urlaubsentgelt für einen Urlaubstag (sofern wir über Lohn, und nicht über Gehalt sprechen) auszurechnen, setzt man halt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit an und teilt diese durch die wöchentliche Anzahl an Arbeitstagen. Ich nehme an, genau darum geht es hierbei.

LG, Chris

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2006 in verschiedenen touristischen Bereichen tätig
Familiengerd  14.01.2020, 14:04
setzt man halt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit an

Das ist nur bedingt richtig - siehe dazu meine eigene Antwort.

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ist es überhaupt erlaubt, das anzuwenden?

Nein!

Der Urlaubsanspruch besteht - nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 3 "Dauer des Urlaubs" Abs. 1 - generell und ausnahmslos in Tagen.

Auch die Berechnung des Urlaubsentgelts ist gesetzlich festgelegt in § 11 "Urlaubsentgelt" Abs. 1:

Danach hat der Arbeitnehmer pro Urlaubstag dasjenige an Entgelt zu erhalten, das er im Durchschnitt der vergangenen 13 Wochen pro Arbeitstag erhalten hat - wobei aber das Geld für zusätzlich geleistete Stunden nicht zu berücksichtigen ist.Dieses gesetzliche Verfahren beruht auf dem Geldfaktor.

Da dieser Geldfaktor aber nicht allen Bedingungen gerecht wird (weil der Arbeitnehmer z.B. regelmäßig Überstunden leistet oder sehr stark schwankende Arbeitszeiten hat), hat die Rechtsprechung daneben den Zeitfaktor entwickelt: Der berücksichtigt die Arbeitszeitsituation, die in der Urlaubszeit bestünde, hätte der Arbeitnehmer keinen Urlaub.

Wenn der Arbeitnehmer also regelmäßig Überstunden macht und die auch in der Zeit des Urlaub gemacht hätte, würde er keinen Urlaub nehmen, oder gäbe es für die zeit des Urlaubs eine bestimmte Arbeitszeiteinteilung (z.B. Dienstplan) für den Arbeitnehmer, hätte er keinen Urlaub), dann sind diese Zeiten/Stunden maßgeblich für die Berechnung des Urlaubsentgelts!

Es handelt sich hierbei um das Lohn- oder Entgeltausfallprinzip, wonach der Arbeitnehmer dasjenige an Entgelt zu erhalten hat, das er ohne den Urlaub (oder die Erkrankung oder den Feiertag) erhalten hätte.

Eine Berücksichtigung von Stunden kommt nur dann in einem gewissen Umfang in Betracht, wenn der Jahresurlaubsanspruch eines Arbeitnehmers - wegen Teilzeitarbeit - einen "krummen" Betrag ergibt. Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet für nur 5 Monate nur an 4 Werktagen und hat darum einen zeitanteiligen (gesetzlichen) Anspruch von 6,667 Tage - die 0,667 Tage müssen "minutengenau" abgerechnet werden (eine Aufrundung auf einen vollen Tag ist nur vorgeschrieben bei Bruchteilen von Urlaubstagen von mindestens 0,5; Bruchteile unter 0,5 müssen dann genau abgerechnet werden).

Diese Regelungen gelten jedenfalls für den gesetzlichen Urlaubsanspruch. Wenn der Arbeitgeber einen zusätzlichen Urlaub gewährt, kommt es darauf an, ob diesbezüglich vertraglich etwas - und wenn ja: was? - vereinbart wurde.

So lange du hochgerechnet auf volle Tage auf deinen rechtmäßigen Urlaubsanspruch kommst, ist es bestimmt egal, ob du ihn in Stunden, Tagen oder Minuten bekommst.

Tafty1991 
Fragesteller
 13.01.2020, 22:42

Da an jedem tag andere arbeitszeiten herrschen kommt man leider nicht drauf.

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